
Münster. Bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke in Münster stehen deutliche Änderungen bevor. Vor allem die Einkommensgrenzen für Preisabschläge sollen spürbar sinken. Für Familien mit zwei Kindern könnte der volle Bodenwert künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 101.500 Euro fällig werden. Nach den bisherigen Regeln lag diese Grenze bei mehr als 260.000 Euro. Über die neuen Vergaberichtlinien für Baugrundstücke in Münster soll der Rat am 7. Oktober entscheiden.
Der größte Einschnitt betrifft die Berechnung der Grundstückspreise. Bislang basiert die Einkommensgrenze auf einem Wert von 80.000 Euro. Dieser soll künftig wieder auf 50.000 Euro abgesenkt werden. Hintergrund ist, dass zuletzt rund 70 Prozent der Bewerbenden in der günstigsten Einkommensgruppe gelandet waren. Gleichzeitig werden die Grundstücke grundsätzlich ungefähr zur Hälfte auf zwei Bewerbergruppen verteilt.
Für Familien mit zwei Kindern bedeutet das einen erheblichen Unterschied. Den höchsten Abschlag von 25 Prozent auf den Bodenwert soll es künftig nur noch bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 91.000 Euro geben. Bis 94.500 Euro wären 20 Prozent Abschlag vorgesehen, bis 98.000 Euro 15 Prozent und bis 101.500 Euro noch zehn Prozent. Ab 101.501 Euro soll kein Abschlag mehr gewährt werden.
Nach der bisherigen Regelung waren die Grenzen deutlich höher. Eine Familie mit zwei Kindern erhielt bis 130.000 Euro Einkommen 25 Prozent Preisnachlass auf den Bodenwert. Bis 180.000 Euro waren es 20 Prozent, bis 220.000 Euro 15 Prozent und bis 260.000 Euro noch zehn Prozent. Erst oberhalb dieser Grenze musste der volle Bodenwert gezahlt werden.
Auch Haushalte ohne Kinder sind betroffen. Der maximale Abschlag von 25 Prozent soll dort künftig nur noch bis 65.000 Euro Einkommen gelten. Ab 72.501 Euro wäre der volle Bodenwert vorgesehen. Für jedes berücksichtigte Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Wer in der ersten Bewerbergruppe landet, kann zusätzlich weiterhin eine Kinderermäßigung von 7.500 Euro je Kind erhalten.
Die Stadt begründet die Neuregelung mit Erfahrungen aus früheren Vergabeverfahren. Die derzeitigen Regeln stammen aus dem Jahr 2023 und wurden zuletzt in zwei Baugebieten mit rund 270 Bewerbungen angewendet. Dabei habe sich gezeigt, dass mehrere Regelungen angepasst werden müssten.
Eine Änderung betrifft die Vergabe bei Punktgleichheit. Bislang wird zunächst berücksichtigt, ob eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt. Danach zählen die Zahl der Kinder und deren Durchschnittsalter. Künftig soll als zusätzliches Kriterium das niedrigste Durchschnittsalter der Bewerbenden herangezogen werden, wenn sich über die bisherigen Merkmale keine Reihenfolge herstellen lässt.
Außerdem soll klargestellt werden, dass erwachsene Vertragspartner, die beispielsweise gemeinsam mit ihren Eltern in einen Haushalt ziehen, nicht zusätzlich als „Kinder im zukünftigen Haushalt“ Punkte erhalten können. Berücksichtigt werden sollen nur Kinder, die tatsächlich als Haushaltsangehörige einziehen.
Neben den Einkommensgrenzen will Münster auch das Bewerbungsverfahren anpassen. Künftig sollen für die Berechnung des Einkommens grundsätzlich die Steuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung verwendet werden. Die bisherige Regelung hatte sich nach Einschätzung der Verwaltung als wenig praktikabel erwiesen, weil aktuelle Steuerbescheide bei einer Bewerbung häufig noch nicht vorlagen.
Auch die Pflicht, bei größeren Veränderungen das aktuelle Jahreseinkommen zusätzlich durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nachweisen zu lassen, soll entfallen. Nach Einschätzung der Stadt lässt sich das Einkommen eines laufenden Jahres wegen möglicher Bonuszahlungen, Jobwechsel, Elternzeit oder Gehaltsänderungen oft nicht zuverlässig bestimmen.
Änderungen sind außerdem bei Finanzierungsbestätigungen vorgesehen. Hintergrund ist, dass Bewerbende zunehmend Unterlagen von Kreditvermittlern einreichen. Künftig soll deutlicher geregelt werden, dass solche Nachweise berücksichtigt werden können, wenn dahinter ein zugelassenes Kreditinstitut steht.
Die neuen Regeln treffen auf eine weiterhin hohe Nachfrage nach städtischen Grundstücken. In der Regel werden 90 Prozent der Bauplätze über ein Punktesystem vergeben, rund zehn Prozent über ein Losverfahren. Punkte gibt es unter anderem für einen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Münster, ehrenamtliches Engagement, Kinder sowie Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung.
Aktuell spielt die Neuregelung auch mit Blick auf das Baugebiet „Am Dornbusch“ in Amelsbüren eine Rolle. Dort sollen insgesamt 46 städtische Grundstücke vergeben werden. 29 Grundstücke sind zum Verkauf vorgesehen, weitere 17 im Erbbaurecht. Nach Abschluss dieses Vermarktungsverfahrens will die Stadt die Vergaberichtlinien erneut auswerten.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie noch politisch beschlossen werden. Am 6. Oktober beschäftigen sich zunächst der Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung mit der Vorlage. Am 7. Oktober folgt die Beratung im Hauptausschuss. Anschließend soll der Rat der Stadt Münster die endgültige Entscheidung treffen.
Bis dahin gelten die bisherigen Vergaberichtlinien weiter. Sollte der Rat der Neufassung zustimmen, würden insbesondere Haushalte mit höheren Einkommen künftig deutlich früher aus den Preisvergünstigungen herausfallen.
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