
Münster. Ein Verfahren um einen mutmaßlichen Hitlergruß am Hauptbahnhof Münster ist vor dem Landgericht Münster deutlich anders ausgegangen als zunächst erwartet. In der Berufung stand nicht mehr allein der ursprünglich verurteilte 46-jährige Mann aus Gelsenkirchen im Mittelpunkt. Entscheidend wurde die Aussage eines Zeugen, der die zentrale Handlung schließlich selbst einräumte.
Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zuvor zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Münster veränderte sich die Lage jedoch grundlegend. Ein 42-jähriger Zeuge gab nach den vorliegenden Berichten an, bei dem Vorfall selbst den Arm gehoben zu haben.
Damit verlor der schwerste Vorwurf gegen den Angeklagten an Gewicht. Das frühere Urteil wurde aufgehoben. Verurteilt wurde der Mann am Ende nicht wegen des mutmaßlichen Hitlergrußes, sondern wegen Beleidigung. Die Strafe beträgt sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Der Fall geht nach den vorliegenden Berichten auf eine Rückfahrt von Fußballfans zurück, die nach einer Begegnung in Rheine über Münster führte. Im Bereich des Hauptbahnhofs soll aus der Gruppe heraus eine verbotene Geste gezeigt worden sein. Außerdem ging es im Verfahren um mögliche einschlägige Gesänge.
Der Angeklagte bestritt, den Hitlergruß gezeigt oder entsprechende Lieder gesungen zu haben. Er erklärte, lediglich Fußballlieder gesungen zu haben. Nach den Angaben im Verfahren soll der Zeuge, der sich später selbst belastete, zudem erklärt haben, der Angeklagte habe sich zurückgehalten. Dabei spielte auch eine Rolle, dass dessen zwei minderjährige Söhne bei der Fahrt dabei gewesen sein sollen.
Ganz ohne Schuldspruch endete das Verfahren für den 46-Jährigen dennoch nicht. Nach den Angaben im Prozess soll er einen Polizeibeamten beleidigt haben. Der Angeklagte bestritt, dass die Äußerung gegen den Beamten gerichtet gewesen sei. Zwei Bundespolizisten schilderten die Situation jedoch übereinstimmend anders.
Das Gericht folgte in diesem Punkt der belastenden Darstellung. Aus der ursprünglichen Haftstrafe ohne Bewährung wurde damit eine Bewährungsstrafe wegen Beleidigung. Der Fall zeigt zugleich, wie stark ein Berufungsverfahren die Bewertung eines Strafurteils verändern kann, wenn sich die Beweislage in der zweiten Instanz anders darstellt.
Der Hitlergruß ist in Deutschland regelmäßig strafrechtlich relevant. Fälle dieser Art werden häufig im Zusammenhang mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geprüft. Entscheidend ist dabei, ob eine solche Geste öffentlich oder für andere wahrnehmbar gezeigt wird.
Für das Verfahren in Münster war deshalb zentral, wem die verbotene Geste tatsächlich zugerechnet werden konnte. Genau diese Frage verschob sich in der Berufung durch das Geständnis des Zeugen. Für den ursprünglich Angeklagten blieb am Ende nicht der Hitlergruß, sondern die Beleidigung eines Polizisten strafbestimmend.
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