
Nach der Chaosfahrt durch Münster im Dezember 2025 beginnt am Dienstag, 16. Juni 2026, die juristische Aufarbeitung vor dem Landgericht Münster. Im Mittelpunkt steht ein mittlerweile 27-jähriger Mann, der mit einem gestohlenen SUV durch Münster gefahren sein soll. Dabei kam es nach bisherigen Angaben zu mehreren Unfällen, Verletzten und erheblichem Sachschaden. Doch das Verfahren dreht sich nicht allein um die Fahrt selbst. Entscheidend wird vor Gericht auch die Frage, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.
Vor dem Landgericht Münster beginnt kein gewöhnliches Strafverfahren, sondern ein Sicherungsverfahren. Hintergrund ist ein vorbereitendes psychiatrisches Gutachten. Danach geht die Staatsanwaltschaft offenbar davon aus, dass der Beschuldigte wegen einer psychischen Erkrankung möglicherweise nicht in der Lage war, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Der Mann soll unter Cannabis-Einfluss und in einem hochakut psychotischen Zustand gehandelt haben. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft nach vorliegenden Informationen nicht in erster Linie eine Strafe, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Die mutmaßliche Fahrt begann nach der Darstellung des Gerichts offenbar nicht in Münster, sondern in Bad Bentheim. Dort soll der Mann zunächst in ein unverschlossenes Haus eingedrungen sein. Nach den Vorwürfen soll er Weihnachtsgeschenke geöffnet und anschließend Autoschlüssel an sich genommen haben. Mit dem gestohlenen schwarzen Mercedes-SUV soll er dann ohne Fahrerlaubnis rund 60 Kilometer bis nach Münster gefahren sein. Gegen 16.20 Uhr erreichte der Wagen am 22. Dezember 2025 über die Grevener Straße das Stadtgebiet.
In Münster soll der Fahrer eine längere Strecke durch das Stadtgebiet zurückgelegt haben. Genannt werden unter anderem die Grevener Straße, die Lütke Gasse, die Königsstraße, die Hammer Straße und später Hiltrup. Laut Polizei fuhr der Mann auf der Grevener Straße zunächst auf ein bremsendes Fahrzeug auf. Anschließend soll er weiter in Richtung Innenstadt gefahren sein und eine rote Ampel missachtet haben. In der Lütke Gasse wurde nach damaligen Angaben ein abgestelltes Fahrrad überfahren. Später wurden weitere Fahrzeuge beschädigt.
Zunächst hatte die Polizei am Tatabend mitgeteilt, dass nach damaligem Kenntnisstand niemand verletzt worden sei. In einer Nachtragsmeldung Anfang Januar wurde die Bilanz korrigiert. Demnach wurden drei Menschen leicht verletzt. Außerdem sollen acht Fahrzeuge und ein Fahrrad beschädigt worden sein. Insgesamt geht es um mindestens sechs Unfälle. Der Sachschaden wird als hoch beschrieben. Die genaue Rekonstruktion der Fahrt dürfte deshalb ein wichtiger Teil der Verhandlung werden.
Gestoppt wurde der SUV schließlich auf der Westfalenstraße in Hiltrup. Nach Angaben der Polizei brachte ein Polizist außer Dienst die Fahrt dort zum Ende. Bei der anschließenden Fixierung durch Einsatzkräfte kam auch ein Distanzelektroimpulsgerät zum Einsatz. Der Beschuldigte soll sich bei seiner Festnahme massiv gewehrt haben. Weitere Vorwürfe beziehen sich auf spätere Situationen: Bei einem Hafttermin soll er einen Polizeibeamten leicht verletzt haben. Bei der Verbringung in die JVA soll zudem ein Justizvollzugsangestellter verletzt worden sein.
Juristisch geht es nun vor allem um die Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann wegen einer schweren psychischen Störung schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war, könnte eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden. Das ist nicht mit Sicherungsverwahrung zu verwechseln. Bei der beantragten Maßregel geht es um eine forensische Unterbringung, wenn von einer Person unbehandelt weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind.
Der Auftakttermin vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Münster ist für Dienstag, 16. Juni 2026, vorgesehen. Neben dem ersten Verhandlungstag sind vier weitere Termine geplant. Eine Entscheidung könnte nach den bisherigen Angaben am 13. Juli 2026 verkündet werden. Bis
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