
Münster. Steigende Sommertemperaturen bringen viele Wohnungen in Münster an ihre Grenzen. Der MieterInnenschutzverein Münster und Umgebung weist darauf hin, dass Hitze in der Wohnung nicht automatisch ein Grund für eine Mietminderung ist. Entscheidend ist, ob die hohen Temperaturen auf bauliche Mängel zurückgehen.
Für Wohnräume gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen. Anders als am Arbeitsplatz existiert für Mietwohnungen kein verbindlicher Grenzwert, ab dem automatisch ein Anspruch gegen die Vermieterseite entsteht. Sommerliche Hitze allein reicht daher nicht aus, um einen Mietmangel anzunehmen.
Ob ein Mangel vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine Rolle spielen unter anderem das Baujahr des Hauses, die damals geltenden Anforderungen an Wärmeschutz, Dämmung, Fenster und Sonnenschutz sowie die Frage, ob nächtliches Lüften möglich ist. Auch Dauer und Intensität der Hitze sind wichtig.
Wer wegen Hitze eine Mietminderung prüfen lassen will, sollte die Belastung nachvollziehbar belegen können. Sinnvoll ist es, Innen- und Außentemperaturen über mehrere Tage zu messen und zu notieren. Auch Lüftungszeiten, Beschattungsmaßnahmen und mögliche Zeugen können für die Einschätzung wichtig sein.
Bauliche Verbesserungen wie Außenjalousien, Markisen, Sonnenschutzfolien oder eine bessere Dämmung kommen nur dann in Betracht, wenn tatsächlich ein Mietmangel vorliegt. Welche Maßnahme geeignet ist, entscheidet nicht automatisch der Mieter. Viele Eingriffe an Fassade, Fenstern oder Gebäudesubstanz dürfen außerdem nicht ohne Erlaubnis vorgenommen werden.
Unproblematischer sind in der Regel innenliegende Lösungen wie Vorhänge, Klemmjalousien oder Rollos. Wer bauliche Veränderungen selbst anbringt, muss sie beim Auszug grundsätzlich wieder entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verein empfiehlt deshalb, sich vor einer Mietminderung oder baulichen Maßnahme rechtlich beraten zu lassen.
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