LEG Mieterhöhungen in Münster werden zum Fall für die Landespolitik

LEG-Mieter in Münster unter Druck durch Vergleichswohnungen
Symbolbild mit KI erstellt

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Münster. Die Kritik an LEG Mieterhöhungen betrifft auch Münster. Nach Berichten über Schreiben des Wohnungskonzerns wächst in NRW der politische Druck, Mietspiegel stärker zu schützen und Regeln für Mieterhöhungen klarer zu fassen.

Münster fällt unter die Mieterschutzverordnung NRW

Münster gehört zu den Kommunen, für die die Mieterschutzverordnung NRW gilt. Dadurch ist die sogenannte Kappungsgrenze bei Bestandsmieten abgesenkt. Mieten dürfen dort bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nur um maximal 15 Prozent steigen.

Der Streit um die LEG dreht sich deshalb nicht allein um die Höhe einzelner Forderungen. Entscheidend ist vor allem die Frage, wie die ortsübliche Vergleichsmiete begründet wird. Qualifizierte Mietspiegel beruhen auf breiteren Datengrundlagen und werden in vielen Städten unter Beteiligung verschiedener Akteure erstellt. Das Mietrecht lässt zur Begründung einer Mieterhöhung aber auch andere Wege zu.

Mieterbund kritisiert Bezug auf Vergleichswohnungen

Nach Angaben des Mieterbundes NRW begründet die LEG einzelne Mieterhöhungsverlangen nicht allein mit dem jeweiligen Mietspiegel, sondern mit drei benannten Vergleichswohnungen. Der Verband sieht darin ein Problem für die Schutzfunktion qualifizierter Mietspiegel und rät Betroffenen, entsprechende Schreiben rechtlich prüfen zu lassen.

Juristisch ist die Lage nicht automatisch eindeutig. Ein Mieterhöhungsschreiben ist nicht schon deshalb unwirksam, weil es nicht ausschließlich auf den Mietspiegel gestützt wird. Entscheidend ist, ob die Begründung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die verlangte Miete im konkreten Einzelfall rechtlich Bestand hat.

SPD fordert strengere Regeln für Mieterhöhungen

Die SPD im NRW-Landtag unterstützt die Forderung nach strengeren Regeln. Aus Sicht der Fraktion reicht es nicht aus, wenn Kommunen qualifizierte Mietspiegel erstellen, diese in der Praxis aber durch ausgewählte Vergleichswohnungen an Bedeutung verlieren können.

Damit wird aus den LEG Mieterhöhungen in Münster und anderen NRW-Kommunen eine wohnungspolitische Grundsatzfrage. Es geht nicht nur um einzelne Schreiben, sondern um den Stellenwert kommunaler Mietspiegel auf angespannten Wohnungsmärkten.

LEG verweist auf geltendes Mietrecht

Die LEG weist die Kritik zurück und verweist darauf, dass die Begründung über Vergleichswohnungen gesetzlich vorgesehen ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt bei Mieterhöhungsverlangen verschiedene Begründungsmittel, darunter Mietspiegel, Sachverständigengutachten und die Benennung von Vergleichswohnungen.

Das NRW-Bauministerium verweist bei konkreten Fällen auf das Zivilrecht. Ob ein einzelnes Mieterhöhungsverlangen wirksam ist, müssten im Streitfall Gerichte entscheiden. Für betroffene Mieterinnen und Mieter bleibt deshalb vor allem wichtig, Schreiben nicht ungeprüft zu unterschreiben und sich bei Unsicherheit beraten zu lassen.

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