
Münster. In Münster gelten ab sofort neue Qualitätsstandards zum Schutz junger Menschen. Die Stadt und die freien Träger der Jugendhilfe haben erstmals ein gemeinsames Regelwerk beschlossen, das den Umgang mit Gewalt, Diskriminierung und grenzüberschreitendem Verhalten in kinder- und jugendbezogenen Einrichtungen verbindlich festlegt.
Betroffen sind unter anderem Jugendzentren, Angebote der Schulsozialarbeit, die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) sowie verschiedene Maßnahmen der Jugendsozialarbeit.
Kern des neuen Schutzkonzepts ist ein einheitlicher Verhaltenskodex. Er verpflichtet Mitarbeitende dazu, respektvoll, diskriminierungsfrei und professionell mit Kindern und Jugendlichen umzugehen.
Für Beschwerden oder Verdachtsfälle gibt es feste Ansprechpersonen – sowohl vor Ort als auch auf Trägerseite. Ein besonderer Schwerpunkt liegt außerdem auf Sensibilität für geschlechtliche Vielfalt.
Kinder und Jugendliche sollen stärker beteiligt werden: Bei Entscheidungen über Angebote in Jugendzentren erhalten sie Mitsprache, zudem werden sie gezielt über ihre Rechte informiert.
Die neuen Standards regeln auch, wie bei möglichen Fällen sexualisierter Gewalt vorzugehen ist. Beschäftigte erhalten direkte Unterstützung ihrer Arbeitgeber. Wenn der Verdacht auf Gewalt durch Mitarbeitende besteht, wird ein abgestimmtes Beratungsangebot bereitgestellt, an dem sowohl Fachstellen als auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beteiligt sind.
Erarbeitet wurden die Standards im Rahmen einer dreijährigen Qualitätsoffensive zwischen 2022 und 2024. Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen überprüften bestehende Konzepte, analysierten Risiken und setzten sich intensiv mit verschiedenen Formen von Gewalt auseinander.
Um die Qualität langfristig zu sichern, sollen die Schutzkonzepte regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Sie haben das Ziel, jungen Menschen in Münster sichere Räume zu bieten, in denen sie ihre Rechte kennen und sich frei entfalten können.