
Münsterland. Bei der Ausstattung der Polizei mit Tasern gibt es in Nordrhein-Westfalen weiterhin große Unterschiede. Auch das Münsterland ist davon betroffen. Während die Polizeibehörden in Münster, Borken und Steinfurt bereits über sogenannte Distanzelektroimpulsgeräte verfügen, gehören Coesfeld und Warendorf weiterhin zu den Behörden ohne Taser im regulären Wachdienst.
Landesweit sieht es ähnlich aus. Aktuell sind lediglich 18 der insgesamt 47 Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen mit den Geräten ausgestattet. Damit fehlen Taser weiterhin in 29 Behörden. Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP, fordert deshalb von der Landesregierung, die Ausstattung endlich auf ganz NRW auszuweiten.
Dass drei Behörden im Münsterland bereits mit Tasern arbeiten, geht unter anderem aus den Untersuchungen des Landes zur bisherigen Nutzung der Geräte hervor. In der wissenschaftlichen Evaluation werden die Kreispolizeibehörden Münster, Borken und Steinfurt ausdrücklich als Behörden aufgeführt, in denen Distanzelektroimpulsgeräte eingeführt wurden. Coesfeld und Warendorf gehören dagegen nicht zu den bislang 18 ausgestatteten Polizeibehörden. Damit hängt auch im Münsterland vom jeweiligen Zuständigkeitsbereich ab, ob Streifenbeamte im regulären Wachdienst auf einen Taser zurückgreifen können.
Die Geräte werden offiziell als Distanzelektroimpulsgeräte, kurz DEIG, bezeichnet. Sie sollen eine Person durch elektrische Impulse vorübergehend handlungsunfähig machen. Die Polizei sieht sie als zusätzliches Einsatzmittel zwischen anderen Formen unmittelbaren Zwangs und dem Einsatz der Schusswaffe. Die Einführung in Nordrhein-Westfalen begann zunächst mit einem Pilotprojekt. Später wurde die Ausstattung auf insgesamt 18 Kreispolizeibehörden ausgeweitet. An dieser Zahl hat sich bis heute nichts geändert. Noch im Mai 2026 wurde im Innenausschuss des NRW-Landtags festgehalten, dass in 29 der 47 Kreispolizeibehörden weiterhin kein Taser im regulären Wachdienst zur Verfügung steht.
Die Gewerkschaft der Polizei erhöht deshalb den Druck auf die schwarz-grüne Landesregierung. Anfang Juli 2026 forderte der NRW-Landesverband erneut, die Voraussetzungen für die Beschaffung weiterer Taser zu schaffen. Landesweit warten nach Angaben der GdP weiterhin 29 Kreispolizeibehörden auf die Geräte. Bereits im Januar hatte die Gewerkschaft eine Vollausstattung verlangt. Nach Angaben der GdP kalkuliert das Innenministerium für den landesweiten Ausbau mit rund 11,6 Millionen Euro. Hinzu kämen etwa 1,3 Millionen Euro für Trainingsmaterialien.
Die GdP hält diese Summe angesichts des gesamten Polizeietats für finanzierbar. Zudem argumentiert sie, dass Polizeibeamte unabhängig von ihrem Dienstort auf vergleichbare Einsatzmittel zurückgreifen können sollten. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft NRW hat sich für eine flächendeckende Einführung ausgesprochen. Sie fordert eine einheitliche Ausstattung aller Polizeibehörden im Land. Die Kritik der GdP richtet sich dabei auch gegen die Landespolitik. Die Gewerkschaft macht insbesondere Vorbehalte innerhalb der schwarz-grünen Koalition dafür verantwortlich, dass die restlichen Behörden bislang nicht ausgestattet wurden. Diese Bewertung ist jedoch eine Position der Gewerkschaft und keine neutrale Feststellung.
Die Landesregierung hatte die Einführung der Geräte mit mehreren Untersuchungen begleiten lassen. Eine umfangreiche Evaluation zur Anwendung und Wirkung der Taser wurde 2025 vorgelegt. Sie untersuchte unter anderem Einsatzerfahrungen, Auswirkungen auf Polizeibeamte und mögliche Veränderungen bei tätlichen Angriffen. Dabei zeigt sich kein einheitliches Bild für alle Behörden. Bei einzelnen Polizeibehörden fanden die Wissenschaftler Hinweise auf einen Rückgang tätlicher Angriffe nach Einführung der Geräte. Bei anderen Behörden waren keine eindeutigen Veränderungen festzustellen. In weiteren Fällen stiegen registrierte Angriffe sogar an. Die Forscher betonen deshalb, dass sich aus den Zahlen kein einfacher Zusammenhang zwischen der Einführung eines Tasers und der Entwicklung von Angriffen auf Polizisten ableiten lässt.
Deutlich ist dagegen die hohe Akzeptanz bei vielen Polizeibeschäftigten. Bereits frühere Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb hatten gezeigt, dass häufig schon die Androhung des Geräts ausreichte, um Situationen zu entschärfen. Das NRW-Innenministerium hatte deshalb bereits bei der ersten dauerhaften Einführung von einer präventiven und deeskalierenden Wirkung gesprochen. Trotzdem sind Taser nicht risikofrei. Die Debatte um ihre weitere Einführung dreht sich deshalb sowohl um den Schutz der Einsatzkräfte als auch um gesundheitliche Risiken und die Frage, in welchen Situationen die Geräte eingesetzt werden dürfen.
Eine Entscheidung für die Ausstattung aller 47 Kreispolizeibehörden gibt es bislang nicht. Damit bleibt auch die unterschiedliche Situation im Münsterland zunächst bestehen. Münster, Borken und Steinfurt gehören zu den Behörden, deren Wachdienst bereits auf Taser zurückgreifen kann. In Coesfeld und Warendorf steht dieses zusätzliche Einsatzmittel dagegen nicht regulär zur Verfügung.
Für die Gewerkschaften ist dieser Zustand nicht länger nachvollziehbar. Die GdP fordert deshalb, den Ausbau spätestens mit den kommenden Haushaltsentscheidungen auf den Weg zu bringen. Ob die Landesregierung diesem Wunsch folgt, ist derzeit jedoch offen.
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