
Münster. Ein 41-jähriger Mann ist am Samstagabend im Gewahrsam der Polizei Münster gestorben. Er war wenige Stunden zuvor nach einem mutmaßlich versuchten Raubdelikt vorläufig festgenommen worden und sollte am folgenden Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Gegen 19 Uhr fanden Beamte den Mann leblos in seiner Zelle. Der verständigte Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die genauen Umstände werden nun aus Neutralitätsgründen vom Polizeipräsidium Bielefeld untersucht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster und des Polizeipräsidiums Bielefeld war der 41-Jährige am Vormittag des 30. Mai 2026 vorläufig festgenommen worden. Der Mann hatte keinen festen Wohnsitz und soll zum Zeitpunkt der Festnahme alkoholisiert gewesen sein. Ein genauer Wert wurde zunächst nicht genannt.
Hintergrund der Festnahme war der Verdacht eines versuchten Raubdelikts, zu dem bislang keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt wurden. Geplant war, den Mann am darauffolgenden Tag einem Haftrichter vorzuführen. Dort sollte über die mögliche Anordnung von Untersuchungshaft entschieden werden.
Noch vor der geplanten Vorführung kam es im Polizeigewahrsam Münster zu dem tödlichen Vorfall. Gegen 19 Uhr fanden Beamte den 41-Jährigen leblos in seiner Zelle. Nach Angaben der Behörden verständigten sie sofort den Rettungsdienst und einen Notarzt. Dieser konnte jedoch nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Auf Nachfrage unserer Redaktion hieß es, dass es nach bisherigem Stand keine Hinweise auf eine körperliche Auseinandersetzung gegeben habe. Auch eine Gewaltanwendung durch Polizeikräfte wurde demnach nicht festgestellt. Eine Videoüberwachung in der Zelle gab es nach den Angaben auf Nachfrage unserer Redaktion nicht.
Der Leichnam des 41-Jährigen wurde am Montag, 1. Juni 2026, im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert. Eine genaue Todesursache konnte dabei zunächst nicht festgestellt werden. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden ergaben sich bei der Obduktion keine Hinweise auf äußere Fremdeinwirkung.
Zugleich liegen Anhaltspunkte für eine Intoxikation vor. Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Verstorbene über längere Zeit Alkohol und möglicherweise auch Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Um diese Hinweise genauer zu prüfen, wurde ein chemisch-toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Unklar blieb zunächst, ob die Ingewahrsamnahme des stark alkoholisierten Mannes zuvor ärztlich überprüft wurde. Diese Frage stellte auch unsere Redaktion. Eine abschließende Einordnung lag dazu zunächst nicht vor. Gerade bei einem Todesfall im Polizeigewahrsam dürfte nun geprüft werden, welche Kontrollen stattfanden, wie der Zustand des Mannes dokumentiert wurde und ob medizinische Risiken erkennbar waren.
Noch am Abend des Todesfalls übernahm das Polizeipräsidium Bielefeld aus Neutralitätsgründen die weiteren Ermittlungen. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass der Fall unabhängig von der Polizei Münster aufgearbeitet wird.
Die Staatsanwaltschaft Münster ist in das Verfahren eingebunden. Die Ermittlungen dauern weiter an.
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