
Münster/Greven. Zum Start der Hauptreisezeit erinnert das Hauptzollamt Münster an wichtige Zollbestimmungen Urlaub. Wer Souvenirs, Alkohol, Tabak, Medikamente oder Kraftstoff aus dem Ausland mitbringt, sollte die Regeln kennen, bevor es zurück nach Deutschland geht. Sonst drohen bei der Rückkehr Nachzahlungen, Einziehungen oder sogar strafrechtliche Folgen.
Besonders aufmerksam sollten Reisende bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sein. Dazu zählen etwa Großbritannien oder Ägypten. Auch für Sondergebiete wie die Kanarischen Inseln gelten besondere Vorschriften. Der Zoll empfiehlt deshalb, sich bereits vor Reiseantritt zu informieren.
Eine gute Reiseplanung endet nicht beim Packen des Koffers. Der Zoll verweist auf die Internetseite zoll.de/reisen und auf die kostenlose eZoll-App. Die App enthält einen Freimengenrechner und kann nach der Installation auch offline genutzt werden.
„Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken. Wer sich schon vorher über die geltenden Zollbestimmungen informiert, erspart sich bei der Rückkehr mögliche Unannehmlichkeiten und kommt schnell durch den Zoll“, sagt Britta Flothmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster.
Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern gelten feste Freimengen. Personen ab 17 Jahren dürfen zum Beispiel 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak mitbringen. Bei Alkohol sind unter anderem ein Liter Hochprozentiges oder zwei Liter Alkohol bis 22 Volumenprozent erlaubt. Zusätzlich können vier Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier abgabenfrei sein.
Für andere Waren gelten Wertgrenzen. Bei Flug- und Seereisen liegt die Grenze bei 430 Euro. Bei anderen Einreisen sind es 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Grenze von 175 Euro. Alkohol und Tabak werden dabei nicht in den allgemeinen Warenwert eingerechnet, weil für sie eigene Mengengrenzen gelten.
Auch Medikamente dürfen nur in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf entspricht. Bei Präparaten mit Betäubungsmitteln gelten besondere Vorschriften. Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland außerdem als Arzneimittel eingestuft werden.
Strenge Einschränkungen gelten für viele Lebensmittel tierischer Herkunft. Dazu zählen Fleisch, Milch, Eier, Wildprodukte und daraus hergestellte Waren. Hintergrund sind vor allem tierseuchenrechtliche Gründe.
Der Zoll rät außerdem von Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen ab. Dazu können Korallen, Reptilienleder, Elfenbein oder bestimmte Muscheln gehören. Wer solche Waren kauft, kann unwissentlich gegen Artenschutzregeln verstoßen. Die Folgen reichen von der Einziehung der Ware bis zu Bußgeldern oder Strafen.
Innerhalb der EU gibt es grundsätzlich weniger Beschränkungen. Trotzdem gelten Richtmengen für Genussmittel wie Alkohol, Tabak, Kaffee und Liquids. Auch bei Kraftstoffen müssen Reisende bestimmte Vorgaben beachten.
Entscheidend ist, ob die Waren wirklich für den Eigenbedarf bestimmt sind. Wer Alkohol, Tabak oder andere Waren verschenken oder weitergeben will, sollte vorsichtig sein. Dann kann die Einfuhr anders bewertet werden. Andere Regeln gelten auch, wenn Waren per Post, Kurier oder Frachtsendung nach Deutschland kommen.
Die Zöllner am Flughafen Münster/Osnabrück warnen besonders vor gefährlichen Souvenirs. Dazu zählen als Taschenlampen getarnte Elektroschocker, die nach Angaben des Zolls häufiger auch im Gepäck von Jugendlichen gefunden werden. Ihre Einfuhr ist verboten und kann eine Straftat nach dem Waffengesetz sein.
Auch Schlagringe und bestimmte Springmesser fallen unter die Verbote. „Im Zweifelsfall sollte die Devise lauten: Finger weg von solchen Souvenirs!“, rät Flothmann. Wer unsicher ist, sollte solche Gegenstände gar nicht erst kaufen.
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