
Bocholt/Münster. Nach dem Brand in einem Mehrfamilienhaus an der Langenbergstraße in Bocholt haben sich die Vorwürfe gegen den tatverdächtigen 19-Jährigen deutlich verschärft. Ein Richter am Amtsgericht Bocholt hat am Freitag Untersuchungshaft angeordnet. Die Ermittlungsbehörden gehen inzwischen von versuchtem Mord in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung mit versuchter Todesfolge aus.
Der Brand war am frühen Donnerstagmorgen gegen 6 Uhr entdeckt worden. In dem Mehrfamilienhaus kam es zu einem größeren Feuer, das mehrere Bewohner betraf. Eine 34 Jahre alte Frau sowie ihre beiden kleinen Kinder im Alter von zwei und drei Jahren erlitten leichte Verletzungen und wurden medizinisch versorgt. Die Feuerwehr war schnell vor Ort und sicherte das Gebäude.
Bereits kurz nach dem Einsatzbeginn konzentrierten sich die Ermittlungen auf die Frage, ob das Feuer vorsätzlich gelegt worden war.
Im Verlauf des Donnerstags nahm die Polizei einen 19 Jahre alten Mann aus Bocholt vorläufig fest. Nach Angaben der Behörden steht seine Festnahme in direktem Zusammenhang mit dem Verdacht der Brandstiftung. Zunächst machten Staatsanwaltschaft und Polizei keine weiteren Angaben zu möglichen Hintergründen oder Motiven.
Die Staatsanwaltschaft Münster, die Polizei Borken und die Polizei Münster bestätigten, dass unmittelbar nach dem Brand umfangreiche Ermittlungen aufgenommen wurden. Aufgrund der Schwere des Tatverdachts wurde eine Mordkommission der Polizei Münster eingesetzt. Die Ermittlungen stehen unter der Leitung von Kriminaloberkommissarin Katharina Maas.
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Die Ermittler sicherten Spuren am Brandort und untersuchten den Verlauf des Feuers. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Angaben zur konkreten Art der Brandstiftung.
Am Freitag, 12. Dezember, ordnete das Amtsgericht Bocholt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft gegen den 19-Jährigen an. Der Tatvorwurf lautet nun auf versuchten Mord sowie schwere Brandstiftung mit versuchter Todesfolge.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Tatverdächtige den Brand im ersten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses gelegt haben. Demnach verschaffte er sich Zugang zur Wohnung eines zu diesem Zeitpunkt nicht anwesenden Bewohners und setzte diese in Brand. Die Wohnung geriet in Vollbrand. Der 19-Jährige, der selbst nicht in dem Gebäude wohnte, soll anschließend vom Tatort geflüchtet sein.
Erste Anhaltspunkte deuten laut den Ermittlungsbehörden darauf hin, dass persönliche Gründe für die Tat eine Rolle gespielt haben könnten. Konkrete Angaben zu einem möglichen Motiv machten Staatsanwaltschaft und Polizei bislang jedoch nicht. Bei der Verkündung des Haftbefehls äußerte sich der Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen.
Die Ermittlungen der Mordkommission sowie der Polizei Borken laufen weiter. Ziel ist es, den genauen Tatablauf, mögliche Hintergründe und die Rolle des Tatverdächtigen umfassend zu klären. Weitere Informationen sollen veröffentlicht werden, sobald dies ohne Einfluss auf das laufende Verfahren möglich ist.
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