
Münster/Rheine. Das Landgericht Münster hat zwei Brüder zu langjährigen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Männer, 38 und 46 Jahre alt, stammen aus Rheine und gelten nach Einschätzung des Gerichts als dauerhaft gewaltbereit. Beide hatten in den vergangenen Jahren mehrfach Menschen angegriffen und verletzt. Ausschlaggebend für das Verfahren war ein brutaler Übergriff im Sommer dieses Jahres, bei dem zwei Frauen schwer verletzt wurden.
Nach Überzeugung des Gerichts fehlt bei beiden Angeklagten jegliche Aussicht auf Besserung. Sie seien seit Jahren alkohol- und drogenabhängig, hätten bereits mehrere Haftstrafen verbüßt und ließen sich von Strafen nicht beeindrucken. Das Gericht sprach deshalb zusätzlich zur Haft eine anschließende Sicherungsverwahrung aus, um künftige Gewalttaten zu verhindern.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Angriff im Juni in Rheine. Ziel der Tat war die ehemalige Partnerin des älteren Angeklagten. Gemeinsam mit seinem Bruder drang er in ihre Wohnung ein. Während der Jüngere die Frau festhielt, schlug der Ältere mehrfach auf sie ein und stach mit einem Messer zu. Die Frau brach schwer verletzt zusammen, überlebte aber. Auch eine Freundin der Frau, die die Polizei alarmieren wollte, wurde durch Tritte und Schläge verletzt.
Laut Gerichtsentscheidung hatte der ältere Täter seine frühere Partnerin bereits zuvor über längere Zeit bedroht. Die Frau habe die Beziehung aus Angst fortgeführt und stand unter erheblichem Druck. Bei dem Angriff erlitt sie lebensgefährliche Verletzungen.
In das Verfahren flossen auch ältere Verurteilungen ein. So hatte der jüngere Bruder in der Vergangenheit bereits Nachbarn und Polizeibeamte angegriffen. Bei einem Vorfall schlug er einem Mann wegen lauter Musik ins Gesicht und beschädigte dessen Wohnung. In einem anderen Fall attackierte er Polizisten und verletzte einen Beamten schwer.
Das Gericht bewertete die Vielzahl dieser Vorfälle als Ausdruck einer gefestigten Gewaltbereitschaft. Beide Angeklagte seien nicht in der Lage, Konflikte ohne körperliche Aggression zu lösen. Da auch eine therapeutische Maßnahme im Maßregelvollzug keine Erfolgsaussicht biete, ordnete das Landgericht die Sicherungsverwahrung an.
Der ältere Bruder wurde zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Der jüngere erhielt eine Gesamtstrafe von rund zehn Jahren, da frühere Urteile der Amtsgerichte Münster und Warendorf einbezogen wurden.
Beide Männer sollen nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherungsverwahrung bleiben. Damit folgt das Landgericht Münster der Einschätzung, dass von den Brüdern auch künftig erhebliche Gefahr für andere Menschen ausgehen könnte.
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