
Warendorf/Mönchengladbach. Der Freispruch im Fall eines Schalke-Fans aus Warendorf hat Bestand. Das Urteil gegen zwei Polizisten aus Mönchengladbach wird nicht weiter überprüft, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat.
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen. Den beiden Beamten im Alter von 27 und 32 Jahren war demnach vorgeworfen worden, bei einem Fußballspiel des FC Schalke 04 einen Fan aus Warendorf unverhältnismäßig hart behandelt und verletzt zu haben. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenaussagen und der Auswertung von Videomaterial sprach das Gericht beide Polizisten frei. Wie berichtet wird, sah die zuständige Richterin zwar ein Vorgehen, das im Nachhinein kritisch zu bewerten sei, kam aber zu dem Ergebnis, dass das Verhalten in der konkreten Situation polizeirechtlich zulässig gewesen sei.
Zunächst hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Essen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Diese ist nach Medienberichten inzwischen jedoch zurückgenommen worden. Demnach soll die Entscheidung nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe gefallen sein, weil ein weiteres Rechtsmittel als nicht erfolgversprechend eingeschätzt worden sei. Damit bleibt der Freispruch für die beiden Beamten bestehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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