
NRW. Die Ermittlungen zum Korruptionsverdacht rund um die Fußball-EM 2024 haben am Mittwoch mehrere Orte in Deutschland erreicht. Die Staatsanwaltschaft Bochum und das Landeskriminalamt NRW gehen dem Verdacht der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nach. Im Mittelpunkt stehen mutmaßlich nicht genehmigte Vorteile im Zusammenhang mit Eintrittskarten und einem Fußballländerspielbesuch.
Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und LKA geht es unter anderem um einen Beschuldigten, der damals für eine Gastgeberstadt tätig gewesen sein soll. Er soll von Verantwortlichen der ausrichtenden Gesellschaft einen nicht genehmigten Vorteil erhalten haben. Außerdem prüfen die Ermittler exklusive Vorkaufsrechte für Eintrittskarten, die Gastgeberstädten angeboten worden sein sollen. Einige Städte sollen diese Möglichkeiten genutzt und die Tickets unterschiedlich verwendet haben.
Am 1. Juli 2026 wurden zur weiteren Aufklärung Durchsuchungen an mehreren Orten im Bundesgebiet durchgeführt. Die Maßnahmen erfolgten durch Ermittler der Staatsanwaltschaft Bochum und des LKA NRW mit Unterstützung örtlicher Polizeibehörden. Die Beschuldigten hatten nach Behördenangaben bislang keine Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Medienberichten sollen Stadtverwaltungen in mehreren früheren EM-Austragungsorten betroffen sein. Genannt wurden unter anderem Gelsenkirchen, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Für Leipzig soll demnach ein Herausgabe-Ersuchen vorgesehen gewesen sein. Offiziell bestätigt ist bislang vor allem der Ermittlungsgegenstand: mutmaßliche Vorteile und Ticketregelungen im Umfeld der UEFA EURO 2024.
Berichtet wird zudem, dass ein früherer Beschäftigter der Stadt Gelsenkirchen im Fokus stehen soll. Er soll im Zusammenhang mit dem EM-Halbfinale Spanien gegen Frankreich nach München eingeladen worden sein. Ob und in welchem Umfang vergleichbare Einladungen oder Ticketkontingente angenommen wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Eine Bewertung der Vorwürfe ist erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich.
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