Minijob-Reform: Gastronomie in NRW warnt vor Einschnitten

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Symbolbild: Amie Johnson

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Die geplante Reform der Minijobs sorgt in der Gastronomie und Hotellerie in Nordrhein-Westfalen für deutliche Kritik. Hintergrund ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Sie schlägt vor, Minijobs in ihrer bisherigen Sonderform weitgehend abzuschaffen und stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Ausnahmen soll es nach dem Vorschlag nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.

Nach Angaben der Minijob-Zentrale empfiehlt die Kommission unter anderem, die bisherige Opt-out-Möglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beenden. Außerdem soll der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs entfallen. Beschlossen ist die Reform allerdings noch nicht.

DEHOGA Westfalen warnt vor Folgen für Betriebe

Besonders scharf fällt die Kritik aus der NRW-Gastronomie aus. Der WDR berichtet, dass der DEHOGA Westfalen vor einem Verlust wichtiger Flexibilität warnt. Viele Restaurants, Cafés und Hotels seien auf Aushilfen angewiesen, wenn kurzfristig mehr Personal gebraucht wird.

Das betrifft etwa Wochenenden, Abendstunden, gutes Wetter, Veranstaltungen, Stoßzeiten oder die Zimmerreinigung in Hotels. Aus Sicht des Verbands lassen sich solche Einsätze nicht einfach in reguläre Teilzeit- oder Vollzeitstellen umwandeln.

Warum die Reform für NRW besonders heikel ist

Nordrhein-Westfalen ist stark von Minijobs geprägt. Nach den Zahlen der Minijob-Zentrale waren Ende März 2026 bundesweit rund 6,55 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich gemeldet. In NRW waren es rund 1,50 Millionen und damit mehr als in jedem anderen Bundesland.

Für die Gastronomie ist die Debatte deshalb besonders relevant. Der DEHOGA Bundesverband verweist auf rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe. Viele Betriebe nutzen Minijobs, um saisonale Schwankungen, Feiern, Großevents und kurzfristige Nachfragespitzen abzudecken.

Minijobs sind schon heute teilweise rentenversicherungspflichtig

Wichtig ist eine genaue Einordnung: Minijobber zahlen derzeit nicht generell keine Rentenbeiträge. Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte können sich aber davon befreien lassen. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Minijobber in der Regel versicherungsfrei.

Die aktuelle Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat. Wer regelmäßig mehr verdient, fällt in den Midijob-Bereich. Genau diese Sonderregeln stehen nun politisch zur Diskussion.

Reform ist politisch noch offen

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Rentenpaket zügig voranbringen zu wollen. Eine konkrete gesetzliche Neuregelung für Minijobs ist damit aber noch nicht beschlossen.

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