
Es ist ein Fall, der in Schleswig-Holstein über Jahrzehnte nicht vergessen wurde. Anfang Februar 1984 verschwand die 18 Jahre alte Gabriele S. aus Henstedt-Ulzburg, als sie auf dem Weg zu ihrer Stamm-Diskothek in Alveslohe war. Wenige Tage später wurde ihre Leiche in einem Waldstück bei Weddelbrook nahe Bad Bramstedt gefunden. Die junge Frau war Schwesternschülerin am Krankenhaus Kaltenkirchen. Schon früh gingen die Ermittler davon aus, dass sie vergewaltigt und erdrosselt worden war. Trotzdem blieb die Tat lange ungeklärt.
Nach den später veröffentlichten Ermittlungsdetails wollte Gabriele S. in der Nacht zum 4. Februar 1984 zur Diskothek „Kutsche“ nach Alveslohe. Sie war als Anhalterin unterwegs. Gerade das machte den Fall für viele Menschen in der Region besonders bedrückend. Der Abend begann offenbar ohne auffällige Besonderheiten. Es war ein gewöhnlicher Weg zum Feiern, wie ihn viele junge Menschen damals gingen. Dass daraus ein Gewaltverbrechen wurde, sorgte weit über die Region hinaus für Aufmerksamkeit.
Für die sachliche Einordnung des Falls ist wichtig, zwischen dem Ziel des Opfers und dem späteren Auffindeort zu unterscheiden. Gabriele S. wollte nach Alveslohe. Der Fall selbst wird in den Berichten aber vor allem mit Weddelbrook und dem Raum Bad Bramstedt verbunden, weil dort ihre Leiche entdeckt wurde. Deshalb ist es journalistisch sauberer, von einem Verbrechen bei Alveslohe oder von einem Fall im Raum Alveslohe und Weddelbrook zu sprechen, statt den Tatort pauschal direkt nach Alveslohe zu legen. Sicher belegt ist der Leichenfundort bei Weddelbrook. Der genaue Tatort wird in den verfügbaren Berichten dagegen nicht in allen Details eindeutig festgelegt.
Obwohl die Polizei früh von einem Sexualverbrechen ausging, konnte der Täter 1984 nicht identifiziert werden. Der Mord an Gabriele S. wurde damit zu einem Cold Case. Noch mehr als 26 Jahre nach der Tat arbeitete die Mordkommission aus Kiel an dem Fall. 2010 berichteten Medien darüber, dass die Ermittler erneut systematisch Männer aus dem damaligen Umfeld überprüften und Speichelproben für DNA-Vergleiche nahmen. Bereits damals waren rund 150 Proben an das Landeskriminalamt geschickt worden. Dass ein so alter Fall mit diesem Aufwand wieder aufgenommen wurde, zeigte, welche Bedeutung moderne Forensik inzwischen für ungeklärte Tötungsdelikte hatte.
Die entscheidende Wende gelang erst durch neue kriminaltechnische Möglichkeiten. Nach einem DNA-Abgleich geriet ein Mann aus dem Umfeld des Opfers in den Fokus der Ermittler. Im April 2011 wurde schließlich über die Aufklärung des Mordes nach 27 Jahren berichtet. Damit endete die lange Phase der Ungewissheit. Zugleich bekam der Fall eine noch größere Tragweite, weil sich zeigte, dass es nicht um ein isoliertes Verbrechen ging, sondern um einen Mann, dem weitere Taten zugerechnet wurden.
Nach der Festnahme von Hans-Jürgen S. bekam der Fall eine deutlich größere Dimension. Der Mann aus Henstedt-Ulzburg gestand laut den damaligen Berichten nicht nur den Mord an Gabriele S., sondern vier weitere Tötungen an jungen Frauen zwischen 1969 und 1984 im norddeutschen Raum. Im Prozess vor dem Landgericht Kiel räumte er damit insgesamt fünf Morde ein. Der Fall Gabriele S. war nach diesem Ermittlungsstand seine letzte bekannte Tat. Besonders erschütternd wirkte in der Region, dass der Täter danach noch 27 Jahre unerkannt weiterlebte. Zeitweise prüften die Ermittler sogar, ob er für weitere ungeklärte Fälle verantwortlich sein könnte. Juristisch nachgewiesen und vom Urteil erfasst wurden am Ende jedoch fünf Morde.
Im Februar 2012 wurde Hans-Jürgen S. vom Landgericht Kiel zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Mehrere Berichte hielten damals fest, dass das Gericht von fünf Morden ausging. Für die Familie des Opfers und für viele Menschen in der Region bedeutete das Urteil ein spätes Ende der juristischen Aufarbeitung. Es konnte aber nicht ungeschehen machen, dass zwischen Tat und Verurteilung fast drei Jahrzehnte lagen. Gerade diese enorme Zeitspanne prägt die öffentliche Wahrnehmung des Falls bis heute.
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