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Tragödie in Münster: Mann erstochen, weil er angeblich zu laut telefonierte

Mord in Münster: Mann wurde erstochen, weil er zu laut telefonierte.

Ein Samstagabend im Mai 2020 sollte für einen 33-jährigen Mann aus Münster sein letzter werden. Er telefonierte lautstark auf der Treppe eines Mehrfamilienhauses – für den Bewohner Grund genug, zum Messer zu greifen.

Der Abendbeginn

Es ist der 9. Mai 2020, ein Samstagabend gegen 22 Uhr. Der 33-jährige Münsteraner Jeffrey H. sitzt vor einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Gievenbeck und telefoniert. Er hat sich auf der Treppe niedergelassen, die zu einer Arztpraxis im Erdgeschoss führt. In seiner Hand eine Dose Bier, er lacht, scheint unbeschwert. J. ahnt nicht, dass er bereits beobachtet wird. Aus einem Fenster im 2. Stock blickt H. auf ihn herab. Der Hausbesitzer, der 61-jährige Physiker Uwe. H., fühlt sich durch J.s Telefonat gestört. Auch seine Ehefrau A. empfindet den Mann auf ihrer Treppe als Ruhestörer.

Bitte um Ruhe bleibt ungehört

H. beschließt, J. direkt anzusprechen. Vom Balkon seiner Dachgeschosswohnung ruft er hinunter, doch bitte leiser und woanders weiterzutelefonieren. Er weist J. darauf hin, dass er sich auf Privatgrund befinde. Doch der 33-Jährige reagiert nicht. Auch der Hinweis von Ehefrau A., sie werde jetzt die Polizei rufen, verpufft wirkungslos. J. macht keine Anstalten, seinen Platz zu räumen. Er will erst gehen, wenn die Polizei tatsächlich vor ihm steht, lässt er wissen.

Täter holt Messer und Handschuhe

Für Hausbesitzer H. ist das nun zu viel. Der erfolgreiche Physiker, beruflich zwischen Deutschland, den USA und Frankreich pendelnd, fühlt sich provoziert. Er holt aus der Küche ein 14,5 cm langes Brotmesser und streift Gartenhandschuhe über. So ausgerüstet begibt er sich nach draußen zu J. Ohne Vorwarnung schlägt er dem 33-Jährigen das Handy aus der Hand. Ein Wortgefecht entbrennt. Der aufgebrachte H. sticht drei Mal zu, trifft Herz und Bauch. J. bricht zusammen, die Messerstiche sind tödlich. Mit seinen letzten Worten versucht J. zu begreifen, was geschehen ist: „Was hast du gemacht? Du hast mir den Bauch aufgeschlitzt. Ich blute.“

Täter wählt Notruf: „Da liegt ein Verletzter“

H. sieht sich nun mit der Tat konfrontiert, deren Ausmaß und Konsequenz er offenbar nicht bedacht hat. Er wirft die Tatwaffe weg und wählt selbst den Notruf. Am Telefon gibt er lediglich an, da liege ein Verletzter auf seinem Grundstück. Was genau passiert sei, wisse er nicht. Trotz schnell eintreffender Rettungskräfte stirbt J. noch vor Ort. Der Notarzt stellt fest, dass die tödlichen Verletzungen nur von einem Messer stammen können.

Doch es dauert über drei Stunden, bis die Tatwaffe, ein blutverschmiertes Küchenmesser, im Gebüsch gefunden wird. Die Polizei nimmt H. noch in der Nacht als dringend Tatverdächtigen fest. Seine Frau A. kommt frei, ihre Rolle bleibt undurchsichtig. Hatte sie Kenntnis von der Tat ihres Mannes? Ihre Aussagen dazu sind widersprüchlich.

Sozial engagierter Familienvater als Täter

Der tödliche Messerangriff erschüttert nicht nur wegen seiner sinnlosen Brutalität. Auch die Person des Täters verwundert. Dr. Uwe H. gilt als hochgebildeter Intellektueller, ist beruflich erfolgreich, sozial engagiert, hat Freunde und Familie. Niemand hätte ihm eine solche Tat zugetraut. Wie konnte es so weit kommen? Darüber rätseln auch die Ermittler.

Schnell wird klar: Den 33-jährigen J. kannte H. vor der Tatnacht nicht. Persönliche Differenzen, Streit oder Provokationen gab es nicht. Der Auslöser scheint allein die empfundene Ruhestörung durch J.s Telefonat gewesen zu sein. Für die Polizei steht fest: Hier hat sich jemand maßlos überreagiert und einen völlig Unschuldigen getötet. Sie klagt H. wegen Mordes an.

Gerichtsprozess: Versuch der Rechtfertigung

Im März 2021 kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Münster. H. gibt an, sich an die Tat selbst nicht mehr erinnern zu können. Er schildert, in Panik um seine Frau gehandelt zu haben. J. habe aggressiv gewirkt. Das Messer habe er nur zur Selbstverteidigung dabei gehabt.

Die Richter schenken H.s Angaben keinen Glauben. Auch seine Frau A. belastet ihn in ihrer Aussage. Sie hat H. mit dem Messer nach draußen stürmen sehen. Für das Gericht ist klar: H. hat kaltblütig und mit voller Absicht zugestochen. Die mehreren wuchtigen Stiche zeugen von unbändiger Wut, nicht von Panik. Nach 16 Verhandlungstagen fällt das Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu. H.s einzige Chance ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde.

Fazit: nichtige Anlässe, unvorhersehbare Reaktionen

Der Fall zeigt: Menschliche Aggression folgt nicht immer nachvollziehbaren Mustern. Auch aus banalsten Anlässen können Menschen Halt verlieren und zu Gewalt greifen. Gerade bei H. mit seiner gesellschaftlichen Stellung ist diese Unverhältnismäßigkeit schockierend.