Haftbefehl nach Todesfall in Eschweiler erlassen

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Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Der Mordverdacht in Eschweiler beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaft Aachen. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher soll nach Angaben der Ermittlungsbehörde seine 61-jährige Großmutter getötet haben. Gegen den Minderjährigen sei ein Haftbefehl erlassen worden. Er befinde sich in Untersuchungshaft. Für den Beschuldigten gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Ermittler gehen von Geschehen am frühen Montagmorgen aus

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich das Geschehen am Montag, 3. August 2026, gegen 5 Uhr morgens in einer Wohnung in Eschweiler bei Aachen ereignet haben. Dort sollen sich zu diesem Zeitpunkt lediglich die 61-Jährige und ihr 16 Jahre alter Enkel aufgehalten haben.

Die Frau soll noch am Fundort gestorben sein. Gesicherte behördliche Angaben zum konkreten Ablauf oder zu möglichen Tathandlungen lagen zunächst nicht vor. Auch über die genaue Beziehung und die Lebensumstände der Beteiligten wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weitergehenden Einzelheiten bekannt gegeben.

Jugendlicher soll selbst die Polizei verständigt haben

Der Jugendliche habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft selbst die Polizei gerufen. Daraufhin seien Einsatzkräfte zu der Wohnung gefahren. Der Minderjährige sei in der Folge als Tatverdächtiger festgenommen worden.

Einzelne Medien veröffentlichten zusätzliche Beschreibungen des Einsatzortes und des Polizeieinsatzes. Solche Angaben sind für den Nachrichtenkern nicht erforderlich und werden wegen des besonderen Schutzes des Jugendlichen und seiner Angehörigen nicht näher wiedergegeben.

Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen

Die Staatsanwaltschaft Aachen erklärte, gegen den 16-Jährigen sei auf ihren Antrag ein Haftbefehl ergangen. Der Jugendliche sitze in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörde führe das Verfahren wegen des Verdachts des Mordes.

Der Beschuldigte habe sich bislang nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Aus seinem Schweigen dürfen keine Rückschlüsse auf eine mögliche Schuld gezogen werden. Beschuldigte haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Ob und wann der Jugendliche von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, blieb offen.

Motiv und genauer Ablauf weiterhin ungeklärt

Zu einem möglichen Motiv gab es zunächst keine gesicherten Angaben. Auch die Staatsanwaltschaft habe nach eigener Darstellung noch keine Erkenntnisse veröffentlicht, die eine belastbare Rekonstruktion der Hintergründe erlaubten.

Die Ermittlungen dürften sich unter anderem auf die Auswertung der am Fundort gesicherten Spuren und die Klärung der zeitlichen Abläufe konzentrieren. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen bereits abgeschlossen wurden, teilten die zuständigen Behörden zunächst nicht mit. Angaben aus sozialen Netzwerken oder nicht bestätigte Darstellungen zum persönlichen Umfeld des Jugendlichen sind nicht belegt.

Kein öffentlich bestätigtes Obduktionsergebnis

Ein Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde bis Dienstagabend nicht öffentlich bekannt gegeben. Damit lagen zunächst keine behördlich bestätigten Angaben zur genauen Todesursache oder zu möglichen Verletzungen der Frau vor.

Ebenso blieb unklar, ob die Obduktion bereits vollständig abgeschlossen war oder noch ergänzende Untersuchungen erforderlich seien. Solange die Ermittlungsbehörden hierzu keine Ergebnisse mitteilen, lassen sich weder das genaue Geschehen noch die rechtliche Bewertung abschließend feststellen. Über eine mögliche Anklage ist bislang nicht entschieden worden.

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