
Die Debatte über eine mögliche Abschaffung oder grundlegende Reform der Minijobs hat im Juni 2026 neuen Druck bekommen. Auslöser sind die bekannt gewordenen Vorschläge der Rentenkommission der Bundesregierung. Nach Medienberichten soll die Kommission empfehlen, von Rentenbeiträgen befreite Minijobs weitgehend abzuschaffen. Übrig bleiben könnten Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler. Offiziell sollen die Empfehlungen am Dienstag, 23. Juni 2026, vorgestellt werden. Beschlossen ist eine Abschaffung der Minijobs damit nicht. Es handelt sich bislang um Vorschläge, über deren Umsetzung Union und SPD politisch entscheiden müssten.
Wichtig ist auch eine Korrektur zur oft genannten Bezeichnung „538-Euro-Job“: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze wegen des höheren Mindestlohns nicht mehr bei 538 oder 556 Euro, sondern bei 603 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind damit bis zu 7.236 Euro möglich. Minijob-Zentrale +1
Im Kern geht es nicht nur um eine arbeitsmarktpolitische Frage, sondern um die Finanzierung und Absicherung der Rente. Die Rentenkommission soll prüfen, wie die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabilisiert werden kann. Laut Bundesarbeitsministerium arbeitet die Alterssicherungskommission unabhängig und soll bis Ende des zweiten Quartals 2026 Reformvorschläge vorlegen. BMAS
Nach dem bisher bekannten Entwurf sollen beitragsfreie Minijobs künftig weitgehend entfallen. Stattdessen würden viele geringfügige Beschäftigungen in reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs überführt. Das Ziel wäre, mehr Menschen in die Rentenkasse einzubeziehen und Anreize zu setzen, Arbeitszeit auszuweiten. Nach dpa-Informationen sollen Minijobs nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein.
Die Idee ist nicht völlig neu. Bereits im November 2025 hatten Unionspolitiker um Stefan Nacke, den Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe in der Union, gefordert, das bestehende Minijob-System teilweise abzuschaffen. Nacke sprach damals von einer „Minijob-Falle“ und kritisierte, dass geringfügige Beschäftigung reguläre Arbeit verdränge. Unterstützung kam von der Gewerkschaft ver.di.
Im Juni 2026 erhält diese Debatte durch die Rentenkommission jedoch eine neue Dimension. Sie steht nun nicht nur im Zusammenhang mit Arbeitsmarktpolitik, sondern mit der größeren Sozialstaats- und Rentenreform der schwarz-roten Koalition. Bundeskanzler Friedrich Merz verwies allgemein auf die Notwendigkeit von Reformen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sprach mit Blick auf die Rentenvorschläge von einem generationenübergreifenden Umbau, betonte aber auch Vertrauensschutz und Übergangsfristen bei Änderungen.
Die Dimension ist erheblich. Zum 31. März 2026 waren bei der Minijob-Zentrale 6.807.248 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Davon arbeiteten 6.554.876 im gewerblichen Bereich und 252.372 in Privathaushalten. Die meisten gewerblichen Minijobs gab es im Handel und bei der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 1.041.173 Beschäftigten. Danach folgte das Gastgewerbe mit 872.945 Minijobberinnen und Minijobbern. Minijob-Zentrale
Weitere Arbeitsmarktdaten zeigen: 2025 gab es rund 7,9 Millionen geringfügig Beschäftigte, davon etwa 4,4 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte und etwa 3,5 Millionen Menschen mit Minijob im Nebenjob. Besonders betroffen wären damit nicht nur klassische Aushilfen, sondern auch Rentner, Studierende, Beschäftigte mit Zweitjob und viele Frauen in geringfügiger Beschäftigung. Sozialpolitik aktuell
Befürworter sehen Minijobs als sozialpolitisches Problem. Wer dauerhaft nur geringfügig arbeitet, baut kaum eigene Ansprüche in der Rentenversicherung auf. Zwar sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, viele Beschäftigte lassen sich aber befreien. Im gewerblichen Bereich waren im März 2026 nur 20,9 Prozent der Minijobber rentenversicherungspflichtig, in Privathaushalten sogar nur 11,3 Prozent. Minijob-Zentrale
ver.di begrüßt den Vorschlag ausdrücklich. Der Gewerkschaft zufolge führen Minijobs häufig zu fehlender sozialer Absicherung und Altersarmut. Auch Befürworter in der Rentenkommission argumentieren, dass mehr Beschäftigte regulär einzahlen müssten, wenn das Rentensystem langfristig tragfähig bleiben soll. ver.di +1
Die Gegenseite warnt vor Jobverlusten, Bürokratie und weniger Flexibilität. Der Handelsverband Deutschland bezeichnete eine Abschaffung als gefährlichen Irrweg. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte laut Reuters, dies könne Hunderttausende Jobs im Einzelhandel vernichten. Der Handel verweist darauf, dass rund 800.000 Minijobber in der Branche arbeiten und viele Beschäftigte wegen Kinderbetreuung, Studium, Rente oder anderer Verpflichtungen nicht einfach mehr Stunden übernehmen könnten.
Auch wirtschaftswissenschaftlich ist die Wirkung umstritten. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle berechnete im Februar 2026, dass eine Überführung von Minijobs in reguläre Beschäftigung bei etwa vier von rund sieben Millionen Betroffenen das Nettoeinkommen senken könnte. Gleichzeitig könnten die Sozialversicherungen Mehreinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro erzielen. Das IWH empfahl für den Fall einer Reform Übergangsfristen.
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