Bundesliga will Streit um 50+1 vermeiden und legt Fahrplan vor

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Führung des deutschen Profifußballs will die 50+1-Regel erhalten, sieht auf dem Weg zu einer dauerhaft rechtssicheren Lösung aber erheblichen Abstimmungsbedarf. Das Präsidium des Bundesliga e.V. hat am Dienstag, 6. Oktober 2026, nach Beratungen mit den 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga einen Fahrplan für die kommenden Monate vorgestellt. Dabei warnt das Gremium ausdrücklich davor, mit schnellen Beschlüssen neue rechtliche Risiken zu schaffen.

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Die aktuelle Stellungnahme stammt vom Präsidium des Bundesliga e.V., der Organisation, die bis 2026 als DFL Deutsche Fußball Liga e.V. firmierte. Es handelt sich um eine öffentliche Mitteilung des gesamten Präsidiums und nicht um ein Interview oder eine persönliche Erklärung von Ligapräsident Hans-Joachim Watzke. Nach einer Klausurtagung in der vergangenen Woche wurde die Lage am Montag in Frankfurt mit Vertretern aller 36 Clubs besprochen. Die Nachrichtenagentur dpa griff die Erklärung am Dienstag auf.

Präsidium warnt ausdrücklich vor jahrelangen Verfahren

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die 50+1-Regel künftig einheitlich auf sämtliche Clubs angewendet werden kann. Das Präsidium bekennt sich weiterhin klar zu dem Grundsatz. Zugleich soll verhindert werden, dass unterschiedliche Vereinsstrukturen später vor nationalen Gerichten oder auf europäischer Ebene zu einem Verfahren gegen das gesamte Regelwerk führen.

Das Präsidium formuliert deshalb ungewöhnlich deutlich: „Eine breit getragene Lösung bietet im Sinne aller Beteiligten die größten Chancen, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen innerhalb des Ligaverbands zu vermeiden“. Zu schnelle Beschlüsse könnten nach Auffassung des Gremiums die angestrebte Rechtssicherheit sogar schwächen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen deshalb weitere Gespräche geführt werden.

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Konkreter Anlass ist die abschließende Bewertung des Bundeskartellamts vom 12. August 2026. Diese Bewertung ist kein Gerichtsurteil. Die Behörde schloss ihr seit 2018 laufendes Prüfverfahren ab und erhob keine grundlegenden kartellrechtlichen Einwände gegen die 50+1-Grundregel. Voraussetzung ist jedoch eine konsistente und sachlich gerechtfertigte Anwendung.

Bundeskartellamt erlaubt 50+1 nicht bedingungslos

Die 50+1-Regel beschränkt den Einfluss externer Kapitalgeber. Bei ausgegliederten Profiabteilungen muss der Mutterverein grundsätzlich die Stimmenmehrheit und damit den bestimmenden Einfluss behalten. Aus Sicht des Bundeskartellamts stellt dies zwar eine Wettbewerbsbeschränkung dar. Sie kann jedoch kartellrechtlich gerechtfertigt sein, weil damit Vereinsprägung und Beteiligungsmöglichkeiten breiter Bevölkerungsschichten geschützt werden.

Das Amt sieht allerdings Änderungen in drei Bereichen als erforderlich an. Es geht um den Umgang mit den historischen Förderausnahmen, die Offenheit der Muttervereine für eine tatsächliche Mitgliederbeteiligung und Regeln innerhalb des Ligaverbands selbst. Gerade die einheitliche Anwendung ist seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Super League, zur International Skating Union und zum Fall Royal Antwerp stärker in den Mittelpunkt gerückt. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2024 erklärt, dass eine sportverbandliche Regel nur dann kartellrechtlich privilegiert werden könne, wenn sie konsistent und diskriminierungsfrei angewendet werde.

Damit stärkte die Behörde 50+1 grundsätzlich, erteilte der bestehenden Konstruktion aber keinen Freibrief. Eine Abschaffung forderte das Bundeskartellamt ausdrücklich nicht. Die konkrete Ausgestaltung liegt nun beim Ligaverband und seinen Mitgliedern.

Leverkusen und Wolfsburg stehen besonders im Mittelpunkt

Besonders betroffen sind Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Beide Clubs verfügen historisch über Förderausnahmen von der 50+1-Regel. Bayer und Volkswagen konnten dadurch einen Einfluss auf die jeweiligen Profifußballgesellschaften ausüben, der anderen Investoren in dieser Form grundsätzlich nicht offensteht.

Ursprünglich gab es drei solcher Ausnahmen. Neben Leverkusen und Wolfsburg gehörte auch die TSG Hoffenheim dazu. Das Bundeskartellamt führte die drei Clubs noch 2023 ausdrücklich als Inhaber einer Förderausnahme auf. Hoffenheims damaliger Mehrheitsgesellschafter Dietmar Hopp gab die Stimmrechtsmehrheit anschließend jedoch an den Mutterverein zurück. Damit unterscheidet sich die heutige Situation der TSG von derjenigen in Leverkusen und Wolfsburg.

Das Bundeskartellamt hatte zunächst einen Bestandsschutz für bestehende Ausnahmen unter verschärften Bedingungen für denkbar gehalten. Nach der neueren EuGH-Rechtsprechung wurde diese Konstruktion erneut bewertet. In der abschließenden Einschätzung von August 2026 blieb deshalb vor allem bei Leverkusen und Wolfsburg weiterer Anpassungsbedarf.

RB Leipzig ist dagegen kein Club mit einer klassischen Förderausnahme. Für Leipzig ist ein anderer Punkt relevant: Das Bundeskartellamt verlangt, dass Muttervereine tatsächlich offen für eine Beteiligung neuer stimmberechtigter Mitglieder sein müssen. Deshalb wird RB Leipzig neben Hannover 96 in der Debatte um eine konsistente Anwendung der Regel ebenfalls als Sonderfall behandelt. Hannover 96 spielt vor allem wegen der verbandsinternen Durchsetzung von 50+1 und der umstrittenen Abstimmung über einen möglichen Liga-Investor im Dezember 2023 eine Rolle.

Bayer und Volkswagen halten sich weitere Schritte offen

Eine konkrete Klage gegen die Bundesliga oder die 50+1-Regel hat bislang weder Bayer noch Volkswagen öffentlich angekündigt. Beide Konzerne haben im August allerdings Formulierungen gewählt, mit denen sie sich rechtliche und andere Handlungsmöglichkeiten ausdrücklich vorbehalten.

Die Bayer AG erklärte nach der Kartellamtsbewertung, sie „hält sich ausdrücklich alle Optionen offen“, um die eigenen Rechte und die Interessen ihrer Anteilseigner mit Blick auf Bayer 04 zu wahren. Bayer 04 selbst betonte dagegen, weiter konstruktiv an einer langfristigen Lösung mitarbeiten zu wollen.

Volkswagen erklärte ebenfalls, einen tragfähigen Kompromiss anzustreben. Gleichzeitig hieß es mit Blick auf die Interessen der Aktionäre: „Deshalb behalten wir uns alle angemessenen weiteren Schritte vor.“ Der VfL Wolfsburg kündigte seinerseits an, die Gespräche mit der Bundesliga und den übrigen Beteiligten fortzuführen.

Eine ausdrückliche Ankündigung eines Gerichtsverfahrens ist das nicht. Auch eine öffentliche Klageankündigung von Red Bull oder RB Leipzig lag zunächst nicht vor. Die Frankfurter Rundschau berichtete am Dienstag, innerhalb der Bundesliga bestehe die Sorge, Bayer, Volkswagen und Red Bull könnten einen Konflikt letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof tragen. Diese konkrete Darstellung wurde von den genannten Unternehmen bislang nicht öffentlich bestätigt.

Mitgliederversammlung im Dezember soll Grundsatz bestätigen

Der nächste formelle Schritt ist für Dezember 2026 vorgesehen. Bei der nächsten Mitgliederversammlung des Ligaverbands will das Präsidium von den Clubs erneut bestätigen lassen, dass 50+1 ein zentrales Grundprinzip des deutschen Profifußballs bleiben soll. Ein konkretes Datum für diese Mitgliederversammlung nennt die aktuelle Stellungnahme nicht.

Dabei soll noch nicht zwingend die endgültige Neufassung aller Regeln beschlossen werden. Das Präsidium kündigte vielmehr an, im ersten Halbjahr 2027 finale Vorschläge für eine einheitliche Ausgestaltung und Anwendung von 50+1 bei allen Mitgliedern vorzulegen. Über die Zukunft der Regel und die Umsetzung der Kartellamtshinweise in der Satzung des Bundesliga e.V. entscheiden anschließend die 36 Clubs als Mitgliederversammlung.

Die Frankfurter Rundschau nennt als internes Ziel spätestens Mai 2027. Offiziell bestätigt ist dieser konkrete Monat bislang nicht. Die Stellungnahme des Präsidiums nennt ausschließlich das erste Halbjahr 2027.

Für die Clubs geht es um mehr als zwei Ausnahmen

Für die Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga hat die Auseinandersetzung weitreichende Folgen. Eine neue Regelung muss einerseits den Einfluss der Mitglieder sichern, andererseits unterschiedliche historisch gewachsene Eigentümerstrukturen rechtlich belastbar behandeln. Gleichzeitig sollen die Vorgaben nicht so unterschiedlich ausfallen, dass die kartellrechtliche Rechtfertigung von 50+1 insgesamt gefährdet wird.

Damit unterscheidet sich das deutsche Modell weiterhin deutlich von vielen anderen großen europäischen Profiligen, in denen private Eigentümer und Investoren Clubs mehrheitlich kontrollieren können. Gerade diese Sonderstellung macht eine rechtssichere Ausgestaltung unter deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht entscheidend. Die nächsten Monate werden deshalb weniger von der Grundsatzfrage geprägt sein, ob die Bundesliga 50+1 behalten will. Das Präsidium hat sich dazu eindeutig positioniert. Offen ist vielmehr, auf welche gemeinsame Konstruktion sich alle 36 Clubs einigen können und wie die verbliebenen Sonderfälle in diese Regelung eingebunden werden.

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