Spirituosen und Sekt könnten 2027 teurer werden

Deutschland Steuerlast OECD Platz 2 Steuerkeil
Deutschland belegt laut OECD Taxing Wages 2026 Rang 2 der höchsten Steuerlast.

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Die Alkoholsteuer in Deutschland steht vor einer geplanten Erhöhung: Die Bundesregierung bereitet höhere Steuern auf bestimmte alkoholische Getränke vor. Betroffen wären vor allem Spirituosen, Sekt, Champagner, Likörweine und Alkopops. Bier und Wein sollen nach aktuellem Stand nicht zusätzlich belastet werden. Der Schritt ist Teil der Haushaltsplanung für 2027 und wird zugleich mit gesundheitspolitischen Erwägungen begründet. Beschlossen ist die Änderung aber noch nicht. Zunächst muss der Gesetzentwurf das weitere Verfahren durchlaufen.

Finanzministerium arbeitet an Gesetzentwurf

Das Bundesfinanzministerium bereitet eine Steuererhöhung für bestimmte alkoholische Getränke zum 1. Januar 2027 vor. Nach Angaben des Deutschlandfunks bestätigte ein Sprecher, dass ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet wurde. Damit ist die Debatte nicht mehr nur eine politische Forderung, sondern Teil der laufenden Gesetzesvorbereitung. Aus dem Entwurf folgt allerdings noch keine endgültige Regelung. Offiziell bestätigt ist zunächst nur die Arbeit an einer gesetzlichen Änderung.

Welche Getränke betroffen wären

Betroffen wären vor allem hochprozentige Spirituosen wie Wodka, Rum, Korn oder Whisky. Auch Sekt, Champagner, mit Alkohol versetzte Likörweine sowie Alkopops sollen nach aktuellem Stand in die Erhöhung einbezogen werden. Das betrifft damit nicht alle alkoholischen Getränke gleichermaßen. Bier soll nach den bisherigen Plänen nicht über eine höhere Biersteuer belastet werden. Wein bleibt weiterhin ohne besondere Verbrauchsteuer. Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, welches Getränk sie kaufen. Die geplante Erhöhung würde sich vor allem bei Spirituosen und Schaumwein bemerkbar machen.

Wie stark die Steuer steigen soll

Nach Berichten über den Entwurf soll die Alkoholsteuer um 20 Prozent steigen. Der bisherige Regelsatz liegt bei 13,03 Euro je Liter Reinalkohol. Geplant ist demnach eine Anhebung auf 15,64 Euro. Für eine 0,7-Liter-Flasche einer Spirituose mit 40 Prozent Alkohol würde das inklusive Mehrwertsteuer rund 87 Cent zusätzlich bedeuten. Ob der Handel diesen Betrag vollständig an Kunden weitergibt, hängt von Preisgestaltung, Wettbewerb und Produkt ab.

Haushalt und Gesundheit als Begründung

Die geplante Erhöhung steht im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2027. Der Bund sucht zusätzliche Einnahmen und Einsparungen, um den Etat und die Finanzplanung bis 2030 zu stabilisieren. Das Finanzministerium ordnet die Maßnahme in diesen Konsolidierungskurs ein. Zugleich verweist die Debatte auf gesundheitspolitische Ziele. Eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission hatte zuvor höhere Verbrauchsteuern auf gesundheitsschädliche Produkte empfohlen.

Warum Bier und Wein anders behandelt werden

Das deutsche Alkoholsteuersystem unterscheidet zwischen mehreren Steuerarten. Die Alkoholsteuer betrifft vor allem Alkohol und alkoholhaltige Waren wie Spirituosen. Für Bier gibt es eine eigene Biersteuer. Für Schaumwein und bestimmte Zwischenerzeugnisse gilt ebenfalls ein eigener steuerlicher Rahmen. Wein wird in Deutschland zwar verbrauchsteuerrechtlich erfasst, auf Wein wird aber keine besondere Verbrauchsteuer erhoben. Diese unterschiedliche Behandlung ist seit Jahren umstritten.

Deutschland liegt bei Alkoholpreisen niedrig

Die Debatte bekommt zusätzlichen Druck durch den europäischen Vergleich. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lagen die Preise für alkoholische Getränke in Deutschland im Oktober 2025 um 14 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Nur Italien war noch günstiger. Gleichzeitig ist der Alkoholkonsum in Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin hoch, auch wenn er langfristig zurückgeht. Das stärkt die Argumentation jener, die höhere Steuern als Instrument der Prävention sehen.

Was jetzt noch offen ist

Unklar blieb zunächst, in welcher Fassung der Gesetzentwurf in das weitere Verfahren geht. Auch die genaue Höhe der erwarteten Mehreinnahmen wird in den Berichten unterschiedlich angegeben. Genannt werden Beträge im mittleren dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Entscheidend ist nun die Kabinettsbefassung zum Bundeshaushalt 2027 und danach die parlamentarische Beratung.

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