
Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Apothekenreform beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten für das sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Damit erhalten Apotheken in Deutschland künftig zusätzliche Befugnisse und sollen wirtschaftlich entlastet werden. Ziel der Bundesregierung ist es, insbesondere die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören neue Präventionsangebote, zusätzliche Impfleistungen und Anpassungen bei Filialapotheken. Parallel dazu soll auch das Apothekenhonorar steigen. Fachverbände und Ärzteorganisationen äußerten jedoch teils deutliche Kritik an einzelnen Punkten der Reform.
Mit der Reform erweitert die Bundesregierung den Aufgabenbereich öffentlicher Apotheken deutlich. Künftig sollen Apothekerinnen und Apotheker unter anderem Impfungen mit sämtlichen Totimpfstoffen durchführen dürfen. Dazu zählen etwa Impfungen gegen Tetanus oder Grippe. Bereits zuvor waren bestimmte Schutzimpfungen in Modellprojekten oder regional begrenzt möglich.
Zusätzlich erhalten Apotheken neue Möglichkeiten bei Vorsorge- und Präventionsangeboten. Geplant sind unter anderem niedrigschwellige Gesundheitschecks zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Raucherentwöhnung. Auch Schnelltests sollen stärker in den regulären Apothekenbetrieb integriert werden. Die Bundesregierung argumentiert, dadurch könnten Arztpraxen entlastet und Gesundheitsangebote leichter erreichbar werden.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken. Das sogenannte Packungsfixum für verschreibungspflichtige Medikamente soll deshalb schrittweise angehoben werden. Nach Angaben aus dem Gesundheitsausschuss steigt das Honorar zum 1. Juli 2026 von bislang 8,35 Euro auf 9 Euro pro Packung. Zum 1. Januar 2027 soll eine weitere Erhöhung auf 9,50 Euro folgen.
Die Anhebung erfolgt allerdings nicht direkt über das Gesetz selbst, sondern über Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung. Die Regierungskoalition sieht darin eine notwendige Reaktion auf steigende Personal- und Betriebskosten vieler Apotheken.
Die Reform enthält zudem Änderungen bei der Organisation von Filialapotheken. Vorgesehen ist unter anderem, dass sich künftig mehrere Apothekerinnen oder Apotheker die Leitung von Filialen teilen können. Darüber hinaus sollen Voraussetzungen für Zweigapotheken in Regionen mit schwacher Versorgung gelockert werden.
Die Bundesregierung verweist dabei auf zunehmende Probleme bei der Nachbesetzung von Apotheken, insbesondere außerhalb größerer Städte. Seit Jahren sinkt die Zahl der Vor-Ort-Apotheken in Deutschland.
Während Union und SPD die Reform als Modernisierung des Versorgungssystems bewerten, kommt aus Fachverbänden auch Kritik. Ärzteorganisationen sehen einige Kompetenzerweiterungen skeptisch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte bereits im Gesetzgebungsverfahren davor, ärztliche Aufgaben zu stark auf Apotheken zu verlagern. Kritisch bewertet wurden insbesondere Impfungen und mögliche erweiterte Befugnisse bei Arzneimitteln.
Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte in der Vergangenheit Nachbesserungen gefordert. Zwar wird die finanzielle Entlastung grundsätzlich begrüßt, mehrere Verbände halten die Reform jedoch weiterhin für nicht ausreichend, um die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken dauerhaft zu stabilisieren.
Nach dem Beschluss im Bundestag steht nun noch das weitere parlamentarische Verfahren an. Der Bundesrat könnte sich bereits Mitte Juni mit dem Gesetz beschäftigen. Einzelne Regelungen waren zuvor auch wegen europarechtlicher Fragen und technischer Details diskutiert worden.
Mit der Reform setzt die Bundesregierung auf eine stärkere Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem. Ob die zusätzlichen Aufgaben tatsächlich zu einer Entlastung der medizinischen Versorgung führen, dürfte sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen.
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