
Vor dem Landgericht Saarbrücken läuft der Prozess gegen einen 42 Jahre alten Mann aus dem Saarland. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord an einem 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher vor. Der Mann soll den Gerichtsvollzieher am 25. November 2025 in Bexbach bei einer Zwangsräumung mit einem Jagdmesser getötet haben. Der Prozess begann am 20. Mai 2026. Für das Verfahren sind nach dem Auftakt weitere Verhandlungstage bis zum 21. August vorgesehen.
Nach der Anklage soll der Gerichtsvollzieher die Räumung einer Wohnung vollstreckt haben. Der Angeklagte soll die Räumung zunächst verbal verweigert haben. Kurz nachdem der Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten hatte, soll der 42-Jährige zu einem Jagdmesser gegriffen und mehrfach zugestochen haben. Dem Mann werden laut Anklage niedrige Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit vorgeworfen.
Im Zentrum des Verfahrens steht der Ablauf in der Wohnung. Nach der Anklage erlitt der Gerichtsvollzieher 13 schwere Schnitt- und Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mit einem Jagdmesser auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm einstach. Der Gerichtsvollzieher starb infolge der Verletzungen.
Die Verteidigung bestreitet nach den bisherigen Prozessangaben die Handlung als solche nicht. Sie stellt aber die rechtliche Bewertung infrage. Nach Angaben aus dem Prozessauftakt sieht die Verteidigung eher einen Totschlag als einen Mord. Damit dürfte die Abgrenzung zwischen den Mordmerkmalen der Anklage und einer möglichen anderen rechtlichen Einordnung eine zentrale Rolle spielen.
Neben dem Tatablauf geht es im Prozess auch um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben könnte. Deshalb wurde er zwischenzeitlich in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.
Für das Gericht ist damit nicht nur entscheidend, wie die Tat strafrechtlich einzuordnen ist. Es muss auch prüfen, ob und in welchem Umfang der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war. Je nach Bewertung kann dies Auswirkungen auf Strafe, Unterbringung und den weiteren Umgang mit dem Angeklagten haben. Unklar blieb zunächst, wie sich der Angeklagte im weiteren Verfahren selbst zu den Vorwürfen äußern wird.
Unmittelbar nach der Tat im November 2025 hatten Nachbarn aus dem Umfeld des Tatorts Aussagen zu dem Vorfall gemacht. Dabei war unter anderem von einem Gerangel die Rede. Diese Angaben flossen in die ersten Ermittlungen ein. Ob und in welchem Umfang Zeugenaussagen im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen, blieb zunächst offen.
Der Bexbach Gerichtsvollzieher Prozess hat über das Strafverfahren hinaus eine Debatte über den Schutz von Gerichtsvollziehern ausgelöst. Der Landesverband der Gerichtsvollzieher im Saarland fordert nach der tödlichen Attacke zusätzliche Schutzausrüstung. Genannt wurden unter anderem Schnittschutzjacken, langärmelige Schutzkleidung und Handschuhe. Auch Pfefferspray und ein digitales Notrufsystem wurden als mögliche Maßnahmen angesprochen.
Im Saarland wurden nach dem Angriff kurzfristig Schnittschutzschals ausgegeben. Der Verband hält das jedoch nicht für ausreichend. Gerichtsvollzieher arbeiten häufig allein, betreten Wohnungen und treffen Menschen in finanziell oder persönlich belastenden Situationen. Das Verfahren in Saarbrücken macht die Sicherheitslage im Außendienst erneut sichtbar.
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