
Im März 2026 veröffentlichte das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel einen Bericht, der in der deutschen Medienlandschaft für erhebliches Aufsehen sorgte. Unter den Überschriften „Du hast mich virtuell sexuell missbraucht“ und „Im Netz entblößt“ berichtete das Magazin über Vorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhebt. Fernandes, selbst Schauspielerin und frühere Co-Moderatorin, soll laut dem Spiegel-Bericht in Spanien Strafanzeige gegen Ulmen erstattet haben.
Laut dem Spiegel-Bericht soll Ulmen in sozialen Netzwerken unter dem Namen seiner Ex-Frau Fake-Profile angelegt haben. Über diese Konten soll er mehr als hundert Männer kontaktiert haben. Mit rund dreißig dieser Männer soll eine längere Kommunikation entstanden sein, die nach Schilderungen des Spiegel schließlich in der Übermittlung von pornografischem Material mündete – dabei handelte es sich den Vorwürfen zufolge um Deepfakes, die Fernandes zeigen sollen. Auch körperliche Übergriffe soll Ulmen laut dem Magazin begangen haben.
Ulmen bestritt die Vorwürfe und wandte sich rechtlich gegen die Berichterstattung. Beim Landgericht Hamburg beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen Den Spiegel – mit dem Ziel, die Veröffentlichung in mehreren Punkten zu untersagen. Eine Anfrage an Ulmens Anwälte zu seiner Stellungnahme zu diesem Artikel blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Am 7. Mai 2026 entschied die Pressekammer des Landgerichts Hamburg – und die Entscheidung fiel nahezu vollständig zuungunsten Ulmens aus. Das Gericht wies seinen Antrag in vier von fünf Punkten zurück. Damit darf Der Spiegel weiterhin über den Verdacht berichten, dass Ulmen Deepfakes seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet haben soll. Auch die Berichterstattung über den Vorwurf körperlicher Übergriffe hat das Gericht als zulässig eingestuft.
Für die Entscheidung war nach Angaben der beteiligten Juristen maßgeblich, dass das Landgericht eine „hinreichende Grundlage für den Verdacht“ sah. Das bedeutet in presserechtlicher Hinsicht: Das Gericht bewertete den Spiegel-Bericht nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als zulässige Verdachtsberichterstattung. Diese ist erlaubt, wenn ausreichende Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen und das öffentliche Informationsinteresse den Persönlichkeitsschutz überwiegt.
Nur in einem einzigen Punkt setzte sich Ulmen durch: Die Behauptung, er sei zu einem Gerichtstermin in Palma de Mallorca nicht erschienen, darf Der Spiegel nach der Entscheidung des Hamburger Gerichts nicht weiter verbreiten.
Für Collien Fernandes ist das Urteil ein weitgehender juristischer Erfolg. Die Berichterstattung, die ihre schwerwiegenden Vorwürfe gegen den Vater ihrer gemeinsamen Tochter öffentlich gemacht hat, bleibt in fast allen Punkten bestehen. In sozialen Netzwerken und Medienkommentaren wurde das Urteil als wichtiges Signal für den Schutz von Opfern digitaler Übergriffe gewertet.
Der Fall steht im Kontext einer wachsenden gesellschaftlichen Debatte über sogenannte Deepfakes – also computergenerierte Bilder oder Videos, die reale Personen in nicht stattgefundenen Situationen zeigen. Rechtlich bewegen sich solche Inhalte in einem noch immer unscharf abgegrenzten Bereich. Für Betroffene ist es häufig schwierig, sowohl den Täter zu identifizieren als auch rechtlich gegen die Verbreitung vorzugehen. Der Umstand, dass eine bekannte Schauspielerin Strafanzeige erstattet und ein Gericht die Verdachtsberichterstattung darüber gestärkt hat, dürfte in der Diskussion um gesetzliche Konsequenzen weitere Wellen schlagen.
Wie mit digitalem Belästigungsverhalten umzugehen ist, wird auch in anderen Bereichen diskutiert. Die Rapperin Ikkimel etwa hatte die Namen ihrer Hater öffentlich gemacht – ein anderer Weg, auf Online-Übergriffe zu reagieren. Ähnlich hatte sich zuletzt auch ein Eklat rund um Anouschka Renzis Ausstieg bei Promis unter Palmen zu einem größeren Diskurs über Grenzen im Umgang miteinander entwickelt. Dass Promis zunehmend juristisch vorgehen – wie auch im Fall Ashton Kutcher und dem Mordfall Ashley Ellerin – zeigt: Die öffentliche Person als Zielscheibe ist kein neues Phänomen, nimmt aber digitale Dimensionen an.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist mehr als ein Einzelfall in einem Prominenten-Streit. Es berührt grundlegende Fragen des Spannungsfelds zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht öffentlicher Figuren. Die Pressekammer Hamburg gilt als eine der wichtigsten Instanzen in Deutschland für genau diese Abwägungen – viele bedeutende Medienrechtsfälle werden dort verhandelt.
Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass der gesellschaftliche Informationsbedarf an den Vorwürfen das Interesse Ulmens an der Unterbindung der Berichterstattung überwiegt. Das ist keine Verurteilung Ulmens – die strafrechtlichen Ermittlungen laufen in Spanien noch. Es ist aber ein deutliches Signal, dass Medien über derartige Vorwürfe berichten dürfen, wenn sie auf einer hinreichenden Quellenbasis beruhen.
Für Den Spiegel ist das Urteil eine weitgehende Bestätigung seiner redaktionellen Arbeit. Das Magazin hatte die Berichterstattung auf Aussagen von Collien Fernandes sowie auf eigene Recherchen gestützt. Der einzige Punkt, in dem Ulmen Recht bekam, betrifft einen vergleichsweise eng gefassten Aspekt – ob er zu einem bestimmten Gerichtstermin auf Mallorca erschienen war oder nicht.
Quellen: Landgericht Hamburg (Pressekammer, Beschluss 7. Mai 2026), Spiegel Online, ZDF heute, Legal Tribune Online (lto.de), Tagesspiegel
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