
Ein Verbot von Meta Glasses in Deutschland ist nach Einschätzung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs möglich. Seine Behörde hat die Kamerabrillen des Facebook-Konzerns untersucht und hält den Hinweis auf laufende Aufnahmen für nicht deutlich genug. Personen könnten im öffentlichen Raum gefilmt werden, ohne dies zuverlässig zu bemerken. Die Bundesnetzagentur prüft nach einer Recherche der ARD-Rechtsredaktion derzeit das weitere Vorgehen. Eine Entscheidung über ein Verkaufsverbot ist bislang jedoch nicht gefallen.
Die Brillen verfügen über Kameras und Mikrofone, sind äußerlich aber nur schwer von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden. Meta setzt deshalb eine weiße Kontrollleuchte ein. Sie blinkt beim Fotografieren kurz und während einer Videoaufnahme dauerhaft. Nach Angaben des Unternehmens lässt sich die Kamera nicht verwenden, wenn die Leuchte verdeckt oder deaktiviert wird.
Aus Sicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten genügt dieses Signal dennoch nicht. Die Leuchte falle im Alltag zu wenig auf. Vorbeigehende Personen könnten daher nicht ohne Weiteres erkennen, dass sie gerade aufgenommen werden. Die Behörde hatte bereits seit dem Sommer 2025 mehrere Brillen in ihrem IT-Labor und in Alltagssituationen getestet. Dabei stand besonders die Erkennbarkeit von Foto-, Video- und Tonaufnahmen im Mittelpunkt.
Bei der Prüfung geht es nicht nur um die datenschutzgerechte Nutzung der Brillen. Entscheidend ist auch, ob die Geräte in Deutschland überhaupt verkauft und besessen werden dürfen. Paragraf 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes verbietet Telekommunikationsanlagen, die einen Alltagsgegenstand vortäuschen oder entsprechend verkleidet sind und besonders dafür geeignet und bestimmt sind, andere Menschen unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot umfasst unter anderem Besitz, Herstellung, Verkauf und Einfuhr.
Die Bundesnetzagentur weist bereits seit Jahren darauf hin, dass smarte Brillen verboten sein können, wenn optische oder akustische Signale nicht ausreichend auf eine laufende Aufnahme aufmerksam machen. Nur wenn Dritte die Aufnahmesituation erkennen können, sieht die Behörde deren Privatsphäre ausreichend geschützt. Ob die Kontrollleuchte der Meta-Brillen diese Voraussetzung erfüllt, ist nun der zentrale Streitpunkt.
Ein Verbot von Meta Glasses in Deutschland besteht derzeit noch nicht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kann eine solche bundesweite Produktentscheidung auch nicht selbst treffen. Zuständig wäre die Bundesnetzagentur. Sie müsste beurteilen, ob die Brillen rechtlich als verbotene, getarnte Aufnahmegeräte einzustufen sind.
Unabhängig von einem möglichen Verkaufsverbot kann bereits die konkrete Nutzung der Brillen rechtliche Folgen haben. Nach Einschätzung von Thomas Fuchs ist das unbemerkte Filmen identifizierbarer Menschen im öffentlichen Raum mit den Meta Glasses datenschutzrechtlich unzulässig. Seine Behörde geht nach eigenen Angaben gegen entsprechende Aufnahmen vor und verhängt in Einzelfällen auch Bußgelder.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede private Foto- oder Videoaufnahme mit einer Kamerabrille automatisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Rein persönliche oder familiäre Aufnahmen können von der sogenannten Haushaltsausnahme erfasst sein. Der Europäische Datenschutzausschuss nennt etwa private Urlaubsvideos, die nur Freunden und Familienmitgliedern gezeigt werden. Entscheidend sind unter anderem der Zweck, der aufgenommene Bereich und die spätere Verwendung des Materials. Werden Aufnahmen öffentlich verbreitet oder gezielt Personen im öffentlichen Raum erfasst, kann diese Ausnahme entfallen.
Meta stellt die Brillen als offen erkennbare Aufnahmegeräte dar. Das Unternehmen verweist darauf, dass die Kontrollleuchte keinen Ausschalter besitzt und ein Abdecken die Kamera automatisch deaktiviert. Damit soll verhindert werden, dass Nutzer die Anzeige einer laufenden Aufnahme gezielt ausschalten.
Der Konflikt dreht sich deshalb weniger um die Frage, ob überhaupt eine Warnleuchte vorhanden ist. Entscheidend ist, ob andere Menschen das kleine Signal unter realen Bedingungen tatsächlich erkennen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte verneint dies nach seinen Tests. Sollte die Bundesnetzagentur zu derselben Bewertung kommen, könnte Meta gezwungen sein, die Technik zu verändern oder den Verkauf der betroffenen Modelle in Deutschland einzustellen.
Quelle: ARD-Rechtsredaktion/SWR, tagesschau.de, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bundesministerium der Justiz
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