
Die Europäische Union steht vor wachsenden finanziellen Herausforderungen. Der Europäische Rechnungshof warnt in seinem am Donnerstag, 8. Oktober 2026, veröffentlichten Jahresbericht vor einer deutlich steigenden EU-Verschuldung und anhaltenden Fehlern bei der Verwendung europäischer Haushaltsmittel. Ende 2025 erreichten die Schulden der EU bereits 738,9 Milliarden Euro. Gleichzeitig stieg die geschätzte Fehlerquote bei den regulären Haushaltsausgaben auf 3,8 Prozent. Rechnerisch entspricht dies rund 6,7 Milliarden Euro. Die Prüfer sehen insbesondere bei Förderprogrammen, der Kontrolle von Auszahlungen und den künftigen Zinsverpflichtungen erhebliche Herausforderungen.
Der Schuldenstand der Europäischen Union ist innerhalb weniger Jahre stark gestiegen. Nach Angaben des Europäischen Rechnungshofs lag er Ende 2021 bei 235,6 Milliarden Euro. Ein Jahr später waren es bereits 348,1 Milliarden Euro. Ende 2024 erreichte die Verschuldung 601,3 Milliarden Euro, bevor sie bis Ende 2025 auf 738,9 Milliarden Euro anwuchs.
Damit haben sich die EU-Schulden seit 2021 mehr als verdreifacht. Ein wesentlicher Grund ist die gemeinsame Kreditaufnahme zur Finanzierung großer europäischer Programme. Dazu gehört insbesondere der Wiederaufbaufonds NextGenerationEU, der nach der Corona-Pandemie eingerichtet wurde. Hinzu kommen europäische Finanzhilfen und Darlehensprogramme zur Unterstützung der Ukraine.
Bereits im vorherigen Jahresbericht hatte der Rechnungshof davor gewarnt, dass die ausstehenden EU-Anleihen bis 2027 auf mehr als 900 Milliarden Euro steigen könnten. Damit würde sich die Verschuldung der Marke von einer Billion Euro nähern. Diese Größenordnung ist eine Prognose und kein bereits erreichter Schuldenstand.
Neben der Verschuldung bereiten den Prüfern die anhaltenden Unregelmäßigkeiten bei europäischen Ausgaben Sorgen. Im Haushaltsjahr 2025 gab die EU aus ihrem regulären Haushalt 176,3 Milliarden Euro aus. Die geschätzte Fehlerquote stieg von 3,6 Prozent im Vorjahr auf 3,8 Prozent.
Auf das gesamte Ausgabenvolumen übertragen entspricht dies rechnerisch rund 6,7 Milliarden Euro. Bei dieser Summe handelt es sich allerdings um eine statistische Hochrechnung und nicht um den Nachweis, dass sämtliche betreffenden Gelder verloren gegangen oder zweckwidrig verwendet worden sind.
Als Fehler gelten beispielsweise Auszahlungen für nicht förderfähige Kosten, Verstöße gegen Vergabevorschriften oder unzureichende Nachweise. Auch bei grundsätzlich sinnvollen Projekten können solche Regelverstöße auftreten. Die Fehlerquote ist deshalb nicht mit einer Quote für Korruption oder vorsätzliche Täuschung gleichzusetzen.
Die festgestellten Unregelmäßigkeiten haben Konsequenzen für die Bewertung des europäischen Haushalts. Der Rechnungshof erteilte den regulären EU-Ausgaben bereits zum siebten Mal in Folge ein versagtes Prüfungsurteil. Damit stellt er fest, dass die Fehler bei den untersuchten Zahlungen wesentlich und weitverbreitet sind.
Die Prüfer verwenden eine Wesentlichkeitsschwelle von zwei Prozent. Wird diese überschritten, gelten die Fehler als erheblich. Mit 3,8 Prozent liegt die geschätzte Quote 2025 deutlich darüber.
Dabei unterscheiden die Rechnungsprüfer zwischen der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und der Rechtmäßigkeit einzelner Ausgaben. Ein versagtes Prüfungsurteil für die Ausgaben bedeutet daher nicht automatisch, dass die gesamte Buchführung der Europäischen Union fehlerhaft ist.
Zu den besonders betroffenen Bereichen zählt die europäische Regionalförderung. Die sogenannte Kohäsionspolitik unterstützt unter anderem wirtschaftlich schwächere Regionen, Beschäftigungsprojekte und Infrastrukturinvestitionen. Hier stieg die geschätzte Fehlerquote von 5,7 Prozent im Jahr 2024 auf 6,6 Prozent im Jahr 2025.
Auch bei Ausgaben für Landwirtschaft und Umwelt stellten die Prüfer eine Verschlechterung fest. In diesem Bereich erhöhte sich die Fehlerquote von 2,6 auf 3,9 Prozent.
Zu den wiederkehrenden Problemen gehören die Anerkennung nicht förderfähiger Ausgaben, Fehler bei öffentlichen Ausschreibungen und fehlende Unterlagen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel liegt dabei nicht ausschließlich bei den europäischen Institutionen. Zahlreiche Förderprogramme werden gemeinsam mit Behörden der Mitgliedstaaten verwaltet.
Zusätzliche Schwierigkeiten stellte der Rechnungshof bei der Aufbau- und Resilienzfazilität fest. Dieses Programm bildet den Kern des europäischen Corona-Wiederaufbaufonds. Im Jahr 2025 wurden darüber weitere 40,1 Milliarden Euro ausgezahlt.
Von 37 untersuchten Finanzhilfezahlungen entsprachen neun nicht vollständig den geltenden Vorschriften und Bedingungen. Die Prüfer bemängelten unter anderem Probleme bei der Erfüllung vereinbarter Ziele und bei der Einhaltung von Vergabevorschriften.
Besonders relevant sind diese Feststellungen für die künftige europäische Finanzpolitik. Beim Wiederaufbaufonds hängen Auszahlungen von vorher vereinbarten Reformen und Zielwerten ab. Ein ähnlicher Ansatz ist auch für wesentliche Teile des nächsten EU-Haushalts vorgesehen. Der Rechnungshof fordert deshalb zuverlässige Kontrollen und nachvollziehbare Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse.
Die wachsende Verschuldung hat auch langfristige Folgen. Aufgenommene Kredite müssen bedient und später zurückgezahlt werden. Damit entstehen Verpflichtungen, die den finanziellen Spielraum der Europäischen Union in den kommenden Jahren einschränken können.
Besonders deutlich wird dies bei den Zinszahlungen für den Wiederaufbaufonds. Nach Angaben des Rechnungshofs könnten allein die Zinskosten für die nicht rückzahlbaren Unterstützungsleistungen im Zeitraum von 2028 bis 2034 bis zu 93 Milliarden Euro erreichen.
Zusätzlich verzeichnete die EU Ende 2025 noch abzuwickelnde Mittelbindungen von 501,1 Milliarden Euro. Dahinter stehen bereits eingegangene finanzielle Verpflichtungen, für die noch Zahlungen ausstehen. Sie sind nicht mit bestehenden Kreditschulden gleichzusetzen, müssen bei der Planung künftiger Haushalte jedoch ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Warnungen treffen die Europäische Union während der Verhandlungen über ihren nächsten langfristigen Finanzrahmen. Für die Jahre 2028 bis 2034 hat die Europäische Kommission einen Haushalt von nahezu zwei Billionen Euro vorgeschlagen.
Ein wesentlicher Teil dieser Mittel soll über nationale und regionale Partnerschaftspläne vergeben werden. Die Kommission will damit die Finanzierung vereinfachen und europäische Ausgaben stärker an politischen Zielen und messbaren Ergebnissen ausrichten.
Gleichzeitig muss die EU ausreichende Mittel für bestehende Verpflichtungen, künftige Programme und den Schuldendienst bereitstellen. Dafür schlägt die Kommission zusätzliche Einnahmequellen vor, darunter Abgaben im Zusammenhang mit dem Emissionshandel, Tabakprodukten und Elektroschrott. Über diese Vorschläge müssen die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen noch entscheiden.
Der neue Jahresbericht verdeutlicht damit zwei Herausforderungen, die eng miteinander verbunden sind. Einerseits finanziert die Europäische Union zunehmend politische Vorhaben über gemeinsame Kredite. Andererseits bestehen weiterhin erhebliche Schwächen bei der Kontrolle von Ausgaben.
Der Europäische Rechnungshof fordert eine bessere Überwachung der Mittelverwendung, transparente Entscheidungsprozesse und verlässliche Verfahren zur Kontrolle der Förderprogramme. Insbesondere bei einer stärkeren Orientierung an politischen Zielvorgaben müsse überprüfbar bleiben, welche Ergebnisse tatsächlich erreicht wurden.
Für die kommenden Haushaltsverhandlungen gewinnt damit nicht nur die Höhe der geplanten Ausgaben an Bedeutung. Entscheidend wird auch sein, wie die EU ihre steigenden finanziellen Verpflichtungen tragen und gleichzeitig eine regelkonforme Verwendung ihrer Mittel sicherstellen kann.
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