
Heino geht gerichtlich gegen einen AfD-Kandidaten vor. Der Schlager-Sänger hat einen Eilantrag beim Landgericht Neuruppin eingereicht und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld von Felix Teichner, der während der Landratswahl im brandenburgischen Landkreis Uckermark seinen Namen und einen Songausschnitt ohne Erlaubnis für Wahlkampfzwecke genutzt haben soll.
Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein Beitrag von Felix Teichner, dem AfD-Kandidaten bei der Landratswahl Uckermark 2026, in sozialen Medien während des Wahlkampfs. Teichner postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ und ergänzte den Beitrag mit einem Ausschnitt aus dem bekannten Lied „Blau blüht der Enzian“. Weder für die Nutzung des Namens noch für den Songausschnitt hatte er eine Genehmigung des Sängers eingeholt. Heino ließ daraufhin eine Unterlassungserklärung aufsetzen, die Teichner jedoch verweigerte. Diese Weigerung war der direkte Anlass für die Einreichung des Eilantrags beim zuständigen Landgericht Neuruppin, das nun über das weitere Vorgehen entscheiden muss.
Heino äußerte sich deutlich zu dem Vorfall. „Ich halte es für eine Unverschämtheit, ohne gefragt zu werden zum Gesicht einer Partei gemacht zu werden“, erklärte der Sänger öffentlich. Er lehnt jegliche politische Instrumentalisierung seiner Person ab und macht deutlich, dass die unerlaubte Nutzung seines Namens und seiner Musik für ihn keine Bagatelle ist. Die geforderte Summe von 250.000 Euro Schmerzensgeld trifft Teichner hart: Der AfD-Politiker sagte, er könne diesen Betrag sein Leben lang nicht abbezahlen. Heinosäd Manager Helmut Werner soll die Klage gegenüber Medienvertretern bestätigt haben. Der Sänger sieht in dem Eilantrag den einzigen Weg, nachdem die außergerichtliche Lösung gescheitert ist.
Der Fall berührt zwei Rechtsbereiche: das Persönlichkeitsrecht von Heino sowie das Urheberrecht an dem verwendeten Songausschnitt. Die ungenehmigte Nutzung des Namens einer bekannten Persönlichkeit für Parteiwerbung ist in Deutschland rechtlich problematisch. Heino ist seit Jahrzehnten als Schlager-Ikone bekannt und hat nach Medienberichten bei der Bundestagswahl 2025 Friedrich Merz unterstützt. Umso klarer ist seine Abgrenzung gegenüber dem Vorwurf, für die AfD zu werben: Er habe dazu keine Zustimmung gegeben und werde das auch nicht tun. Die Uckermark-Landratswahl verlor Teichner letztlich: Karina Dörk von der CDU soll mit rund 60 Prozent der Stimmen gewonnen haben, Teichner soll auf etwa 40 Prozent gekommen sein.
Ob das Landgericht Neuruppin dem Eilantrag stattgeben wird, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen. Verfahren, in denen eine ungenehmigte Nutzung von Namen und Musik einer Privatperson für politische Werbezwecke gerügt wird, enden in Deutschland häufig mit einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzforderungen. Die Summe von 250.000 Euro ist hoch und könnte im Verlauf der Verhandlungen angepasst werden. Der Fall macht deutlich, dass Wahlkämpfer rechtliche Risiken eingehen, wenn sie Prominente ohne deren Einwilligung in Wahlkampfmaterialien einbeziehen. Für Heino ist der Rechtsstreit nicht nur eine persönliche Angelegenheit, sondern auch ein Signal: Sein Name steht nicht zur freien Verfügung.
Quellen: Der Spiegel, NDR, Märkische Allgemeine Zeitung
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