Joggermord Dresden Urteil: Witwe zu lebenslanger Haft verurteilt

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Das Joggermord Dresden Urteil ist gesprochen: Das Landgericht Dresden hat die 53-jährige Ramona B. und ihren 77-jährigen Komplizen Claus T. am 14. Mai 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Witwe hatte ihren Ehemann Peter B. beim Joggen mit einem eigens für die Tat beschafften Auto überrollt – aus Habgier, wie die Richter feststellten. Der Prozess dauerte 44 Verhandlungstage und galt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle Sachsens der vergangenen Jahre.

Joggermord Dresden Urteil: Lebenslange Haft für Witwe und Komplize

Nach 44 Verhandlungstagen, zahlreichen Zeugenaussagen sowie Gutachten aus Medizin, Unfallanalyse und Forensik kam das Landgericht Dresden zu einem eindeutigen Ergebnis: Ramona B. tötete ihren Ehemann vorsätzlich und mit erheblicher Brutalität. Das Gericht stellte die Mordmerkmale Habgier und Heimtücke fest und verurteilte die Angeklagte zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ihr Komplize Claus T. erhielt ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Das Joggermord Dresden Urteil ist noch nicht rechtskräftig – beide Verurteilten können Revision einlegen. Ähnlich hohe Strafen gab es zuletzt im Fall der Betreuerin-Mord Göttingen, wo ebenfalls lebenslange Haft für einen vorbereiteten Mord verhängt wurde.

Die Tat: Ehemann beim Morgenlauf überrollt und getötet

Am frühen Morgen des 27. September 2024 befand sich der 76-jährige Peter B. wie gewohnt auf seiner Jogging-Runde in Klipphausen im Landkreis Meißen. Ramona B. fuhr ihn von hinten mit einem silbernen Mercedes-SUV ohne Kennzeichen an, der ausschließlich für diese Tat angeschafft worden war. Durch den Aufprall wurde Peter B. auf die Motorhaube geschleudert und fiel an den Fahrbahnrand. Dort überfuhr seine Frau den am Boden liegenden Mann. Peter B. starb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen. Die Anklage bewertete die Vorgehensweise als besonders heimtückisch: Das Opfer befand sich in einer schutzlosen Situation und hatte keinen Verdacht, als er von dem nicht zugelassenen Fahrzeug getroffen wurde. Ramona B. selbst machte im gesamten Prozess keine Angaben zur Tat; ihre Verteidigung bestritt, dass sie überhaupt am Tatort gewesen sei.

Komplize Claus T.: Der Beschaffer des Tatfahrzeugs

Ohne Claus T. wäre die Tat nach Überzeugung des Gerichts in dieser Form nicht möglich gewesen. Der 77-jährige Hausmeister und Gärtner des Paares beschaffte das Mercedes-SUV, stellte es an einem vereinbarten Übergabeort ab und holte es nach der Tat mit einem Abschleppwagen wieder ab. Ramona B. soll ihm dafür Bezahlung versprochen haben. Das Gericht wertete seine Rolle als unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen der Tat. Ähnlich wie beim Mordprozess Fabian Rostock zeigt der Fall, wie penibel geplante Verbrechen trotz sorgfältiger Vorbereitung durch forensische Ermittlungen aufgeklärt werden können.

Hintergrund: Ehe, Erbschaft und ein spektakulärer Prozess

Peter B. war ein wohlhabender Rechtsanwalt, der seit 1992 eine eigene Kanzlei in Dresden betrieben hatte und als ehemaliger Insolvenzverwalter über ein erhebliches Vermögen verfügte. Ramona B. war seine zweite Frau; geheiratet hatten die beiden im Jahr 2022. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ramona B. an das Erbe ihres Mannes gelangen wollte und deshalb seinen Tod herbeiführte. Die Staatsanwaltschaft hatte Habgier als zentrales Tatmotiv von Anfang an in den Mittelpunkt der Anklage gestellt. Der Prozess sorgte auch abseits der juristischen Substanz für Aufsehen: Es gab turbulente Sitzungen, Auseinandersetzungen zwischen den Verfahrensbeteiligten und ungewöhnliche Prozesskonflikte, die den Mordfall in Sachsen monatelang in den Schlagzeilen hielten. Mit dem Joggermord Dresden Urteil vom Mai 2026 findet dieses außergewöhnliche Verfahren nun seinen vorläufigen Abschluss.

Ausblick: Revision möglich – Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Joggermord Dresden Urteil ist noch nicht endgültig. Sowohl Ramona B. als auch Claus T. können beim Bundesgerichtshof Revision einlegen und das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen lassen. Wie lange das Verfahren noch andauert, bleibt offen. Für die Angehörigen von Peter B. bedeutet das Urteil zunächst Gerechtigkeit – doch erst wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, tritt die lebenslange Haft endgültig in Kraft. Der Fall zeigt, wie akribisch die Ermittler und das Gericht arbeiteten: Über 44 Verhandlungstage, Dutzende Zeugen und Sachverständige waren notwendig, um den Beweis zu führen, dass eine kaltblütig geplante Tat hinter dem vermeintlichen Unfall steckte.

Quellen: dpa, Volksstimme, Freie Presse, Radio Dresden, t-online, news.de

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