Zahlen mit Karte soll fast überall möglich werden

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In Deutschland soll die reine Barzahlung in vielen Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben künftig nicht mehr ausreichen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Regelung, nach der Unternehmen bei Zahlungen vor Ort zusätzlich zum Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Die digitale Bezahloption in Deutschland soll damit deutlich flächendeckender verfügbar werden. Noch handelt es sich allerdings nicht um geltendes Recht. Die Eckpunkte werden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, anschließend muss ein Gesetzentwurf das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Das Finanzministerium strebt eine Umsetzung im Jahr 2027 an. Ein genauer Termin für das Inkrafttreten steht bislang nicht fest. Damit ist auch offen, wie lange Unternehmen nach einem möglichen Gesetzesbeschluss Zeit für die technische Umstellung erhalten würden. Das Vorhaben geht auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zurück. Darin haben sich die Regierungsparteien vorgenommen, Bargeld als gängige Zahlungsform zu erhalten und gleichzeitig schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption zu etablieren.

Handel, Gastronomie und Dienstleister wären betroffen

Die geplante Regelung soll grundsätzlich überall dort greifen, wo Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden. Damit wären klassische Einzelhandelsgeschäfte ebenso erfasst wie Restaurants, Cafés und zahlreiche Dienstleistungsbetriebe. Besonders relevant wäre die Neuregelung für kleinere Unternehmen, die bislang ausschließlich Bargeld akzeptieren oder digitale Zahlungen erst ab einem bestimmten Mindestbetrag ermöglichen.

Nach den bislang vorliegenden Eckpunkten soll es gerade keine allgemeine Umsatzgrenze geben, unterhalb der Unternehmen von der Pflicht ausgenommen wären. Auch ein Mindestbetrag für digitale Zahlungen ist nicht vorgesehen. Kunden könnten damit grundsätzlich auch kleinere Beträge digital bezahlen. Welches konkrete Verfahren ein Unternehmen anbietet, soll weitgehend dem Betrieb überlassen bleiben. In Betracht kommen etwa Girocard, Debitkarte, Kreditkarte oder andere digitale Zahlverfahren.

Für bestimmte Organisationen sind Ausnahmen vorgesehen. Nicht gewinnorientierte Vereine und Wohlfahrtsorganisationen sollen von der Pflicht ausgenommen werden können. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Härtefallregelungen nötig sind. Solche Ausnahmen könnten beispielsweise dort eine Rolle spielen, wo eine technische Umsetzung unverhältnismäßig schwierig wäre. Wie diese Regelungen genau ausgestaltet werden, ist noch nicht abschließend festgelegt.

Bargeld soll ausdrücklich erhalten bleiben

Die neue Regelung bedeutet keine Abschaffung von Bargeld. Im Gegenteil gehört der Erhalt von Scheinen und Münzen ausdrücklich zum politischen Konzept. Verbraucher sollen künftig grundsätzlich selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen. Der Ansatz zielt damit auf eine zusätzliche Wahlmöglichkeit und nicht auf eine Verdrängung des Bargelds.

Der politische Hintergrund reicht über den Komfort beim Bezahlen hinaus. Digitale Zahlungen hinterlassen nachvollziehbare Buchungsvorgänge und können dadurch Kontrollen erleichtern. Das Finanzministerium verbindet das Vorhaben deshalb auch mit Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität. Parallel arbeitet der Bund an weiteren Änderungen im Bereich der Kassenführung und der digitalen Dokumentation von Geschäftsvorgängen.

Gleichzeitig bleibt Bargeld in Deutschland stark verbreitet. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank wurden 2025 erstmals mehr als die Hälfte der Zahlungen bargeldlos abgewickelt. Der Anteil lag bei 55 Prozent. Bargeld kam bei 45 Prozent der Transaktionen zum Einsatz. Die Entwicklung zeigt damit einen deutlichen Wandel beim Zahlungsverhalten, ohne dass Scheine und Münzen im Alltag bedeutungslos geworden wären.

Handel warnt vor zusätzlichen Kosten

Aus dem Einzelhandel kommt Kritik an einer gesetzlichen Pflicht. Der Handelsverband Deutschland hält eine zusätzliche Vorgabe für unnötig und verweist auf Kosten und bürokratischen Aufwand. Händler müssen für Kartenzahlungen technische Systeme bereitstellen und je nach Anbieter Gebühren entrichten. Die Höhe dieser Kosten hängt unter anderem vom verwendeten Zahlverfahren und vom jeweiligen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister ab.

Besonders kleine Betriebe sehen zusätzliche Belastungen kritisch. Während größere Einzelhändler und viele Filialbetriebe ohnehin längst digitale Zahlungen akzeptieren, könnte die Neuregelung vor allem kleinere Geschäfte, Kioske und einzelne Dienstleister zu einer Umstellung zwingen. Der Handel fordert deshalb unter anderem wettbewerbsfähige Gebühren und praktikable Rahmenbedingungen.

Auch aus dem Gastgewerbe werden die Kosten in den Mittelpunkt gestellt. Der Deutsche Hotel und Gaststättenverband verweist darauf, dass bargeldlose Zahlungen in vielen Betrieben bereits zum Standard gehören, zugleich aber Transaktionsgebühren insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen belasten können. Gefordert werden deshalb ausreichende Übergangsfristen und wirtschaftlich tragbare Bedingungen.

Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang

Bis zur tatsächlichen Einführung sind noch mehrere Schritte nötig. Die Eckpunkte des Finanzministeriums werden zunächst mit den anderen Ressorts abgestimmt. Danach müsste ein konkreter Gesetzentwurf beschlossen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Änderungen an Details wie Ausnahmen, Übergangsfristen oder technischen Anforderungen sind in diesem Prozess weiterhin möglich.

Damit steht bislang vor allem die politische Zielrichtung fest: Verbraucher sollen künftig beim Bezahlen vor Ort grundsätzlich zwischen Bargeld und mindestens einer digitalen Alternative wählen können. 2027 ist als Jahr für die Umsetzung vorgesehen. Ob die Pflicht tatsächlich bereits zu Beginn des Jahres oder erst später greift und welche Betriebe im Detail ausgenommen werden, ist noch nicht verbindlich geregelt.

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