Klöckner verschärft Ton gegenüber AfD und Linken

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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat AfD und Linke wegen des Umgangs im Plenum deutlich kritisiert und für den Fall weiterer Eskalationen weitreichende Konsequenzen angekündigt. Zugleich positioniert sich die CDU-Politikerin in der aktuellen Debatte über die Organspende gegen die Einführung einer Widerspruchslösung. Damit äußert sich Klöckner innerhalb weniger Tage zu zwei Themen, die den Bundestag derzeit unmittelbar beschäftigen.

In einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe beklagte Klöckner eine zunehmende Polarisierung im Parlament. AfD und Linke hätten besonders viele Ordnungsrufe erhalten. Die AfD liege dabei vorn, die Linke folge. Sollte eine Fraktion die parlamentarische Debatte systematisch so stören, dass andere Redner nicht mehr gehört werden könnten, kündigte Klöckner ein konsequentes Eingreifen an. Für den Fall einer Eskalation stellte sie dabei sogar einen Ausschluss der gesamten betroffenen Fraktion aus dem Plenum in Aussicht.

Klöckner kritisiert Inszenierungen im Plenum

Die Bundestagspräsidentin richtet ihre Kritik nicht allein gegen Zwischenrufe oder formale Regelverstöße. Sie sieht auch Veränderungen in der Art, wie Reden im Parlament geführt werden. Nach ihrer Darstellung würden manche Beiträge zunehmend für die Verbreitung über eigene Social-Media-Kanäle inszeniert und weniger als Reaktion auf die eigentliche Debatte gehalten.

Klöckner warnte davor, dass persönliche Angriffe die sachliche Auseinandersetzung verdrängen könnten. Gleichzeitig betonte sie, dass scharfe politische Debatten zum Parlament gehörten. Eingreifen müsse das Präsidium dort, wo parlamentarische Regeln verletzt würden oder ein geordneter Ablauf nicht mehr möglich sei. Ihre Kritik richtete sie nach eigenen Angaben nicht ausschließlich gegen die Opposition. Auch Mitglieder anderer Fraktionen oder die Bundesregierung müssten mit Rügen rechnen, wenn Regeln nicht eingehalten würden.

Die Debatte über den Umgangston im Bundestag hat zuletzt mehrfach praktische Konsequenzen gehabt. So bestätigte der Bundestag Anfang September einen Ordnungsruf gegen einen AfD-Abgeordneten. Ebenfalls im September wurde gegen eine Abgeordnete der Linken nach drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen ein Ordnungsgeld verhängt.

Geschäftsordnung sieht Ausschlüsse einzelner Abgeordneter vor

Wie weit die von Klöckner angekündigte Maßnahme gegenüber einer vollständigen Fraktion rechtlich reicht, ergibt sich aus dem Wortlaut der Geschäftsordnung nicht unmittelbar.

Nach Paragraf 38 der Geschäftsordnung kann die Sitzungsleitung einen einzelnen Abgeordneten wegen einer gröblichen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages aus dem Saal verweisen. Ein Ausschluss kann für bis zu 30 Sitzungstage ausgesprochen werden. Nach drei Ordnungsrufen während derselben Sitzung ist ein Ausschluss für die Dauer der Sitzung vorgesehen.

Eine ausdrückliche Regelung, wonach eine Fraktion als organisatorische Einheit geschlossen ausgeschlossen werden kann, enthält diese Vorschrift nicht. Bei massiver Unruhe stehen der Sitzungsleitung aber weitere Instrumente zur Verfügung. Nach Paragraf 40 kann sie eine Sitzung unterbrechen oder aufheben, wenn die Störungen den Fortgang der Beratungen infrage stellen.

Klöckners Aussage beschreibt damit zunächst ihre angekündigte Vorgehensweise für eine mögliche Eskalation. Wie ein Ausschluss einer gesamten Fraktion konkret umgesetzt würde, blieb offen.

Klöckner lehnt Widerspruchslösung bei Organspende ab

Parallel zur Auseinandersetzung über die Debattenkultur hat sich Klöckner in einer weiteren aktuellen Bundestagsfrage festgelegt. Im Podcast der Funke Medien erklärte sie, bei einer Abstimmung über eine Widerspruchslösung für Organspenden dagegen stimmen zu wollen.

Klöckner spricht sich grundsätzlich für Organspenden aus, lehnt aber einen Systemwechsel ab, bei dem Erwachsene zunächst als potenzielle Spender gelten, solange sie nicht widersprochen haben. Für sie besteht ein grundlegender Unterschied zwischen einer ausdrücklich erklärten Zustimmung und einer gesetzlichen Ausgangslage, bei der zunächst von einer Spendebereitschaft ausgegangen wird.

Ihre heutige Position unterscheidet sich von einer früheren Haltung. Im Bundestag erklärte Klöckner 2019 ausdrücklich, sie unterstütze eine Widerspruchslösung. Damals war sie Bundeslandwirtschaftsministerin.

Bundestag berät erneut über grundlegende Reform

Die Positionierung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema erneut unmittelbar im Bundestag liegt. Erst am 24. September fand die erste Beratung zweier Gesetzentwürfe zur Einführung einer Widerspruchsregelung statt.

Ein fraktionsübergreifender Entwurf wird von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken getragen. Zusätzlich liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Daneben gibt es einen fraktionsübergreifenden Antrag, der an der Freiwilligkeit festhalten und stattdessen Information und Registrierung verbessern will.

Nach Angaben des Bundestages wurden 2025 in Deutschland 985 postmortale Organspender registriert. Gleichzeitig standen 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Befürworter der Reform wollen deshalb die bisherige Regel umkehren. Erwachsene sollen grundsätzlich als potenzielle Spender gelten, solange sie nicht widersprechen.

Gegner einer solchen Regelung argumentieren dagegen vor allem mit dem Selbstbestimmungsrecht und dem Prinzip einer ausdrücklich erklärten Zustimmung. Die Abstimmung über die Organspende ist keine klassische Abstimmung entlang fester Fraktionslinien. Die vorliegenden Initiativen werden von Abgeordneten verschiedener Parteien gemeinsam getragen.

Klöckner macht nun deutlich, dass sie bei dieser Gewissensfrage selbst gegen die Widerspruchslösung stimmen will. Zugleich beansprucht sie als Bundestagspräsidentin eine deutlich härtere Durchsetzung der parlamentarischen Ordnung, sollte sich der Konflikt zwischen den Fraktionen im Plenum weiter zuspitzen.

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