Mädchen bei Unfall auf dem Volksfest in Heidenheim leicht verletzt

Mädchen bei Unfall auf dem Volksfest in Heidenheim leicht verletzt
Symbolbild: JingSun

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Volksfest Heidenheim Kind verletzt: Ein zehnjähriges Mädchen ist am späten Freitagabend auf dem Volksfest in Heidenheim an der Brenz bei einem Unfall an einem Fahrgeschäft leicht verletzt worden. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Ulm wurde der Rettungsleitstelle Ostalb gegen 23:50 Uhr ein verletztes Kind gemeldet. Das Mädchen war zuvor mit dem Fahrgeschäft „Musik Express“ gefahren. Es rutschte laut Polizei unter dem Sicherheitsbügel durch und wurde aus dem Fahrwagen geschleudert.

Kind aus Fahrgeschäft geschleudert: Was laut Polizei passiert ist

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei konnte sich das zehnjährige Mädchen während der Fahrt wohl nicht mehr ausreichend festhalten. Als mögliche Gründe nennt die Polizei schwindende Kräfte, die bei dem Fahrgeschäft entstehenden Fliehkräfte und die zierliche Konstitution des Kindes. Das Mädchen rutschte unter dem Sicherheitsbügel durch und wurde aus dem Fahrwagen geschleudert. Anschließend rutschte es über die Trittfläche und stieß gegen das Außengeländer des Fahrgeschäfts.

Volksfest Heidenheim Unfall endete mit leichten Verletzungen

Der Unfall auf dem Volksfest Heidenheim endete nach Angaben der Polizei vergleichsweise glimpflich. Das Mädchen erlitt Schürfwunden an Knie, Schulter und Armen. Rettungsdienst und Polizei trafen vor Ort auf die leicht verletzte Zehnjährige. Nach einer kurzen Behandlung durch die Besatzung eines Rettungswagens konnte das Kind nach Hause gebracht werden. Dort wurde es an seine Mutter übergeben. Weitere Verletzte werden in der Polizeimeldung nicht genannt.

Musik Express Heidenheim: Keine Hinweise auf Betreiberfehler

Hinweise auf ein Mitverschulden des Betreibers des Fahrgeschäfts lagen nach ersten Ermittlungen nicht vor. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm in der Meldung mit. Weitere Angaben zu technischen Prüfungen, zum Ablauf nach dem Unfall oder zu möglichen weiteren Maßnahmen enthielt die Mitteilung zunächst nicht. Damit bleibt es bei der polizeilichen Erstbewertung: Beim Vorfall „Volksfest Heidenheim Kind verletzt“ gibt es nach derzeitigem Stand keine Hinweise darauf, dass der Betreiber verantwortlich sein könnte.

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