
Das Mieterschutz 2026-Paket der Bundesregierung ist beschlossene Sache: Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das sogenannte Mietrecht-II-Paket von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verabschiedet. Die Reform sieht unter anderem eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen, strengere Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitmietverträge sowie mehr Schutz bei Kündigungen vor. Was Mieter jetzt wissen müssen.
Das Herzstück des Mietrecht-II-Pakets ist die Begrenzung von Indexmieterhöhungen. Bisher konnten Vermieter in Indexmietverträgen die Inflationsrate in vollem Umfang auf die Miete umlegen — ohne Obergrenze. Ab Inkrafttreten des Gesetzes sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes, die über 3,0 Prozent jährlich hinausgehen, in angespannten Wohnungsmärkten nur noch zur Hälfte weitergegeben werden dürfen. Betroffen sind laut aktuellem Stand alle großen und viele mittelgroßen Städte in Deutschland. Bayern stufte bereits 285 Städte und Gemeinden als angespannt ein, Baden-Württemberg 89. Mieter in Ballungsräumen wie Berlin, München, Hamburg, Frankfurt oder Köln dürften von dieser Neuregelung unmittelbar profitieren. Ein Zusammenhang mit dem Mietmarkt macht das Thema auch für Münster relevant, wo LEG-Mieterhöhungen in Münster zuletzt für politischen Streit gesorgt hatten.
Ein weiteres zentrales Element des Mieterschutz-Pakets 2026 sind strengere Vorgaben für möblierte Wohnungen und Kurzzeitmieten. Möblierungszuschläge müssen künftig transparent offengelegt werden — bisher nutzten manche Vermieter diesen Hebel, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Das soll das Gesetz nun schließen. Zudem werden Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate begrenzt; in Ausnahmefällen sind acht Monate möglich. Parallel sollen laut Gesetzentwurf Bußgelder für Vermieter eingeführt werden, die die Mietpreisbremse missachten. Als weiterer Bestandteil des Pakets ist vorgesehen, die Modernisierungsumlage-Wertgrenze auf 20.000 Euro zu erhöhen. Die Wohnungswirtschaft beobachtet die Entwicklungen genau — auch große Konzerne wie Vonovia sind vom regulatorischen Umfeld direkt betroffen.
Das Mietrecht-II-Paket enthält darüber hinaus Verbesserungen beim Kündigungsschutz. Mieter, die in Zahlungsrückstand geraten, sollen von einer erweiterten Schonfristzahlung profitieren. Bislang galt: Zahlt ein Mieter nach einer Kündigung den ausstehenden Betrag nach, konnten sie einer fristlosen Kündigung entgehen — nicht aber einer parallel ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Diese Lücke soll das neue Gesetz schließen und den Schutz auch auf ordentliche Kündigungen ausdehnen. Für Millionen von Mieterinnen und Mietern, die gelegentlich in finanzielle Engpässe geraten, wäre das eine spürbare Verbesserung ihrer rechtlichen Absicherung.
Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt — aber das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Ein Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2026 gilt als realistisch, ist jedoch noch nicht sicher. Aus der Wohnungswirtschaft kommt Kritik: Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt, die Reform sende das Signal, Modernisieren und Investieren in Wohnraum lohne sich nicht mehr. Auf der anderen Seite fordern Mieterverbände und Oppositionspolitiker teils noch weitergehende Maßnahmen. Die Grünen bezeichneten das Paket als das absolute Minimum im Mietrecht. Der politische Streit um den deutschen Wohnungsmarkt dürfte also weitergehen — für Mieter bringt das Mietrecht-II-Paket jedoch zum ersten Mal seit Jahren konkrete neue Schutzrechte auf den Weg. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sollten Betroffene ihren Mietvertrag auf Indexklauseln prüfen und bei Bedarf einen Mieterverein konsultieren. Die Neuregelungen gelten nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Bundesländern per Verordnung festgelegt werden.
Quellen: Handelsblatt, ZDFheute, t-online, beck-aktuell, Bundesjustizministerium (BMJV), anwalt.de, Haufe
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