Milka Mogelpackung: Gericht erklärt neue 90-Gramm-Tafel für irreführend

Das Bild zeigt eine Lupe, die etwas sucht und symbolisiert eine Internetsuche
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Das Landgericht Bremen hat am 13. Mai 2026 ein richtungsweisendes Urteil im Verbraucherschutz gefällt: Die neue Milka-Schokoladentafel mit 90 Gramm Inhalt ist eine sogenannte „relative Mogelpackung“ und darf unter bestimmten Bedingungen nicht in den Handel gebracht werden. Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg vollständig statt und verurteilte den Hersteller Mondelez zur Unterlassung.

Was ist passiert: Milka schrumpft die Tafel, behält aber die Verpackung

Der Hintergrund des Rechtsstreits ist ein klassisches Beispiel für sogenannte Shrinkflation: Der Lebensmittelkonzern Mondelez, zu dessen Marken Milka gehört, hatte das Gewicht der Schokoladentafeln vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert – also um zehn Prozent. Die Verpackung blieb dabei nahezu identisch. Die neue Tafel war lediglich rund einen Millimeter dünner, das Verpackungsdesign änderte sich kaum.

Gleichzeitig stieg der Preis: Kostete eine Milka-Tafel zuvor rund 1,49 Euro, wurden nun 1,99 Euro verlangt. Der Grundpreis pro 100 Gramm stieg damit um rund 48 Prozent. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlten also deutlich mehr für erheblich weniger – ohne dass die Verpackung dies auf den ersten Blick erkennen ließ.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte deshalb Klage eingereicht und argumentiert, diese Praxis verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, weil sie Käuferinnen und Käufer über den tatsächlichen Inhalt täusche. Das Landgericht Bremen folgte dieser Argumentation vollumfänglich.

Das Urteil: Mogelpackung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Das Gericht entschied, dass Mondelez die Milka-Tafel mit 90 Gramm nicht verkaufen darf, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Sortiment angeboten worden war. Die Begründung: Da die äußere Erscheinung der Verpackung nahezu unverändert blieb und der Gewichtsunterschied von nur einem Millimeter Dicke für Verbraucher kaum wahrnehmbar sei, handele es sich um eine irreführende Geschäftspraxis.

Das Landgericht Bremen stellte fest, dass ein durchschnittlicher Verbraucher bei einer äußerlich gleichbleibenden Verpackung davon ausgehe, dass auch der Inhalt gleichgeblieben sei. Wer den Unterschied nicht aktiv prüfe – also den Grundpreis vergleiche oder das Kleingedruckte auf der Rückseite lese – werde systematisch getäuscht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Mondelez kann Berufung einlegen.

Ob das Phänomen Shrinkflation Sie auch an anderen Stellen überrascht, zeigt ein Blick auf unsere Analyse zu Supermarkt-Tricks beim Einkaufen: Viele dieser Praktiken sind legal, aber gezielt darauf ausgelegt, dass Verbraucher weniger genau hinschauen.

Shrinkflation: Ein weit verbreitetes Problem in Deutschland

Der Fall Milka steht exemplarisch für eine Praxis, die in den vergangenen Jahren massiv zugenommen hat: Hersteller verkleinern Packungsinhalt oder reduzieren Portionsgrößen, während die Verpackung optisch gleich bleibt oder der Preis sogar steigt. Dieses Phänomen wird als „Shrinkflation“ bezeichnet – eine Kombination aus den englischen Wörtern für Schrumpfen und Inflation.

Besonders in Zeiten gestiegener Rohstoff- und Energiekosten – zuletzt ausgelöst durch die Hormuz-Krise und die damit verbundenen höheren Energiepreise – greifen viele Lebensmittelproduzenten zu diesem Mittel, um Gewinne zu schützen, ohne den Preis offen anzuheben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die versteckte Preiserhöhung schwer zu erkennen, wenn sie nicht aktiv den Grundpreis vergleichen.

Nicht das erste Mal, dass Milka Schlagzeilen macht: Erst kürzlich hatte der Konzern eine andere Situation zu bewältigen. Milka rief Caramel-Schokolade wegen möglicher Verunreinigungen zurück. Nun sorgt das Bremer Urteil für neuen Ärger beim Hersteller.

Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?

Für Käuferinnen und Käufer von Milka-Schokolade hat das Urteil zunächst keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen: Es gibt keine Rückerstattungspflicht für bereits gekaufte Produkte. Das Urteil verpflichtet Mondelez lediglich zur Unterlassung – der Konzern darf die 90-Gramm-Tafel nicht mehr in den Handel bringen, wenn er zuvor dieselbe Verpackung mit 100 Gramm Inhalt angeboten hatte.

Mittel- und langfristig könnte das Urteil jedoch Signalwirkung für die gesamte Lebensmittelbranche haben. Sollte Mondelez keine Berufung einlegen oder diese erfolglos bleiben, hätten Verbraucherzentralen in Deutschland ein starkes Präzedenzurteil in der Hand, um ähnliche Praktiken anderer Hersteller anzugehen. Verbraucherschützer reagierten entsprechend positiv auf die Entscheidung.

Das Urteil zeigt: Das Wettbewerbsrecht bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Schutz, als oft angenommen – vorausgesetzt, jemand zieht tatsächlich vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit dieser Klage einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen.

Quellen: ZDF heute (13.05.2026), t-online.de (13.05.2026), buten un binnen (13.05.2026), Rhein-Neckar-Zeitung (13.05.2026)

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu