Trump Zölle: Berufungsgericht setzt Urteil aus – Importeure zahlen weiter

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Im juristischen Tauziehen um Trumps globale Zollpolitik hat das US-Berufungsgericht am 13. Mai 2026 eine einstweilige Aussetzung des erstinstanzlichen Urteils erwirkt. Das bedeutet: Importeure in den USA müssen vorerst weiterhin die pauschalen Zölle von zehn Prozent zahlen – obwohl das Gericht für internationalen Handel (Court of International Trade) die Abgaben erst vergangene Woche als rechtswidrig eingestuft hatte.

Hintergrund: Das Urteil gegen Trumps Weltzölle

Am 8. Mai 2026 entschied das US-Gericht für internationalen Handel mit 2:1-Mehrheit, dass Trumps pauschale Weltzölle von zehn Prozent auf alle Importe illegal seien. Als rechtliche Grundlage hatte die Trump-Regierung den Trade Act von 1974 herangezogen – ein Gesetz, das eigentlich für Zahlungsbilanzkrisen vorgesehen war, nicht für moderne Handelspolitik. Das Gericht stellte klar, dass das Gesetz für die aktuellen Handelsungleichgewichte nicht anwendbar sei.

Das Urteil war ein schwerer Rückschlag für die Handelspolitik der Trump-Administration. Bereits zuvor hatte der Supreme Court der USA frühere Zölle, die Trump unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängt hatte, für unzulässig erklärt. Daraufhin hatte Trump auf den Trade Act von 1974 ausgewichen – nun erklärte ein Bundesgericht auch diese Zölle für rechtswidrig.

Für den Kontext: Trumps Zollpaket hatte bereits früh für Unruhe bei Unternehmen in Münster und der Region gesorgt, da exportorientierte Betriebe direkt von den Abgaben betroffen sind.

Berufungsgericht setzt Urteil vorläufig aus

Die Trump-Administration legte umgehend Berufung ein und beantragte gleichzeitig eine einstweilige Verfügung, um das erstinstanzliche Urteil bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren auszusetzen. Diesem Antrag gab das Berufungsgericht am 13. Mai statt. Die Berufungsrichter werden nun den vollständigen Antrag der US-Regierung prüfen – das kann Wochen oder Monate dauern.

Für Importeure in den USA bedeutet das eine Fortsetzung der Ungewissheit: Die 10-Prozent-Zölle bleiben zunächst in Kraft, obwohl ein Bundesgericht sie für illegal erklärt hat. Wer Waren in die USA einführt, muss die Abgaben bis auf weiteres entrichten.

Milliarden-Erstattungen auf dem Spiel

Bei einem endgültigen Sieg der Kläger wäre das finanzielle Ausmaß enorm: Schätzungen zufolge schuldet die US-Regierung den betroffenen Importeuren bis zu 175 Milliarden Dollar an zu Unrecht erhobenen Zöllen plus Zinsen. Ein Rückzahlungsportal für IEEPA-Zölle wurde bereits am 20. April 2026 eröffnet, erste Erstattungen sollten ab dem 11. Mai fließen – bislang wurden jedoch nur 21 Prozent der eingereichten Anträge akzeptiert.

Die Handelsrechtsunsicherheit belastet die Weltwirtschaft bereits erheblich. Beim Treffen zwischen Trump und Xi Jinping in Peking waren Handels- und Zollfragen ein zentrales Thema. Beide Seiten signalisierten Gesprächsbereitschaft, doch konkrete Ergebnisse blieben aus. Parallel dazu verschärft die Hormuz-Blockade und die damit verbundene Energiekrise den wirtschaftlichen Druck auf Unternehmen und Verbraucher weltweit, wie der IEA Ölbericht Mai 2026 dokumentiert.

Was kommt als Nächstes?

Das Berufungsverfahren dürfte in den kommenden Wochen Fahrt aufnehmen. Sollte das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigen, stünde die gesamte Zollpolitik der Trump-Regierung auf wackligem Boden. Alternativ könnte der Fall letztinstanzlich vor dem Supreme Court landen – dem Gericht, das bereits die IEEPA-Zölle kassiert hat.

Für die Europäische Union und Deutschland ist der Ausgang des Verfahrens von erheblicher Bedeutung. Die EU-Kommission hatte bereits Gegenzölle auf US-Waren vorbereitet, deren Umsetzung von der weiteren Entwicklung abhängt. Exportorientierte deutsche Unternehmen – von der Autoindustrie bis zum Maschinenbau – verfolgen das Verfahren mit Spannung.

Eines ist sicher: Die juristische Auseinandersetzung um Trumps Zollpolitik ist noch lange nicht abgeschlossen. Das Berufungsgericht hat lediglich eine vorläufige Entscheidung getroffen – das endgültige Urteil könnte die globale Handelspolitik noch einmal grundlegend verändern.

Quellen: Handelsblatt (13.05.2026), t-online.de (13.05.2026), Wirtschaftsticker (13.05.2026), WirtschaftsWoche (13.05.2026)

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