Streit um Pflegereform: SPD legt Modell für Kostendeckel vor

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Der Streit über die geplante Pflegereform der Bundesregierung verschärft sich. Die SPD will Leistungskürzungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige nicht mittragen und fordert stattdessen eine Begrenzung der Kosten im Pflegeheim. Ein am Samstag bekannt gewordenes Konzept sieht vor, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zunächst auf höchstens 1.500 Euro im Monat zu begrenzen. Der eigentlich für Mittwoch, 30. September, angestrebte Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz ist damit unsicher.

SPD will Pflegekosten auf 1.500 Euro begrenzen

Grundlage der aktuellen Debatte ist ein Brief des saarländischen Gesundheitsministers Magnus Jung an seine Amtskolleginnen und Amtskollegen in den Ländern. Das darin beschriebene Modell soll nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios von der SPD aufgegriffen werden. Das SPD-Präsidium hatte bereits zuvor beschlossen, dass ein Pflegedeckel Teil einer Reform sein soll.

Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren. Zunächst soll der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, kurz EEE, auf maximal 1.500 Euro monatlich begrenzt werden. Nach den Berechnungen des Konzepts würde dieser erste Schritt etwa eine Milliarde Euro kosten. In einer zweiten Stufe soll zunächst die Grenze von 1.500 Euro gelten und anschließend der bereits bestehende Zuschuss der Pflegeversicherung abgezogen werden. Dadurch könnte der tatsächlich zu zahlende pflegebedingte Eigenanteil deutlich unter 1.500 Euro liegen. Für diese zweite Stufe werden zusätzliche Kosten von rund drei Milliarden Euro genannt.

Die Finanzierung ist noch nicht vereinbart. Genannt werden unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung und zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Damit stehen wesentliche Punkte des Konzepts noch unter dem Vorbehalt weiterer Verhandlungen.

Deckel würde nicht die gesamte Heimrechnung begrenzen

Der vorgeschlagene Pflegedeckel 1.500 Euro bezieht sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil und nicht auf sämtliche Kosten eines Pflegeheimplatzes. Das ist für die finanzielle Wirkung entscheidend. Bewohner müssen neben dem pflegebedingten Eigenanteil weiterhin Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung tragen.

Nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mussten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr zum Stichtag 1. Juli 2026 bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst aufbringen. Darin sind alle wesentlichen Eigenbeteiligungen enthalten. Der pflegebedingte einrichtungseinheitliche Eigenanteil lag nach den von der Tagesschau herangezogenen vdek-Daten im ersten Jahr bei durchschnittlich 1.775 Euro monatlich, nachdem der Zuschuss der Pflegeversicherung bereits berücksichtigt ist.

Die Pflegekasse beteiligt sich bereits heute zunehmend am pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr übernimmt sie zusätzlich 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Deshalb sinkt dieser Teil der Eigenbelastung mit längerer Aufenthaltsdauer. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden durch diese Staffelung jedoch nicht automatisch reduziert.

Linnemann will Milliardenlücke ohne höheren Beitrag schließen

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU verfolgt bislang einen anderen Ansatz. Er beziffert den Einsparbedarf für 2027 auf rund acht Milliarden Euro und will einen Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes verhindern. Am Mittwoch hatte er im Bundestag noch erklärt, das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September ins Kabinett bringen zu wollen.

Der bisherige Referentenentwurf enthält sowohl zusätzliche Einnahmen als auch Einschnitte auf der Leistungsseite. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zugangsschwellen bei der Einstufung neuer Pflegebedürftiger, eine stärkere Ausrichtung von Pflegegrad 1 auf Prävention sowie der Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags von 131 Euro in Pflegegrad 1. Bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll das geplante Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt werden.

Auch eine Kürzung der von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent der bisherigen Beträge steht noch in den offiziellen Unterlagen zum Referentenentwurf. Linnemann hat sich inzwischen ausdrücklich gegen diesen Punkt gestellt. Im Bundestag erklärte er am 23. September, ein Gesetz mit entsprechenden Rentenkürzungen für pflegende Angehörige solle nicht verabschiedet werden. Die Gegenfinanzierung dafür werde innerhalb der Bundesregierung noch beraten.

SPD stellt sich gegen Leistungskürzungen

Die SPD erhöht nun den Druck auf den Koalitionspartner. Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärte, seine Partei werde Leistungskürzungen in der Pflege nicht akzeptieren. Die Sozialdemokraten fordern außerdem entweder ein gemeinsames Versicherungssystem oder zumindest einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Weitere Gespräche innerhalb der Koalition sind für Montag vorgesehen.

Damit stehen sich kurz vor dem geplanten Kabinettstermin unterschiedliche Konzepte gegenüber. Das Gesundheitsministerium hält in seinen aktuellen Erläuterungen zum Referentenentwurf eine stärkere Begrenzung der stationären Eigenanteile innerhalb der Pflegeversicherung wegen der Finanzlage derzeit nicht für möglich. Die SPD will dagegen gerade eine solche Begrenzung zu einem Bestandteil der Reform machen.

Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck

Hinter dem Konflikt steht die zunehmend angespannte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Im ersten Halbjahr 2026 entstand nach Angaben des GKV-Spitzenverbands ein Defizit von 770 Millionen Euro. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent, während die Beitragseinnahmen um 3,9 Prozent zunahmen. Als wesentlichen Kostentreiber nennt der Verband die wachsende Zahl der Leistungsbezieher.

Linnemann erklärte im Bundestag zudem, dass bereits ein Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro vorgesehen sei und nach Berechnungen seines Ministeriums für das laufende Jahr dennoch einige hundert Millionen Euro fehlen könnten. Für 2027 sieht er einen wesentlich größeren Finanzierungsbedarf.

Das Grundproblem ist im deutschen System angelegt: Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung übernimmt bewusst nicht sämtliche Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet sie als Teilabsicherung. Pflegebedürftige müssen deshalb je nach Versorgung und Einrichtung weiterhin erhebliche Beträge selbst tragen.

Ob der geplante Kabinettsbeschluss am 30. September stattfinden kann, war am Samstag zunächst offen. Eine Einigung über den Pflegedeckel, seine Finanzierung oder die endgültige Ausgestaltung des Pflegeneuordnungsgesetzes lag zunächst nicht vor.

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