
Rügenwalder Mühle hat einen vorsorglichen Rückruf für das Produkt „Veganes Mühlen Cordon Bleu mit Sojaprotein“ gestartet. Betroffen sind bestimmte Chargen der 200-Gramm-Packung. Nach Angaben des Unternehmens können sich in einzelnen Produkten transparente Plastikteilchen befinden. Deshalb wird vom Verzehr der betroffenen Packungen abgeraten.
Der Rügenwalder Rückruf betrifft ausschließlich das Produkt „Veganes Mühlen Cordon Bleu mit Sojaprotein“ in der 200-Gramm-Packung. Als Grund wird ein möglicher Fremdkörperfund genannt. In einzelnen Packungen könnten transparente Kunststoffteilchen enthalten sein. Eine Gesundheitsgefahr beim Verzehr könne deshalb nicht ausgeschlossen werden. Andere Produkte der Marke sind nach Unternehmensangaben nicht betroffen. Auch Packungen mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten fallen demnach nicht unter den Rückruf.
Betroffen sind folgende Chargen mit den angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten:
Charge D26205, Mindesthaltbarkeitsdatum 15.06.2026
Charge 0003873273, Mindesthaltbarkeitsdatum 18.06.2026
Charge 0003873703, Mindesthaltbarkeitsdatum 18.06.2026
Charge 0003874453, Mindesthaltbarkeitsdatum 21.06.2026
Charge 0003874634, Mindesthaltbarkeitsdatum 22.06.2026
Charge 0003874871, Mindesthaltbarkeitsdatum 22.06.2026
Charge 0003875883, Mindesthaltbarkeitsdatum 23.06.2026
Charge 0003875862, Mindesthaltbarkeitsdatum 25.06.2026
Verbraucher sollten die Angaben auf der Verpackung genau prüfen. Entscheidend sind die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum. Nur wenn beide Angaben zu den genannten Daten passen, ist die Packung vom Rügenwalder Rückruf betroffen.
Nach Angaben von Rügenwalder Mühle wurden die betroffenen Chargen bundesweit in Deutschland sowie in Teilen Österreichs und der Schweiz verkauft. Auf lebensmittelwarnung.de wird die Meldung für alle deutschen Bundesländer geführt. Einzelne Händler haben den Rückruf ebenfalls veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem REWE, Netto Marken-Discount und Lidl Schweiz. Eine vollständige öffentliche Liste aller Verkaufsstellen liegt nicht vor.
Vom Verzehr der betroffenen Packungen wird abgeraten. Wer eine Packung mit einer der genannten Chargen gekauft hat, kann sie in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben. Nach Unternehmensangaben wird der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Noch vorhandene Ware bei Handelspartnern sollte aus dem Verkauf genommen werden. Für Rückfragen verweist Rügenwalder Mühle auf den eigenen Kundenservice.
Der Rückruf erfolgt nach Unternehmensangaben vorsorglich. Bestätigt ist, dass mögliche transparente Plastikteilchen der Anlass der Meldung sind. Nicht belegt sind darüber hinausgehende Angaben zu konkreten Verletzungsfällen oder einer nachgewiesenen Verunreinigung in jeder einzelnen Packung. Deshalb bleibt die sachliche Einordnung wichtig: Betroffen sind klar abgegrenzte Chargen, nicht das gesamte Sortiment der Rügenwalder Mühle.
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