Spritpreisbremse: Hunderte Tankstellen verstoßen gegen die 12-Uhr-Regel

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Neue Tankstellen-Regel seit April 2026: Was ist erlaubt?

Seit dem 1. April 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung für Kraftstoffpreise: Tankstellen dürfen die Preise für Benzin und Diesel nur noch einmal täglich erhöhen – und zwar genau um 12 Uhr mittags. Preissenkungen hingegen bleiben jederzeit erlaubt. Die Regelung ist Teil des sogenannten Kraftstoffmaßnahmenpakets, das die Koalition aus Union und SPD im Bundestag beschlossen hat. Ziel ist es, die bis dahin übliche Praxis zu beenden, bei der Tankstellen die Preise mehrfach täglich in die Höhe trieben – oft gezielt dann, wenn viele Autofahrer tanken mussten.

Das neue Gesetz sieht bei Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Das Bundeskartellamt ist für die Überwachung und Kontrolle der neuen Vorschrift zuständig. Die Spritpreise hatten sich in Deutschland zuletzt nach einem Preisschock erholt, bevor die neue Regel die Märkte für Verbraucher transparenter machen soll.

ADAC-Analyse: Der Mittags-Sprung ist real

Eine Auswertung des ADAC von mehr als 14.000 Tankstellen in Deutschland zeigt: Die neue Regelung hat das Preisverhalten an den Tankstellen spürbar verändert. Die gesamte tägliche Preiserhöhung findet nun konzentriert um 12 Uhr statt. Im Schnitt verteuert sich Super E10 dabei um rund 9 Cent pro Liter, Diesel sogar um 10,5 Cent pro Liter. Wer kurz vor Mittag tankt, zahlt also deutlich weniger als nach 12 Uhr. Verbraucherschützer empfehlen daher, die Tankzeiten wenn möglich vor 12 Uhr zu legen.

Der ADAC betont: Zwar sei die Preistransparenz gestiegen, weil es keine mehrfachen Erhöhungen über den Tag verteilt mehr gebe. Doch die Preisbelastung für Verbraucher sei durch die Bündelung der Erhöhung um Mitternacht keineswegs gesunken. An manchen Stationen sei sie sogar konzentrierter spürbar als zuvor.

Kartellamt meldet Hunderte Verstöße

Trotz der neuen Regelung und der hohen Bußgelddrohung verstoßen offenbar Hunderte Tankstellen weiterhin gegen die Vorschrift. Eine Auswertung zeigt, dass zwischen Ende April und Anfang Mai 2026 insgesamt 2.390 Fälle von Preiserhöhungen nach 12:30 Uhr registriert wurden. Betroffen waren 777 verschiedene Tankstellen. Die durchschnittliche illegale Erhöhung betrug dabei 7,7 Cent pro Liter – eine erhebliche Abweichung, die Autofahrer spürbar trifft.

Das Bundeskartellamt hat angekündigt, die Verstöße zu verfolgen und erste Bußgeldverfahren einzuleiten. Wie schnell und konsequent die Behörde dabei vorgeht, wird in den nächsten Wochen entscheidend dafür sein, ob die neue Regel tatsächlich Wirkung zeigt. Kritiker merken an, dass die Kontrollkapazitäten des Kartellamts begrenzt seien und eine flächendeckende Überwachung schwierig zu gewährleisten sei.

Was bedeutet die Regel für Autofahrer?

Für Verbraucher ist die Botschaft klar: Wer beim Tanken sparen will, sollte wenn möglich vor 12 Uhr an die Zapfsäule fahren. Nach 12 Uhr können die Preise legal um bis zu 10 Cent oder mehr pro Liter ansteigen. Gleichzeitig sind Preissenkungen – etwa in den Abendstunden oder wenn die Nachfrage sinkt – weiterhin jederzeit möglich. Wer die Tankkosten im Griff behalten will, sollte die Preisvergleich-Apps weiterhin nutzen und auf den Tageszeitverlauf achten.

Für Fahrer von Elektroautos ist die neue Tankstellen-Regel naturgemäß weniger relevant, doch auch bei den Ladepreisen für E-Fahrzeuge gibt es keine vergleichbaren gesetzlichen Schutzmechanismen. Die Diskussion über faire und transparente Energiepreise an der Ladesäule ist damit noch nicht abgeschlossen.

Hintergrund: Warum kam das Kraftstoffmaßnahmenpaket?

Die Bundesregierung hatte das Paket als Reaktion auf anhaltende Verbraucherbeschwerden über intransparente und als willkürlich empfundene Preisschwankungen beschlossen. Besonders die Praxis, die Preise morgens niedrig zu halten und abends oder vor Feiertagen stark anzuheben, war in die Kritik geraten. Die neue 12-Uhr-Regel ist dabei nur eine Maßnahme unter mehreren – ergänzt durch eine Verschärfung des Kartellrechts und erweiterte Auskunftspflichten der Mineralölkonzerne gegenüber dem Bundeskartellamt. Ob das Paket die Spritpreise dauerhaft senkt oder nur die Erhöhungsmechanismen verschiebt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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