
Die Vonovia Hauptversammlung in Bochum ist von kritischen Fragen zur Vergütung des früheren Vorstandschefs Rolf Buch begleitet worden. Im Mittelpunkt stand die Abfindung, die der langjährige Manager nach seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten hat.
Mehrere Aktionärsvertreter äußerten bei der Hauptversammlung Zweifel daran, ob die Regelungen für die Beendigung von Vorstandsmandaten ausreichend im Sinne der Anteilseigner ausgestaltet sind. Hintergrund ist der Abschied von Rolf Buch vor dem ursprünglich vorgesehenen Vertragsende Ende 2025. Nach den vorliegenden Angaben erhielt der frühere Vorstandschef eine Abfindung von knapp 5,8 Millionen Euro. Zusätzlich stehen weitere Zahlungen in Millionenhöhe im Raum.
Kritisiert wurde dabei weniger die formale Einhaltung bestehender Verträge als die Frage, wie solche Vertragsbedingungen überhaupt zustande kommen konnten. Vertreter von Aktionärsinteressen stellten damit die Governance-Strukturen des Immobilienkonzerns in den Mittelpunkt. Es geht um die grundsätzliche Frage, welche wirtschaftliche Bedeutung einzelne Führungspersonen in einem börsennotierten Unternehmen erhalten sollten und ob bestehende Vergütungssysteme ausreichend begrenzt sind.
Vonovia wies die Kritik nicht mit einer neuen Bewertung der Summe zurück, sondern verwies auf die vertragliche Grundlage. Die Aufsichtsratsvorsitzende Clara C. Streit machte deutlich, dass der Vertrag mit Rolf Buch auf Basis des geltenden Vergütungssystems geschlossen worden sei. Zudem sei die Angemessenheit der Vergütung nach Darstellung des Aufsichtsrats regelmäßig geprüft worden.
Nach Angaben des Unternehmens wurde die Bewertung auch durch einen unabhängigen Vergütungsberater bestätigt. Die Regelungen für die vorzeitige Beendigung des Mandats hält der Aufsichtsrat demnach für marktüblich. Die Debatte dürfte dennoch über die Hauptversammlung hinaus relevant bleiben, weil sie ein grundsätzliches Spannungsfeld berührt: Aktionäre erwarten transparente und nachvollziehbare Vergütungsstrukturen, während Unternehmen auf vertragliche Bindungen und Wettbewerbsfähigkeit bei Spitzenpersonal verweisen.
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