
Münster. Mitten auf einer der größten Baustellen Münsters tauchen plötzlich 24 Zollbeamte auf: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat das Bauvorhaben am Preußenstadion überprüft – und ist fündig geworden. Bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle wurden Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben festgestellt. Nun laufen weitere Ermittlungen. Insgesamt befragten die Beamtinnen und Beamten 53 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen, insbesondere in den Bereichen Elektro-, Sanitär- und Erdarbeiten. Zusätzlich wurden 22 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt.
Nach Angaben des Hauptzollamts wurde noch vor Ort ein Arbeitnehmer festgestellt, der sich illegal in Deutschland aufhielt. In einem weiteren Fall sei eine Person illegal beschäftigt gewesen. Zudem ergaben sich in mehreren Konstellationen Hinweise auf mögliche Scheinselbstständigkeit.
Die weiteren Ermittlungen dauern an. Die FKS wird die Arbeitsverhältnisse nun vertieft prüfen, Unterlagen auswerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten. Ob sich die Verdachtsmomente bestätigen, ist derzeit offen.
Der Umbau des Preußenstadions ist eines der größten städtischen Bauprojekte in Münster. Die Stadt beziffert das Budget aktuell auf rund 88,5 Millionen Euro. Mehrere Bauabschnitte laufen parallel, einzelne Fertigstellungen sind bis Ende 2026 beziehungsweise 2027 geplant.
Ein Baustopp ergibt sich aus der Kontrolle nicht. Der Bau läuft grundsätzlich weiter, während die Zollbehörde ihre Prüfungen fortsetzt. Treffer bei einzelnen Personen oder Arbeitsverhältnissen bedeuten nicht automatisch Auswirkungen auf das Gesamtprojekt.
Die Kontrolle zeigt jedoch, dass auch prominente und öffentlich stark beachtete Bauprojekte regelmäßig überprüft werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Spezialeinheit der Zollverwaltung und überprüft bundesweit Betriebe und Baustellen – unabhängig von Größe oder öffentlicher Aufmerksamkeit.
Sollten sich Verstöße bestätigen, drohen den betroffenen Unternehmen Nachforderungen von Sozialabgaben, Bußgelder oder strafrechtliche Verfahren. Zudem können sich bei öffentlichen Aufträgen vergaberechtliche Konsequenzen ergeben.
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