
Münster. Im Osten Münsters könnte in den kommenden Jahren ein neues Wohnquartier entstehen. Für das geplante Wohngebiet am Maikottenweg im Stadtteil St. Mauritz werden die Planungsunterlagen erneut öffentlich ausgelegt. Ab Montag, 9. März, bis einschließlich Freitag, 10. April, können Bürgerinnen und Bürger die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan einsehen und Stellungnahmen abgeben. Vorgesehen ist ein neues Wohngebiet mit rund 280 Wohneinheiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplans hatte bereits im Frühjahr 2021 öffentlich ausgelegen, während der Bebauungsplan Nummer 589 im Sommer 2025 zur Einsicht bereitstand. Nach einem Hinweis auf einen möglichen formellen Fehler bei der damaligen Bekanntmachung führt die Stadt Münster den entsprechenden Verfahrensschritt nun erneut durch. Inhaltlich bleiben die Planungen unverändert bestehen. Die Unterlagen zum Flächennutzungsplan wurden lediglich redaktionell überarbeitet und an den aktuellen Stand der Bebauungsplanung angepasst.
Das neue Quartier soll nördlich der Straße „Zum Guten Hirten“ entstehen und sich zwischen der Umgehungsstraße B51 und dem Dortmund-Ems-Kanal erstrecken. Vorgesehen ist eine Mischung aus verschiedenen Wohnformen, darunter Einzelhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Damit orientiert sich die Planung an der bestehenden Bebauung in der Umgebung. Ziel ist es, dass sich das neue Wohngebiet am Rand von St. Mauritz möglichst stimmig in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügt.
Die Planungsunterlagen sind ab dem 9. März auf der Internetseite der Stadt Münster abrufbar. Zusätzlich liegen sie im Kundenzentrum des Stadthauses 3 am Albersloher Weg 33 aus. Dort können sie während der Öffnungszeiten eingesehen werden, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr. Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen, etwa schriftlich, per E-Mail, über ein Onlineformular oder persönlich zur Niederschrift.
Die eingehenden Hinweise und Anmerkungen werden von der Stadt im weiteren Verfahren geprüft. Auch die Stellungnahmen aus früheren Beteiligungsrunden bleiben Bestandteil der Abwägung und werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Für Rückfragen und persönliche Beratung steht das Stadtplanungsamt telefonisch zur Verfügung.
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