
Münster. Die Stadt Münster schlägt vor, Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorübergehend wieder mit einem einheitlichen Hebesatz zu besteuern. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten rund um die Nutzung unterschiedlicher Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform. Über die Anpassung soll der Rat in seiner Sitzung am 25. März entscheiden.
Der Vorschlag sieht vor, den Hebesatz für Wohngrundstücke von bisher 410 auf 492 Prozent anzuheben. Für Nichtwohngrundstücke, zu denen unter anderem Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Immobilien und unbebaute Grundstücke zählen, würde der Hebesatz im Gegenzug von 620 auf ebenfalls 492 Prozent sinken. Ziel ist es, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken hatte der Rat der Stadt Münster im Dezember 2024 beschlossen. Mit der Differenzierung sollte das Wohnen entlastet werden, indem Wohnimmobilien mit einem niedrigeren Hebesatz belastet werden als gewerblich genutzte oder unbebaute Grundstücke.
Mittlerweile beschäftigen sich mehrere Gerichte mit Klagen gegen solche differenzierten Hebesätze. Erste Entscheidungen liegen bereits vor, sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Eine abschließende Klärung durch höhere Gerichte steht weiterhin aus.
Nach Angaben der Stadtverwaltung soll die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz verhindern, dass durch mögliche Gerichtsentscheidungen finanzielle Risiken für den städtischen Haushalt entstehen.
Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 66 Millionen Euro gehört die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Münster. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts und dem von der Kommune festgelegten Hebesatz.
Der vorgeschlagene einheitliche Hebesatz von 492 Prozent wäre nach Angaben der Stadt aufkommensneutral. Das bedeutet, dass die Stadt insgesamt nicht mehr oder weniger Einnahmen erzielen würde als zuvor. Für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer kann sich die tatsächliche Belastung jedoch verändern, da sie auch von der Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt abhängt.
Parallel dazu schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen von 255 auf 393 Prozent zu erhöhen.
Der Vorschlag der Stadtverwaltung sorgt auch für politische Reaktionen. Die FDP im Rat der Stadt Münster sieht sich durch die Entwicklung in ihrer Kritik aus dem Jahr 2024 bestätigt. Damals hatten die Liberalen vor rechtlichen Risiken bei der Einführung unterschiedlicher Hebesätze gewarnt.
Nach Angaben der FDP habe die damalige Ratsmehrheit aus Grünen, SPD und CDU diese Bedenken ignoriert. Die Partei fordert nun, dass bei der weiteren Entscheidung vor allem die finanziellen Risiken für die Stadt berücksichtigt werden.
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