Neues Gesetz in NRW soll härter gegen Schrottimmobilien vorgehen

Die finanzielle Situation der Kommunen in NRW verschärft sich. Über 350 Bürgermeister warnen vor den Folgen und fordern Unterstützung von der Landesregierung. Die Messerattacke in Aschaffenburg sorgt für heftige politische Debatten. Migration wird zum Wahlkampfthema, CDU, FDP, AfD, SPD und Grüne ringen um Positionen. Messerattacke in Aschaffenburg NRW-Landtag. Schuldenabbau Städte NRW . Die Insolvenzwelle in NRW 2025 trifft Industrie, Mittelstand und Handwerk hart. Ursachen, Reaktionen und politische Maßnahmen im Überblick.
Foto: Christos_Katzidis auf Pixabay

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Nordrhein-Westfalen will schärfer gegen Schrottimmobilien NRW vorgehen und dazu ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Im Zentrum stehen strengere Regeln gegen verwahrloste Wohngebäude, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und gegen problematische Unterkünfte für Beschäftigte. Die Landesregierung plant damit ein Maßnahmenpaket, das Kommunen mehr Eingriffsmöglichkeiten geben soll. Für die Debatte ist das auch in Münster relevant, weil von dort politische Unterstützung für ein entschlosseneres Vorgehen kommt. Mit dem geplanten „Faires-Wohnen-Gesetz“ will das Land nach übereinstimmenden Medienberichten und nach Angaben aus der Landespolitik Missstände auf dem Wohnungsmarkt konsequenter bekämpfen.

NRW plant mehr Befugnisse gegen Verwahrlosung, Mietmissstände und Zweckentfremdung

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs sind wiederkehrende Missstände in Problemhäusern und Unterkünften, die von Behörden in den vergangenen Monaten kontrolliert wurden. Dabei wurden laut den vorliegenden Informationen immer wieder mangelhafte Zustände festgestellt. Das Land will deshalb vor allem dort eingreifen, wo Wohnungen verwahrlosen, Eigentümer untätig bleiben oder Menschen unter Bedingungen untergebracht werden, die grundlegenden Standards nicht genügen. Geplant ist, dass in solchen Fällen künftig eine Treuhandverwaltung eingesetzt werden kann, wenn Eigentümer ihre Gebäude verfallen lassen und selbst keine Abhilfe schaffen. Diese Verwaltung soll dann Aufgaben übernehmen, um die Immobilie wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

Als äußerstes Mittel ist zudem eine Enteignung vorgesehen. Dafür soll ein eigener Enteignungstatbestand geschaffen werden. Hintergrund ist die Einschätzung des Bauministeriums, dass bestehende rechtliche Möglichkeiten bislang nur zurückhaltend genutzt wurden. Zusätzlich soll der Austausch von Daten zwischen verschiedenen Behörden ausgebaut werden. Ordnungsämter, Polizei, Feuerwehr, Jobcenter und weitere Stellen sollen besser zusammenarbeiten können, auch über Ländergrenzen hinweg und teilweise mit offiziellen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten. So will das Land betrügerische Strukturen früher erkennen und wirksamer bekämpfen.

Auch bei Kurzzeitvermietungen sind Änderungen geplant. Die maximale Vermietungsdauer an Touristen soll in Nordrhein-Westfalen von bisher 90 Tagen auf 56 Nächte pro Jahr sinken. Außerdem soll ein landesweites Verbot der ausbeuterischen Überlassung von Unterkünften gelten. Damit zielt das Gesetz auf Fälle, in denen Beschäftigte in mangelhaften Unterkünften leben und Arbeitgeber direkt oder indirekt Einfluss auf diese Wohnverhältnisse haben.

Unterstützung von Grünen aus Münster, Kritik von SPD an Tempo und Reichweite

Politisch fällt die Reaktion auf die Pläne unterschiedlich aus. Zustimmung kommt von Sylvia Rietenberg, Bundestagsabgeordnete der Grünen für Münster. Sie begrüßt die Einigung der schwarz-grünen Landesregierung auf ein Maßnahmenpaket gegen Problemimmobilien. Nach ihrer Darstellung hatte die Grünen-Bundestagsfraktion bereits im Januar einen Antrag zum Umgang mit Schrottimmobilien in den Bundestag eingebracht und dabei weitergehende Vorschläge formuliert. Rietenberg wertet den NRW-Vorstoß als wichtiges Signal und verbindet ihn mit der Forderung, Kommunen auch bundesweit stärker zu unterstützen, damit sie gegen jahrelangen Verfall und Missstände in Wohngebäuden konsequenter vorgehen können.

Kritik kommt dagegen aus der SPD-Landtagsfraktion. Dort wird der Gesetzentwurf als verspätet bewertet. Zugleich wird darauf verwiesen, dass auf Bundesebene zusätzliche Instrumente nötig seien, etwa bei kommunalen Vorkaufsrechten im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen. Der Entwurf dürfte deshalb im weiteren Verfahren nicht nur fachlich, sondern auch politisch intensiv diskutiert werden.

Für Unterkünfte von Beschäftigten sieht das Land ebenfalls neue Kontrollmechanismen vor. Kommunen sollen beim Land beantragen können, dass für problematische Unterkünfte für fünf Jahre eine Registrierungspflicht eingeführt wird. Die Wohnungsaufsicht soll dann die Qualität überprüfen. Ergänzend ist ein sichtbares Gütesiegel „Faire Unterkunft“ vorgesehen. Bis Mitte April können Verbände und Organisationen zum Entwurf Stellung nehmen. Im Juni soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Im Herbst könnte es dann das bisherige Wohnraumstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 ablösen. Vorgesehen ist zudem ein Bußgeldrahmen von bis zu 500.000 Euro für Eigentümer.

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