Grundsteuer in Münster: MSV fordert Signal für bezahlbares Wohnen

: Kaum freie Wohnungen in Münster: Neue Daten zeigen eine extrem niedrige Leerstandsquote und weiter steigenden Druck auf den Wohnungsmarkt.
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Münster. In Münster verschärft sich kurz vor der Ratsentscheidung die Debatte um die künftige Grundsteuer. Der MieterInnenschutzverein Münster und Umgebung fordert den Rat auf, bei der neuen Hebesatzsatzung ein klares Signal für bezahlbares Wohnen zu setzen und die Belastung für Mieterinnen und Mieter möglichst gering zu halten. Hintergrund ist die geplante Neuregelung der Grundsteuer ab 2026, über die der Rat am 25. März entscheiden soll. Die Stadtverwaltung selbst schlägt derzeit einen einheitlichen Hebesatz von 492 Prozent für die Grundsteuer B vor. Damit würden Wohngrundstücke im Vergleich zum bisherigen Satz von 410 Prozent stärker belastet, während Nichtwohngrundstücke gegenüber 620 Prozent entlastet würden.

Der Verein verweist darauf, dass Münster seit Jahren zu den teuren Wohnstandorten in Nordrhein-Westfalen zählt und zusätzliche Belastungen über die Nebenkosten viele Haushalte weiter unter Druck setzen könnten. Wie der MSV mitteilt, sei die Entscheidung deshalb nicht nur steuerpolitisch, sondern auch sozialpolitisch bedeutsam. Der Verein drängt darauf, die Gestaltung der Hebesätze so auszurichten, dass Wohnen nicht unnötig verteuert wird. Damit greift der MSV eine Diskussion auf, die in Münster bereits seit der Einführung getrennter Hebesätze für Wohn und Nichtwohngrundstücke Ende 2024 geführt wird. Diese Differenzierung sollte ursprünglich die Wohnnebenkosten dämpfen, steht nach jüngsten Gerichtsentscheidungen jedoch unter rechtlichem Druck.

Streit um die Hebesatzsatzung erreicht vor der Ratsentscheidung neuen Höhepunkt

Aus Sicht des MieterInnenschutzvereins geht es bei der anstehenden Entscheidung um mehr als eine technische Anpassung der Satzung. Der Verein macht deutlich, dass die Grundsteuer bei vermieteten Wohnungen in vielen Fällen auf die Nebenkosten umgelegt wird und damit letztlich auch Mieterinnen und Mieter trifft. Nach Angaben des MSV müsse der Rat deshalb besonders sorgfältig abwägen, welche Folgen eine neue Hebesatzstruktur für den Wohnungsmarkt in Münster hat. Gerade in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt könne jede zusätzliche Kostensteigerung die Lage weiter verschärfen.

Brisant ist die Debatte auch deshalb, weil die Stadtverwaltung erst vor wenigen Tagen selbst den Vorschlag veröffentlicht hat, vorübergehend wieder zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren. Begründet wird das mit rechtlicher Unsicherheit. Nach Darstellung der Stadt sind mehrere Verfahren zur Zulässigkeit differenzierter Hebesätze anhängig, erste Urteile liegen bereits vor, sind aber noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer abschließenden Klärung durch höhere Instanzen will die Verwaltung das Risiko von Ertragsausfällen vermeiden und setzt deshalb auf eine Übergangslösung. Zugleich betont die Stadt, dass sie das Ziel einer Entlastung des Wohnens grundsätzlich weiterverfolgt und einen neuen Vorschlag machen will, sobald dies rechtssicher möglich ist.

MSV fordert soziale Abwägung und verweist auf Unterschiede zwischen Wohnen und Gewerbe

Der Verein argumentiert, dass Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung bei der Grundsteuer nicht einfach gleich behandelt werden sollten. Wie der MSV mitteilt, seien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beider Bereiche unterschiedlich. Gewerbliche Nutzungen hätten eine andere Kostenstruktur und profitierten in anderer Weise von kommunalen Leistungen. Daraus leitet der Verein die Forderung ab, strukturelle Unterschiede auch in der Hebesatzpolitik sichtbar zu machen. Der Rat solle deshalb eine Lösung finden, die Wohnen spürbar entlastet, politische Ziele offen benennt und zugleich rechtssicher ausgestaltet ist.

Dabei verweist der MSV auf die aktuelle juristische Diskussion. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Dezember 2025 entschieden, dass höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in mehreren Städten rechtswidrig waren, wenn sie vor allem fiskalisch begründet wurden. Zugleich folgt daraus aber nicht automatisch, dass jede Differenzierung ausgeschlossen wäre. Genau hier setzt auch der Verein in seiner Argumentation an und fordert eine sachlich tragfähige Begründung statt eines pauschalen Verzichts auf unterschiedliche Sätze.

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