
Am Landgericht Münster ist ein aufsehenerregender Fall um schwere Gewalt in einem persönlichen Beziehungskonflikt zu Ende gegangen. Verurteilt wurden ein Mann und eine Frau wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann erhielt nach den vorliegenden Angaben eine Freiheitsstrafe von etwas mehr als zweieinhalb Jahren. Die Frau wurde zu etwas mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Bei ihr floss zusätzlich eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls in das Strafmaß ein. Grundlage des Verfahrens war ein Angriff im März 2023 in Münster. Nach den bekannt gewordenen Angaben soll der Mann den damaligen Partner seiner Affäre mit einem Elektroschocker schwer verletzt haben. Zuvor soll es bereits einen ersten, gescheiterten Angriff auf einem Parkplatz gegeben haben.
Der Fall war seit Ende Januar 2026 vor dem Landgericht Münster verhandelt worden. Angeklagt waren ein 49 Jahre alter Mann und eine 28 Jahre alte Frau. Bereits zum Prozessauftakt war deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft nicht von einer spontanen Eskalation ausging. Nach der Anklage stand vielmehr der Vorwurf im Raum, dass die Taten in Münster-Gievenbeck gezielt vorbereitet worden seien. Der Mann saß nach den damals veröffentlichten Angaben schon zu Beginn des Prozesses in Untersuchungshaft.
Im Zentrum des Verfahrens stand nicht nur der eigentliche Angriff, sondern auch die Rolle der Mitangeklagten. Nach Darstellung der Anklage soll sie ihren neuen Partner dazu gedrängt haben, den damaligen Lebensgefährten anzugreifen. Damit ging es vor Gericht nicht nur um die Ausführung der Tat, sondern auch um die Frage, ob der Angriff aus dem persönlichen Umfeld des Opfers heraus geplant wurde. Genau diese Konstellation machte den Fall juristisch besonders brisant.
Nach den bislang öffentlich bekannten Angaben soll es im März 2023 zunächst einen ersten Versuch auf einem Parkplatz gegeben haben. Damals blieb das spätere Opfer unverletzt. Später kam es dann nachts in einer Wohnung in Münster zu dem Angriff, der Gegenstand des Verfahrens wurde. Schon beim Prozessauftakt war von einem massiven Geschehen die Rede. Damals stand im Raum, dass der Täter neben dem Elektroschocker weitere Gegenstände mitgeführt haben soll und es in der Wohnung zu einem heftigen Kampf gekommen sei.
Mit dem nun gefällten Urteil ist das Verfahren in erster Instanz abgeschlossen. Öffentlich zugängliche ausführliche Urteilsgründe lagen zunächst nicht vor. Auch zu einzelnen Details des zusätzlichen Vorwurfs gegen die Frau ist bislang nur begrenzt etwas bekannt. Für die Einordnung bleibt aber wesentlich: Das Landgericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, der nach Anklage auf einen gezielten Angriff im Kontext eines eskalierten Beziehungsstreits zurückgeht
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