
Wer in diesen Tagen einen Urlaub plant, stößt schnell auf die Frage, ob für das Reiseziel eine Reisewarnung gilt. Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise zuletzt erneut aktualisiert. In der Übersicht der jüngsten Änderungen wurden am 25. März 2026 unter anderem Venezuela, Polen und Sri Lanka genannt, am 24. März zudem Myanmar und Senegal.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen allgemeinen Reisehinweisen, Teilreisewarnungen und einer ausdrücklichen Reisewarnung. Nicht jede Aktualisierung bedeutet automatisch eine neue akute Gefahrenlage. Viele Änderungen betreffen auch redaktionelle Anpassungen, ergänzte Hinweise oder neue Bewertungen einzelner Regionen.
Besonders relevant unter den jüngsten Änderungen ist Venezuela. Das Auswärtige Amt weist dort mit Stand vom 25. März 2026 auf eine Teilreisewarnung hin. Gewarnt wird vor Reisen in die Bundesstaaten an der Grenze zu Kolumbien, Brasilien und Guyana. Für andere Landesteile sowie für Maracaibo wird derzeit von Reisen abgeraten.
Als Hintergrund nennt das Amt eine weiterhin angespannte Sicherheitslage. Zwar habe sich die Lage nach den Ereignissen Anfang Januar 2026 teilweise stabilisiert, dennoch bestehe weiter das Risiko von Unruhen, Demonstrationen, bewaffneten Gruppen und spontanen Kontrollen. Für Reisende ist Venezuela damit derzeit eines der Länder, bei denen die Sicherheitshinweise besonders genau geprüft werden sollten.
Unverändert ernst ist die Lage in weiten Teilen des Nahen und Mittleren Ostens. In seiner aktuellen FAQ nennt das Auswärtige Amt weiterhin eine Reisewarnung für Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
Auch die einzelnen Länderseiten zeigen, dass diese Warnungen weiter gelten. Für Israel/Palästinensische Gebiete führt das Auswärtige Amt auf seiner Seite mit Stand 26. März 2026 weiterhin eine Reisewarnung. Gleiches gilt etwa für die Vereinigten Arabischen Emirate, deren Hinweise ebenfalls mit einer fortbestehenden Reisewarnung veröffentlicht sind.
Ganz anders sieht die Lage für Mallorca aus. Die Baleareninsel fällt unter die Reise- und Sicherheitshinweise für Spanien. Dort gibt es nach aktuellem Stand keine Reisewarnung. Die Spanien-Hinweise stehen auf dem Stand vom 26. März 2026 und sind seit dem 24. März unverändert gültig.
Für Urlauber bedeutet das allerdings nicht, dass es gar keine Hinweise gibt. Das Auswärtige Amt verweist für Spanien vor allem auf die üblichen Risiken in touristischen Regionen, etwa durch Kleinkriminalität und Taschendiebstähle. Mallorca bleibt damit ein reguläres Reiseziel, bei dem vor allem die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen für stark besuchte Urlaubsorte gelten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist vor allem entscheidend, vor dem Abflug nicht nur Schlagzeilen, sondern die konkrete Länderseite des Auswärtigen Amts zu prüfen. Denn zwischen einem Sicherheitshinweis, einer Teilreisewarnung und einer vollständigen Reisewarnung liegen erhebliche Unterschiede. Die offizielle Übersicht über die jüngsten Änderungen zeigt außerdem, dass Hinweise teils in kurzen Abständen angepasst werden.
Unterm Strich ergibt sich derzeit ein gemischtes Bild: Während für klassische Urlaubsziele wie Mallorca keine Reisewarnung gilt, bleiben die Warnungen für zahlreiche Staaten im Nahen und Mittleren Osten bestehen. Hinzu kommen Länder wie Venezuela, bei denen das Auswärtige Amt aktuell zumindest für Teile des Staatsgebiets ausdrücklich warnt.
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