Bezirksregierung Münster testet neues System für straffällige Ausländer

Bezirksregierung Münster
Foto: Caroline Muffert

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Münster/Düsseldorf. Mit einem neuen Pilotprojekt der Bezirksregierung Münster will das Land Nordrhein-Westfalen das Fallmanagement bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen neu ordnen. Nach offiziellen Unterlagen ist das Vorhaben zum 1. März 2026 angelaufen und zunächst auf sechs Monate befristet. Beteiligt sind neben der Bezirksregierung das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Ziel ist es, Informationen zwischen den beteiligten Behörden schneller zusammenzuführen und Fälle früher zu priorisieren.

Was hinter dem neuen Projekt im Regierungsbezirk Münster steckt

Das Vorhaben ist kein isolierter Einzelbaustein, sondern Teil des nordrhein-westfälischen Fallmanagements. Dieses System wurde nach Angaben des zuständigen Ministeriums bereits 2018 eingerichtet. Seitdem koordinieren die Regionalen Rückkehrkoordinationsstellen bei den fünf Bezirksregierungen aufenthaltsrechtliche Verfahren und mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen sowie bei Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten. Für den Regierungsbezirk Münster übernimmt diese Rolle die dortige RRK. Nach der jetzt veröffentlichten Pilotregelung soll gerade der Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen verbessert werden, weil die Einzelfälle komplexer geworden sind und mehrere Behörden parallel beteiligt sind. Das Land verknüpft das Projekt ausdrücklich mit seinem sicherheits- und migrationspolitischen Maßnahmenpaket vom September 2024. Für Münster bedeutet das: Die Bezirksregierung wird zu einem zentralen Knotenpunkt zwischen Polizei, Ausländerbehörden und weiteren beteiligten Stellen. Anders als eine klassische Einzelfallbearbeitung soll das neue Verfahren Fälle systematischer bewerten, priorisieren und behördenübergreifend aufbereiten. Damit rückt der Regierungsbezirk Münster bei einem landesweit bedeutsamen Sicherheits- und Migrationsprojekt in eine Pilotrolle.

So soll das Fallmanagement Münster in der Praxis arbeiten

Kern des Projekts ist nach den offiziellen Unterlagen eine angepasste Version des DataPol-CS DataAnalyzers des LZPD NRW. Damit will die RRK Münster eine vertiefte Erstbewertung der Rückführungsperspektive von Intensivstraftäterinnen und Intensivstraftätern vornehmen. Dafür wurde ein eigenes Bewertungsmodul mit dem Namen IRIS entwickelt. Es soll Fälle standardisiert einordnen und die priorisierte Aufnahme in das Fallmanagement erleichtern. Zugleich betont das Land, dass dies unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange geschehen soll. Praktisch zielt das Pilotprojekt darauf, Verfahrensabläufe zu vereinheitlichen und den Informationsstand aller beteiligten Behörden zu verbessern. Auch personell wird das Projekt eigens unterfüttert: Für die Pilotphase ist zusätzliche Unterstützung vorgesehen, die teilweise über eine Stelle bei der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld abgedeckt werden soll. Nach Abschluss der sechsmonatigen Testphase ist ein Projektbericht vorgesehen. Darin sollen unter anderem die fachliche und rechtliche Belastbarkeit des IRIS-Moduls, die Praxistauglichkeit des Scoring-Ansatzes und Vorschläge für eine mögliche landesweite Standardisierung bewertet werden. Aus einem regionalen Pilot könnte damit später ein Modell für ganz Nordrhein-Westfalen werden.

Warum das Projekt politisch besonders sensibel ist

Die Landesregierung begründet den Ausbau des Fallmanagements mit Sicherheitsinteressen und einer besseren Steuerung komplizierter Fälle. Wie sensibel das Thema ist, zeigen auch aktuelle Kriminalitätszahlen aus Nordrhein-Westfalen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2025 wurden landesweit 163.077 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, das entsprach 35,5 Prozent aller Tatverdächtigen. Bei Raub lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger laut PKS bei 48 Prozent. Solche Zahlen spielen in der politischen Debatte eine große Rolle. Gleichzeitig muss bei jeder Einordnung beachtet werden, was die Statistik tatsächlich abbildet. Die PKS erfasst Tatverdächtige und gerade keine rechtskräftig Verurteilten. Nach den PKS-Hinweisen werden zudem auch Personen als tatverdächtig geführt, die etwa wegen Tod, Krankheit oder Flucht nicht verurteilt werden können. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Sicherheitsargument, Ausländerrecht, Statistik und Datenschutz dürfte das Pilotprojekt der Bezirksregierung Münster besonders aufmerksam beobachtet werden. Für die Region ist es deshalb nicht nur ein Verwaltungsprojekt, sondern auch ein politisch aufgeladenes Signal dafür, wie Nordrhein-Westfalen künftig mit besonders auffälligen Fällen im Spannungsfeld von Polizei- und Aufenthaltsrecht umgehen will.

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