WLV aus Münster begrüßt Wolf-Beschluss und fordert nun schnelle Regeln

Ein Wolf in Borken sorgt für Aufsehen. NRW unterstützt mit Herdenschutzmaßnahmen, um Schäden am Vieh zu verhindern.
Foto: Alexa

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Münster. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband aus Münster sieht in der Entscheidung des Bundesrates zum Wolf im Bundesjagdgesetz einen wichtigen Wendepunkt für die Weidetierhaltung. Aus Sicht des Verbandes schafft der Beschluss erstmals eine klarere Grundlage dafür, den Umgang mit dem Wolf rechtlich neu zu ordnen. Für viele Tierhalter ist das ein sensibles Thema, weil Wolfsrisse seit Jahren die Diskussion prägen und die Sorge wächst, dass Schafe, Ziegen oder andere Weidetiere trotz Schutzmaßnahmen nicht ausreichend gesichert werden können.

Der WLV verbindet mit dem neuen Kurs die Hoffnung, dass der Schutz von Weidetieren und der Erhalt der Weidehaltung besser zusammengebracht werden können. Zugleich macht der Verband deutlich, dass die Entscheidung aus Berlin und dem Bundesrat allein noch keine praktische Lösung vor Ort bedeutet. Jetzt komme es darauf an, dass die Bundesländer die neuen Möglichkeiten zügig und einheitlich umsetzen. Gerade aus Sicht landwirtschaftlicher Betriebe sei entscheidend, dass nicht über Jahre hinweg Unklarheit herrsche, sondern verlässliche Regeln gelten, nach denen Behörden, Tierhalter und Jägerschaft handeln können.

Warum der Verband den Beschluss als Signal für Weidetierhalter wertet

Für den WLV ist die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz mehr als eine symbolische Änderung. Der Verband betrachtet sie als politischen Richtungswechsel in einer Debatte, die in den vergangenen Jahren zunehmend schärfer geführt worden ist. Viele Weidetierhalter haben immer wieder darauf hingewiesen, dass sie sich mit den Folgen der wachsenden Wolfspopulation allein gelassen fühlen. Zäune, zusätzliche Sicherungen und Herdenschutzhunde könnten zwar helfen, bedeuteten aber zugleich mehr Aufwand, mehr Kosten und in manchen Regionen auch praktische Grenzen.

Genau an diesem Punkt setzt die Argumentation des WLV an. Der Verband betont, dass ein dauerhaftes Nebeneinander von Wolf und Weidetieren nur funktionieren könne, wenn es nicht ausschließlich beim Herdenschutz bleibe, sondern in bestimmten Fällen auch eine Regulierung des Bestandes möglich werde. Aus landwirtschaftlicher Sicht gehe es dabei nicht um eine generelle Freigabe, sondern um Instrumente, die dann greifen, wenn sich Tiere auf der Weide nicht ausreichend schützen lassen oder wenn wiederholt Schäden auftreten.

Für Münster ist das Thema vor allem deshalb relevant, weil der WLV von hier aus die Interessen zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe in Westfalen-Lippe vertritt. Wenn der Verband jetzt mehr Tempo bei der Umsetzung fordert, zielt das auf die Situation in vielen ländlichen Regionen, in denen Weidetierhaltung wirtschaftlich, kulturell und landschaftlich eine wichtige Rolle spielt.

Was sich durch das Wolf im Bundesjagdgesetz nun tatsächlich ändert

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg dafür frei, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Wolf nun überall und jederzeit bejagt werden darf. Vielmehr sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Regionen eine Jagd zuzulassen, wenn dort ein sogenannter günstiger Erhaltungszustand der Art vorliegt. Gemeint ist damit, dass der langfristige Fortbestand des Wolfs in diesen Gebieten als gesichert angesehen wird.

Vorgesehen ist dafür eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober. Gleichzeitig enthält die Neuregelung weitere Möglichkeiten für Eingriffe. Wenn ein Wolf Weidetiere gerissen oder verletzt hat, kann ein Abschuss auch unabhängig von Jagdzeit und Erhaltungszustand zulässig sein. Außerdem sollen die Länder Gebiete festlegen können, in denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht, weil Herdenschutz nur schwer umzusetzen ist. Das betrifft etwa Flächen, auf denen Zäune oder andere Schutzmaßnahmen an praktische Grenzen stoßen.

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Wichtig ist dem Gesetzgeber zugleich, dass der Herdenschutz nicht aufgegeben wird. Finanzielle Hilfen für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde sollen weiter bestehen. Der neue Rechtsrahmen setzt also nicht auf ein Entweder-oder, sondern auf eine Kombination aus Schutz und Regulierung. Genau darin sieht auch der WLV die Grundlage für einen realistischeren Umgang mit dem Thema.

Warum jetzt die Bundesländer im Mittelpunkt stehen

Mit dem Beschluss auf Bundesebene ist die politische Debatte nicht beendet, sondern verlagert sich nun in die Länder. Dort muss entschieden werden, wie die neuen Möglichkeiten konkret angewendet werden. Der WLV fordert in diesem Zusammenhang eine möglichst einheitliche und schnelle Umsetzung. Dahinter steht die Sorge, dass sich andernfalls ein Flickenteppich entwickelt, bei dem in einem Bundesland andere Regeln gelten als im Nachbarland. Für landwirtschaftliche Betriebe würde das neue Unsicherheiten schaffen.

Gerade im Umgang mit dem Wolf ist die Frage der praktischen Umsetzung entscheidend. Ob eine Regulierung möglich ist, hängt künftig nicht nur vom Gesetzestext ab, sondern auch davon, wie Länder Behördenzuständigkeiten, Verfahren und Kriterien ausgestalten. Für Tierhalter ist dabei wichtig, dass Entscheidungen zügig getroffen werden können, wenn Tiere gerissen wurden oder eine besondere Gefährdungslage besteht. Lange Abstimmungswege oder unklare Zuständigkeiten würden das Problem aus Sicht der Betriebe eher verschärfen als lösen.

Der Verband aus Münster erhöht deshalb schon jetzt den Druck auf die Landespolitik. Der WLV macht deutlich, dass die rechtliche Änderung nur dann Wirkung entfalten wird, wenn sie in der Praxis ankommt. Aus Sicht vieler Tierhalter entscheidet sich erst in den kommenden Monaten, ob der Bundesratsbeschluss tatsächlich zu spürbarer Entlastung führt oder ob es bei einem politischen Signal bleibt.

Die Wolf-Debatte bleibt auch nach dem Beschluss umstritten

Trotz des positiven Echos aus der Landwirtschaft dürfte die Diskussion damit nicht abreißen. Der Umgang mit dem Wolf gehört seit Jahren zu den emotionalsten Konfliktthemen zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Politik. Während landwirtschaftliche Verbände stärkere Eingriffsmöglichkeiten fordern, warnen Naturschutzakteure regelmäßig davor, den Schutzstatus des Wolfs schrittweise auszuhöhlen. Die neue Regelung verändert daher nicht nur das Jagdrecht, sondern auch die politische Gewichtung innerhalb dieser Debatte.

Aus Sicht des WLV ist die Entscheidung des Bundesrates dennoch ein Schritt hin zu mehr Realitätssinn. Der Verband argumentiert, dass Weidetierhaltung nur dann erhalten werden könne, wenn Belastungen für die Betriebe begrenzt würden. Gerade kleinere oder extensiv wirtschaftende Höfe seien darauf angewiesen, dass Schutzmaßnahmen praktikabel bleiben und nicht in jedem Einzelfall an Grenzen stoßen. Der Wolf wird aus dieser Sicht nicht grundsätzlich infrage gestellt, aber seine Ausbreitung soll stärker gesteuert werden können.

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