
Bargeld bleibt in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Für den Geschäftsverkehr kommen aber neue Grenzen hinzu: Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen und Selbstständige Zahlungen über 10.000 Euro nicht mehr bar annehmen oder leisten. Die neue Bargeldgrenze in Deutschland geht auf die EU-Verordnung 2024/1624 zurück, die europaweit einheitliche Regeln gegen Geldwäsche schaffen soll.
Die neue Regel zielt auf Barzahlungen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen. Nach der EU-Verordnung dürfen Personen, die mit Waren handeln oder Dienstleistungen anbieten, Bargeld nur noch bis zu 10.000 Euro annehmen oder zahlen. Erfasst werden dabei auch aufgesplittete Zahlungen, wenn sie zusammengehören. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ab dem 10. Juli 2027. Zugleich dürfen einzelne Länder strengere, also niedrigere Grenzen festlegen. Die EU-Kommission beschreibt die Maßnahme als Teil eines umfassenden Pakets gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Schon unterhalb dieser Grenze werden die Vorgaben strenger. Nach der politischen Einigung zum EU-Paket müssen verpflichtete Unternehmen bei gelegentlichen Barzahlungen zwischen 3.000 und 10.000 Euro die Identität der zahlenden Person feststellen und überprüfen. Für den Handel bedeutet das zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten bei größeren Barzahlungen.
Im Alltag vieler Verbraucher dürfte sich zunächst wenig ändern. Die neue EU-Grenze betrifft den geschäftlichen Austausch von Waren und Dienstleistungen. Bargeld als Zahlungsmittel bleibt nach Darstellung der EU weiterhin verfügbar und zulässig. Bereits heute gibt es in Deutschland allerdings Sonderregeln in einzelnen Bereichen. So sind Barzahlungen beim Kauf inländischer Immobilien seit dem 1. April 2023 gesetzlich verboten.
Damit wird der Umgang mit Bargeld in Deutschland vor allem dort strenger, wo größere Summen im Geschäftsverkehr bewegt werden. Für Unternehmen, Händler und Selbstständige steigt der organisatorische Aufwand. Für private Barzahlungen ist dagegen keine generelle Obergrenze aus den neuen EU-Regeln ersichtlich.
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