
NRW. Die Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst NRW bleibt politisch ungeklärt. Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion geht hervor, dass es innerhalb der Landesregierung weiterhin keinen abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess gibt. Für Kreise, kreisfreie Städte und beteiligte Kommunen bedeutet das: Die zentrale Frage, wer für nicht refinanzierte Einsätze im Rettungsdienst aufkommt, ist weiter offen.
Nach Angaben der Landesregierung stehen das Gesundheitsministerium und das Kommunalministerium seit etwa Mitte 2023 zu Fragen der Rettungsdienstfinanzierung in einem wiederkehrenden Austausch. Konkreter sei das Kommunalministerium vor allem im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen zum Kommunalabgabengesetz eingebunden worden, die sich im Rahmen eines Spitzengesprächs im Januar 2026 ergeben hätten.
Eine klare Position zur Finanzierung sogenannter Fehlfahrten legt die Landesregierung in ihrer Antwort allerdings nicht vor. Stattdessen heißt es, das Gesundheitsministerium und das Kommunalministerium befänden sich zu Finanzierungsfragen und möglichen Maßnahmen zur Kostenbegrenzung in intensivem Austausch. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung sei noch nicht abgeschlossen.
Auch zu einem möglichen Moratorium, das zeitweise als Übergangslösung diskutiert worden war, bleibt die Antwort vage. Ein solches Moratorium könnte nach den zuvor diskutierten Überlegungen die bestehende Rettungsdienststruktur für zwei bis drei Jahre stabilisieren, während parallel über Standards und Finanzierung verhandelt wird. Ob und wie ein solcher Vorschlag umgesetzt werden könnte, lässt die Landesregierung offen.
Besonders deutlich wird die finanzielle Zuständigkeit aus Sicht der Landesregierung bei der Frage nach einer kurzfristigen Absicherung der Kommunen. In Nordrhein-Westfalen sind Kreise und kreisfreie Städte Träger des Rettungsdienstes. Große kreisangehörige Städte sowie in bestimmten Fällen auch mittlere kreisangehörige Städte tragen Aufgaben bei Rettungswachen. Die Aufgaben gelten als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Daraus leitet die Landesregierung ab, dass die Träger des Rettungsdienstes auch die Kosten zu tragen haben. Im Landeshaushalt seien deshalb keine Mittel für den Rettungsdienst vorgesehen. Förderinstrumente des Landes gebe es nicht.
Zur Entlastung verweist die Landesregierung auf zwei Runderlasse vom 21. Juli 2025. Dabei geht es um Planungsfristen für die Bedarfsplanung und um die Bedienung dringlicher Krankentransporte. Diese Regelungen sollen das System nach Darstellung der Landesregierung teilweise entlasten. Ob sie die finanziellen Risiken durch Fehlfahrten tatsächlich auffangen können, bleibt offen.
Die größere Reform des Rettungsdienstes in NRW ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung verweist darauf, dass sie bereits im Oktober 2024 einen Gesetzentwurf zur Reform des Rettungsdienstes in die Verbändeanhörung gegeben habe. Eine umfassende Anpassung der Landesregelungen solle jedoch mit der Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene abgestimmt werden.
Dabei geht es auch um die Frage, ob bisherige Fehlfahrten künftig als refinanzierbare „Versorgung durch den Rettungsdienst vor Ort“ anerkannt werden können. Genau darin liegt der Kern des Problems: Rettungsdienste fahren Einsätze, bei denen nicht immer ein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Für die Kommunen kann daraus eine Finanzierungslücke entstehen, wenn Krankenkassen solche Leistungen nicht vollständig übernehmen.
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