
Im Hamburger Strafprozess gegen Christina Block hat die Aussage einer Zeugin aus Israel den Blick erneut auf die Silvesternacht 2023/24 gelenkt. Keren T., die im Verfahren lange unter dem Namen Olga bekannt war, schilderte vor dem Landgericht Hamburg ihre Sicht auf die Vorgeschichte, die Vorbereitung und die Rückführung zweier Kinder aus Dänemark nach Deutschland. Nach Darstellung der Zeugin habe Christina Block vor der Aktion von dem Plan gewusst. Block bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Keren T. arbeitete nach den bisherigen Angaben im Verfahren für eine israelische Sicherheitsfirma. Die Staatsanwaltschaft betrachtet sie als Beschuldigte in dem Komplex. Für ihre Aussage in Hamburg wurde ihr sicheres Geleit zugesichert. Laut Anklage soll sie eine wichtige Rolle im Umfeld der eingesetzten Sicherheitsfirma gehabt haben.
Vor Gericht beschrieb die Zeugin, dass es zunächst um die Sammlung von Informationen für den Sorgerechtsstreit gegangen sei. Das Team habe nach ihrer Darstellung im Internet recherchiert, in Dänemark observiert und Kameras in der Nähe des Hauses installiert, in dem die Kinder beim Vater lebten. Die Live-Bilder seien demnach zunächst in Tel Aviv und später auch in Hamburg angesehen worden.
Die Zeugin sagte zudem, Christina Block sei Ende Dezember 2023 kurz bei einem Treffen mit dem Team in einem Hotel anwesend gewesen. Dort habe sie eine Tasche mit Gegenständen übergeben, die den Kindern vertraut gewesen seien. Nach der Aussage der Zeugin soll Block dem Team gedankt und Glück gewünscht haben. Diese Darstellung ist Teil der Zeugenaussage im laufenden Verfahren und noch nicht gerichtlich bewertet.
Christina Block hat die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Sie erklärte bereits im Juli 2025, sie habe die Aktion in der Silvesternacht nicht in Auftrag gegeben und davon nichts gewusst. Angeklagt sind insgesamt sieben Personen. Dazu gehört auch Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, dem Beihilfe vorgeworfen wird. Auch er bestreitet die Vorwürfe.
Nach der Anklage sollen die beiden jüngsten Kinder der Unternehmerin in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden sein. Dabei soll Gewalt angewendet worden sein. Die Kinder lebten damals beim Vater in Dänemark. Im Zentrum des Prozesses stehen deshalb nicht nur strafrechtliche Vorwürfe, sondern auch die Folgen eines seit Jahren laufenden internationalen Sorgerechtskonflikts.
Die Aussage von Keren T. ist für das Verfahren bedeutsam, weil sie nach Darstellung der Anklage nah an den Abläufen der Sicherheitsfirma gewesen sein soll. Zugleich bleibt entscheidend, wie das Gericht die Angaben nach der weiteren Befragung, möglichen Nachfragen der Verteidigung und der Gesamtschau der Beweise bewertet. Die Befragung der Zeugin soll fortgesetzt werden.
Der Fall hat überregionale Bedeutung, weil er strafrechtliche Vorwürfe mit einem grenzüberschreitenden Familienkonflikt verbindet. Die Kinder lebten in Dänemark, während zentrale Verfahrensschritte in Deutschland verhandelt werden. Dadurch berührt der Prozess Fragen der Zuständigkeit, der Anerkennung familiengerichtlicher Entscheidungen und der strafrechtlichen Bewertung einer gewaltsamen Rückführung über Grenzen hinweg.
Vor dem Landgericht Hamburg geht es jedoch nicht um eine familiengerichtliche Neubewertung des Sorgerechts, sondern um strafrechtliche Verantwortung. Die Kammer muss klären, wer an Planung, Durchführung oder Unterstützung der Aktion beteiligt war und ob die jeweiligen Tatvorwürfe nachweisbar sind. Ein Urteil liegt bislang nicht vor.
Der Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte begann am 11. Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurückgewiesen. Das Verfahren ist wegen der Zahl der Angeklagten, der internationalen Bezüge und der Vielzahl von Zeugenaussagen umfangreich.
Die Aussage von Keren T. verschärft die Auseinandersetzung um die Frage, was Christina Block vor der Aktion wusste und welche Rolle sie dabei gespielt haben soll. Zugleich bleibt es bei der prozessualen Ausgangslage: Die Angaben einer Zeugin ersetzen keine gerichtliche Feststellung. Über Schuld oder Unschuld entscheidet allein das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme.
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