
Der Schokoladen- und Pralinenhersteller DreiMeister aus Werl stellt sich in einem Verfahren der Eigenverwaltung neu auf. Das Amtsgericht Arnsberg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren einen vorläufigen Sachwalter eingesetzt. Der Betrieb am Standort im Kreis Soest soll weiterlaufen. Nach Angaben des Unternehmens sind auch die Löhne und Gehälter der rund 100 Beschäftigten gesichert.
DreiMeister fertigt nach Unternehmensangaben weiterhin am Standort Werl und beliefert Kunden wie bisher. Die Geschäftsführung bleibt bei einer Eigenverwaltung im Amt und steuert die Sanierung selbst. Begleitet wird das Verfahren durch Restrukturierungs- und Rechtsexperten. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Michael Schütte von der Kanzlei Eckert bestellt.
Geschäftsführer Markus Luckey bleibt demnach in der Verantwortung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stabilisierung der Produktion. Gleichzeitig sollen Kapazitäten und Kostenstruktur an die Nachfrage der Kunden angepasst werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Herstellung in Deutschland fortzuführen.
Als Gründe für die wirtschaftliche Lage nennt das Unternehmen gestiegene Kosten für Rohstoffe, Energie und Personal sowie die schwache Konjunktur. Besonders die stark erhöhten Kakaopreise im vergangenen Jahr hätten DreiMeister belastet. Dieses Problem betrifft nicht nur den Hersteller aus Werl, sondern die Süßwarenbranche insgesamt.
DreiMeister stellt unter anderem Trüffel, Pralinen, Teegebäck und Schokoladentafeln her. Das Unternehmen verkauft eigene Produkte und fertigt außerdem für Firmenkunden, Händler, Hotels, Fluglinien, Schifffahrtsgesellschaften sowie Lebensmittelketten. Nach eigenen Angaben liefert DreiMeister in mehr als 20 Länder.
DreiMeister wurde 1973 gegründet und sieht sich durch Eigenmarken sowie das Private-Label-Geschäft grundsätzlich breit aufgestellt. Mit der Sanierung sollen Kosten reduziert und Strukturen angepasst werden. Bereits zuvor hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben in Automatisierung und Serienproduktion investiert.
Für die Beschäftigten und Geschäftspartner ist vor allem entscheidend, dass der operative Betrieb zunächst fortgeführt wird. Rechnungen sollen im Rahmen der geltenden Vorgaben der Eigenverwaltung weiter bezahlt werden. Ob und in welchem Umfang sich die Sanierung auf Abläufe, Kapazitäten oder Arbeitsplätze auswirkt, geht aus den bislang bekannten Angaben nicht im Detail hervor.
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